Zur Geschichte der Propstei Hirzenach (1100-1803) von Michael Koelges
Inhaltsverzeichnis
1.Einführung
Die Propstei Hirzenach, eine Tochtergründung der Benediktinerabtei Siegburg, konnte bis zu ihrer Auflösung im Zuge der Säkularisation im Jahr 1803 auf eine wechselvolle Geschichte zurückblicken. Wenn sie auch von Beginn an in einem mehr oder weniger ausgeprägten Abhängigkeitsverhältnis zum Mutterkloster stand, schien es doch anfangs, als sollte diese mönchische Gemeinschaft einen raschen und dauerhaften Aufschwung erleben. In der Tat handelte es sich bei Hirzenach um die erste Klostergründung im Gebiet des so genannten Bopparder Reiches, das sich seit dem frühen Mittelalter als königlicher Fiskalbezirk (Reichsland) in seiner ursprünglichen Größe zwischen dem Tauberbach, der zwischen Spay und Brey in den Rhein mündet, und dem Gründelbach bei St. Goar erstreckte. Ebenso wenig wie die beiden anderen Reichsklöster im Bopparder Reich, das Benediktinerinnenkloster Marienberg (seit ca. 1120/25) und das 1157 von Friedrich Barbarossa gegründete, aber schon um 1450 in völliger Auflösung begriffene Augustiner(innen)kloster Peternach, vermochte Hirzenach auf längere Sicht irgendwelchen Einfluss auszuüben, der über das engere regionale Umfeld hinaus Wirkung gezeigt hätte. Wir wollen im Folgenden einige Aspekte der Propsteigeschichte näher betrachten.
2.Die Gründung
Die Propsteigründung brachte zunächst eine Verkleinerung des Bopparder Fiskalbezirks mit sich. Einerseits schob sie die Südgrenze des Fiskus vom Gründelbach bis an den Weilerbach in Richtung Norden vor, andererseits gelang es Hirzenach schon recht bald, durch Rodungen einen geschlossenen, wenn auch kleinen Besitzkomplex aufzubauen, der die heutigen Ortschaften Hirzenach (Ober- und Niederhirzenach), Rheinbay, Holzfeld und die westlichen Teile der Karbacher Gemarkung (nämlich die Wüstung Quintenach bei der Kapelle St. Quintin) umfasste und die sich wie ein Keil zwischen die beiden Reichsgutkomplexe Boppard und St. Goar/Oberwesel schob. Parallel dazu ist die Siegburger Tochtergründung aber mehr und mehr aus dem Blickfeld des deutschen Königs entschwunden, der in der Folgezeit kein Interesse an Hirzenach mehr zeigte. Die Beziehungen zu Boppard waren relativ schwach ausgebildet, was sich an der geringen Zahl der Schenkungen von Bopparder Bürgern oder Ministerialen ablesen lässt.
Die ersten Nachrichten über Hirzenach – sie stammen aus erzählenden, chronikalischen Quellen – sind widersprüchlich. Unter Umständen handelte es sich bei dem Ort um pfalzgräflichen Besitz, der um 1075 an Wolfram von Stroumberg (?) und seinen Sohn Erlolf (von Sternberg/Sterrenberg?) übertragen worden sein könnte. Das Patrozinium des Hl. Bartholomäus der ursprünglichen Pfarrkirche (die heutige „Villa Brosius“) verweist jedenfalls in die erste Hälfte des 11. Jahrhunderts, eine Zeit, als sich der Apostel einer großen Verehrung erfreute. Vielleicht geht dieser älteste Kirchenbau auf eine Stiftung des Pfalzgrafen Otto I. (1035-1045) zurück. Philipp de Lorenzi schreibt dem oben erwähnten Erlolf den Bau einer Bartholomäuskapelle zu, ohne jedoch seine Quelle zu nennen. Wenn diese Vorgänge quellenmäßig nur schwer zu fassen und folglich recht unsicher sind, so legen sie doch die einigermaßen sichere Schlussfolgerung nahe, dass sich Hirzenach gegen Ende des 11. Jahrhunderts im Besitz eines Erlolf befand. Einen völlig anderen Traditionsstrang zur frühesten Geschichte Hirzenachs entwickelt Otto Oppermann. Nach der Chronik des Klosters Zwiefalten (Württemberg) befand sich die curtis iuxta Renum Herzinach nomine, also der am Rhein gelegene, Hirzenach genannte Hof, im Besitz der schwäbischen Grafen von Achalm, den Gründern der von Hirsau aus besiedelten Benediktinerabtei im Achtal nahe der Donau. Durch Erbschaft, so Oppermann, sei Hirzenach an die Brüder Burkhard, später Bischof von Utrecht (+ 1112), und Otto von Lechsgemünd gekommen. Sie hätten den Ort noch 1092, zum Zeitpunkt des Todes Kunos von Wülflingen, eines Onkels der Brüder, besessen, was sich ebenfalls aus der zwischen 1135 und 1140 geschriebenen Chronik des Zwiefaltener Mönches Ortlieb ergebe.
Die erste sichere, urkundlich belegte Erwähnung Hirzenachs datiert vom 28. November 1109. Papst Paschalis II. bestätigte der Benediktinerabtei Siegburg unter anderem den Besitz der villa Hircennowen (des Hofes Hirzenach), zu der auch Quintinachen gehörte. Aus dem Wortlaut der Urkunde ist die Zugehörigkeit Quintenachs zu Hirzenach indessen nicht ersichtlich, da Quintenach im Text noch vor Hirzenach genannt wird, ohne dass beide zueinander in Beziehung gesetzt werden. Die Urkunde bietet weiterhin keine detaillierten Informationen über die Art und Weise, wie Siegburg in den Besitz Hirzenachs gelangt sein könnte. Immerhin wird König Heinrich IV. (1056-1106) als derjenige bezeichnet, der den Ort dem Kloster geschenkt habe.
Mit einer am 4. Mai 1110 ausgestellten Urkunde schenkte Erzbischof Friedrich I. von Köln den locum qui uocatur Hirzenawe (den Hirzenach genannten Ort) der Abtei Siegburg mit der Auflage, dort eine klösterliche Niederlassung einzurichten (ut ecclesia ibidem construetur et uita regularis). Die Beurkundung dieser Schenkung ist sicherlich erst einige Zeit nach dem Rechtsakt selbst vorgenommen worden, wie die Erwähnung Hirzenachs und Quintenachs als Siegburger Zugehörigkeiten schon im Papstprivileg vom 28. November 1109 belegt. Jetzt, ein halbes Jahr später, trat der Kölner Erzbischof als Vermittler auf, der beide villae (Höfe) schon von den Königen Heinrich III. (1039-1056) und Heinrich IV. durch Bitten erlangt habe, um sie dann an Siegburg mit der erwähnten Maßgabe weiter zu übertragen. Hirzenach ging nun mit allen Zubehör (omnibus suis appendiciis) in die Siegburger Verfügungsgewalt über, nämlich mit allen Äckern, Wingerten, mit allem bebauten und unbebauten Land, allen Wegen, allem unwegsamen Gelände, allen Wiesen, Wäldern, Jagdgerechtigkeiten, allen Fischereirechten und Mühlen. Diese Aufzählung lässt vermuten, dass die Hirzenacher Gegend schon recht „kultiviert“ und der Landesausbau, also die Rodung der umliegenden Wälder und die Urbarmachung als Felder und Wiesen, schon recht weit fortgeschritten war. Um die Wirtschaftskraft der neu gegründeten Propstei zu stärken, fügte der Kölner Erzbischof aus seinem eigenen Besitz im Viertälergebiet um Bacharach noch 20 Joch Wingert, in Diebach gelegen, hinzu.
0.Die Vogteiverhältnisse
Der Ministeriale Erlolf, um dessen Allod (Eigengut im Gegensatz zum Lehen) es sich bei Hirzenach handelte, wird in der Literatur verschiedentlich mit der Herkunftsbezeichnung „von Sterrenberg“ belegt, jener Reichsburg oberhalb von Bornhofen, deren Geschichte wahrscheinlich bis ins späte 11. Jahrhundert zurückreicht. Doch schon Paul Wagner hat darauf hingewiesen, dass eine Verbindung Erlolfs mit Sterrenberg nicht mit Sicherheit nachzuweisen ist. Einigkeit besteht in der Forschung über seine Eigenschaft als „Ministeriale“, das heißt als Angehöriger des niederen Adels, der im unmittelbaren Königsdienst stand. Im „Bopparder Reich“ sind solche Ministerialen seit der Mitte des 11. Jahrhunderts fassbar, wo sie im Auftrag des Königs den Reichsbesitz verwalteten. Ob und wie Erlolf mit diesen Bopparder Ministerialen, die im Spätmittelalter weit verzweigte Familienverbände ausbildeten, verwandt war, ist nicht bekannt.
Dass Erlolf in den frühen Urkunden der Abtei Siegburg, die die neue Hirzenacher Niederlassung betreffen, nicht genannt wird, hängt wahrscheinlich mit den Auseinandersetzungen um die Vogteirechte in Hirzenach zusammen. Das Amt des Vogtes (von lateinisch advocatus, der Beistand), des weltlichen Schutzherrn einer Kirche, eines Stiftes oder eines Klosters, bestand darin, die Kleriker in weltlichen Rechtsgeschäften und vor Gericht zu vertreten. Oft missbrauchten die Vögte aber ihre Stellung zum Nachteil der ihnen anbefohlenen Institution, um ihren eigenen (territorialen) Machtbereich zu erweitern oder sich auf Kosten des Kirchenbesitzes zu bereichern. Bis etwa zur Mitte des 11. Jahrhunderts war es üblich, nach dem Tod eines Vogts einen neuen zu bestellen, der möglichst nicht der Familie des Vorgängers entstammte. Im Laufe der Zeit setzte sich jedoch mehr und mehr die Erblichkeit der Vogteien durch, so dass sie um 1200 üblich war. Die Mutterabtei Siegburg, ein Reformkloster des Benediktinerordens, war bestrebt, den weltlichen Einfluss auf das mönchische Leben so weit wie möglich einzuschränken. Dazu gehörte auch, dass der Siegburger Abt immer wieder versuchte, Einfluss auf die Bestellung der Vögte – sei es des Mutterklosters oder der einzelnen Propsteien – zu nehmen, um die Erblichkeit des Amtes innerhalb einer Adelsfamilie zu verhindern. Erlolf seinerseits, so steht zu vermuten, versprach sich von der Ansiedlung der Siegburger Mönche eine Intensivierung des Landesausbaus, also der Urbarmachung des Bodens, vor allem aber auch die Übertragung der Vogteirechte an ihn selbst.
In der Vogteifrage schien Abt Kuno II. zunächst erfolgreich zu sein. In einer Urkunde vom April/Mai 1140 verfügte König Konrad III., dass die Hirzenacher Zelle keinen anderen Vogt als den König selbst haben solle. Das entsprach natürlich ganz den Wünschen des Siegburger Abtes, weil durch diese Regelung dem lokalen Adel Eingriffe in Rechte und Besitzstand der jungen Niederlassung verwehrt wurden. Damit verbunden war aber der Nachteil, dass der König, der mit seinem Hofstaat ständig im ganzen Reich umherreiste, durch diese Regierungsweise an der persönlichen Ausübung seines Vogteiamts gehindert war. Sollte seine Anwesenheit einmal kurzfristig notwendig werden, war er nicht erreichbar. Aus diesen praktischen Erwägungen heraus blieb Siegburg nichts anderes übrig, als einen Untervogt zu ernennen, der als Stellvertreter des Königs, des Obervogts, die alltäglichen Geschäfte „vor Ort“ besorgte. Und hier kam der Abt an Erlolf, auf dessen ehemaligem Grundbesitz die Neugründung ja angesiedelt war, nicht vorbei. Am 24. August 1149 bestätigte wiederum Konrad III. die Regelungen, die Abt Kuno II. hinsichtlich der Hirzenacher Vogtei getroffen hatte. Kuno habe, so die Urkunde, Erlolf causa amicitiae, also aus Freundschaft, als Untervogt eingesetzt, allerdings unter dem Vorbehalt der königlichen Obervogtei. Außerdem hielt es der Abt für notwendig, verschiedene Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, die einen Missbrauch der Vogtei durch Erlolf verhindern sollten. Dazu gehörte, dass weder Erlolf noch seine Erben die Vogtei verkaufen durften. Zugleich war diese Verfügung aber das Zugeständnis der Erblichkeit der Vogtei innerhalb der Familie des Untervogts. Darüber hinaus war es Erlolf verboten, seinerseits einen Untervogt als Stellvertreter einzusetzen oder einen Gehilfen unter sich zu haben.
Die Urkunde von 1149 beschreibt auch die Rechte und Pflichten des Hirzenacher Vogts. Seine Hauptaufgabe bestand darin, einmal im Jahr eine Gerichtsversammlung einzuberufen, in der in erster Linie die Streitfälle unter den Angehörigen der Propstei behandelt wurden, die mit der Grundherrschaft zusammenhingen. Vornehmlich handelte es sich um Auseinandersetzungen, die Weidegerechtigkeiten, Abgabeverpflichtungen usw. betrafen. Den Termin des Gerichtstages sollte der Vogt am Tag nach dem Fest des heiligen Martin, also am 12. November, bestimmen. Der Propst musste ihn am Gerichtstag beköstigen, indem er dem Vogt und den Gerichtsschöffen einen Malter Brot, für zwei Schillinge Fleisch und zwei Gefäße Wein sowie zwei Malter Futter gab, wie es in der Urkunde heißt. Die Untertanen des Gerichts mussten am Martinstag selbst ihre Abgaben leisten, die teils in Naturalien, teils in Geldzahlungen bestanden. Hier wird deutlich, welch große Bedeutung Naturalabgaben zu einer Zeit hatten, die ganz durch die agrarische Wirtschaftsweise geprägt war. Dass der Vogt nur einmal im Jahr Gericht halten durfte, gehörte ebenfalls zu den oben erwähnten Bestimmungen, die widerrechtliche Eingriffe in den Besitzstand der Propstei verhindern sollten.
Ob diese Regelungen ihren Zweck erfüllten, mag dahingestellt bleiben. Jedenfalls befand sich die Vogtei schon nach wenigen Jahrzehnten in fremden Händen. Diejenige über Niederhirzenach und Rheinbay hatten seit dem Beginn des 13. Jahrhunderts nacheinander die Familie von Bolanden, von Sponheim und von Sterrenberg inne, bis sie 1320 im Zusammenhang mit der Verpfändung von Boppard und Oberwesel an das Kurfürstentum Trier fiel: Hirzenacher Vogt war nun bis zum Ende des 18. Jahrhunderts der Trierer Erzbischof in seiner Eigenschaft als weltlicher Herrscher, ein Umstand, den der Kurfürst zum Ausbau seiner Machtstellung am oberen Mittelrhein geschickt ausnutzte. Die Vogtei über Oberhirzenach, Karbach und Quintenach gelangte in den Besitz der Pfalzgrafen, was vor 1256 geschehen sein muss. Die Pfalzgrafen wiederum belehnten die Herren zu Ehrenburg (über dem Ehrbachtal bei Brodenbach) mit der Oberhirzenacher Vogtei, die sie bis zum Ende des Alten Reiches (1803) innehatten.
1.Der Aufstieg (12./13. Jahrhundert)
Die Hirzenacher Mönche begannen unmittelbar nach der Gründung ihrer Zelle mit der Rodung des Gebietes, das die heutige Ortslage von Hirzenach umfasst. Auch der Bau der Propsteikirche – der heutigen Pfarrkirche – wurde schon bald in Angriff genommen. Die Weihe erfolgte noch vor 1114; ob durch Erzbischof Bruno von Trier, ist nicht sicher.
Die neue Siegburger Tochtergründung fasste durch einige Schenkungen rasch Fuß und war zunächst in ihrer wirtschaftlichen Existenz gesichert. Wahrscheinlich im Jahr 1114 traten Herold oder Herlolf – vielleicht ist die Person mit dem ursprünglichen Stifter Erlolf identisch – und sein Sohn Berwich die Höfe Rheinbay und Bullingesheim an die neue Zelle ab. Bullingesheim, eine Wüstung, konnte bislang nicht mit letzter Sicherheit identifiziert werden. Die Gleichsetzung von Bullingesheim mit Karbach, die gelegentlich in der Literatur vorgenommen wird, ist quellenmäßig nicht gesichert. 1136 folgen weitere Schenkungen eines Ministerialen des Erzbischofs von Köln in der Nähe von Bacharach, des Reichsministerialen Arnold von Boppard und eines Embricho von Bornhofen. Die Mutterabtei Siegburg übertrug einen Hof in Lay an der Mosel (heute Koblenz-Lay) der neugegründeten Propstei Hirzenach, andere Besitzungen in Lay behielt sie weiterhin für sich. Die Schenker zweier Höfe in Weiler (Boppard-Weiler) und Prath (Rhein-Lahn-Kreis) sind unbekannt, ebenso derjenige des ertragreichen Hofs in Drais bei Mainz (heute Mainz-Drais). Die Bezeichnung von Drais („Treise“) als Hirzenacher Besitz in einer Urkunde König Konrads III. vom 24. August 1149 ist übrigens die erste Erwähnung des heutigen Mainzer Stadtteils. Später kam noch ein Haus in Koblenz hinzu. Somit lagen die Besitzungen der jungen Siegburger Propstei – wenn man von Drais, Lay und Koblenz absieht – in unmittelbarer Nähe Hirzenachs.
Man hat aus der Größe der ältesten Bauteile der Propsteikirche, die aus dem ersten Viertel des 12. Jahrhunderts datieren, und dem Umfang der wirtschaftlichen Ausstattung der Hirzenacher Zelle mit landwirtschaftlichem Grundbesitz geschlossen, dass die Propstei ungefähr 12 bis 15 Mönche aufnehmen sollte. Tatsächlich waren, wie Urkunden vom Ende des 13. Jahrhunderts ausweisen, durchschnittlich 12 Brüder in Hirzenach ansässig. Der Propst als Vorsteher der Zelle wird erstmals im Jahr 1166 greifbar, als er in einer Urkunde des Abtes Nikolaus, die Siegburger Besitzungen in Güls (heute Koblenz-Güls) betrifft, als Zeuge auftritt. Auch in Güls bestand – allerdings nur für kurze Zeit – eine Siegburger Propstei.
Die weitere Entwicklung der Propstei im 12. und 13. Jahrhunder ist, da urkundliche oder chronikalische Quellen fehlen, weithin unbekannt. Wie alle Propsteien war auch Hirzenach dem Siegburger Abt unterstellt. Er wachte über die klösterliche Disziplin der Hirzenacher Mönche, entschied über die Aufnahme oder Ablehnung von Novizen, erwarb, verkaufte oder tauschte Besitzungen aus der Vermögensmasse der Zelle. Die Stellung des Propstes beschränkte sich auf das Recht, die „Alltäglichkeiten“ der Hirzenacher Niederlassung zu regeln. Vermutlich handelte der Propst in vielen Fällen in Vertretung des Abtes, wie etwa Propst Heinrich, der einen Oberweseler Bürger mit einem Haus belehnte, das die Propstei dort besaß. Als 1264 Abt Dietrich von Siegburg einen Ritter Winand mit dem Oberweseler Haus belehnte, wurde Winand verpflichtet, für die Stadt Oberwesel militärische Dienste im Verteidigungsfall zu übernehmen. Im Gegenzug nahm Oberwesel die Hirzenacher Propstei als Mitbürgerin auf. Damit war beispielsweise den Hirzenacher Brüdern die Möglichkeit gegeben, in kriegerischen Zeiten nach Oberwesel zu flüchten.
2.Die ehemalige Propsteikirche St. Maria und St. Johannes, heute Pfarrkirche St. Bartholomäus
Wie bereits geschildert, weihte der Trierer Erzbischof nach einer allerdings unverbürgten Nachricht den Hirzenacher Kirchenbau schon bald nach der Gründung der Siegburger Niederlassung (1110). Die Stilformen lassen auf drei Bauabschnitte schließen: Zuerst entstanden im ersten Viertel des 12. Jahrhunderts das Langhaus mit der Vierung, das Vorchorjoch, die durch Ausgrabungen im Jahr 1970 nachgewiesene halbrunde Apsis und die unteren Teile der Flankenmauern des Westturms. Im frühen 13. Jahrhundert errichtete man die Westfront des Turms und die oberen Stockwerke seiner Seitenwände. Mitte des 13. Jahrhunderts wurde die romanische Apsis durch den gegenwärtigen Chorschluss in frühgotischen Formen ersetzt. Neben der Südwestecke des Langhauses entstand das Hauptportal mit der Paradiesvorhalle. Im späten 15. Jahrhundert erhielten Querhaus und Vierung ein neues Gewölbe.
Die kunsthistorische Forschung zählt die Hirzenacher Propsteikirche zu einer Gruppe von flachgedeckten Basiliken (Kirchen mit erhöhtem Mittelschiff und niedrigeren Seitenschiffen) am Mittel- und Niederrhein, die sich alle durch gemeinsame Merkmale auszeichnen: runde Treppentürme im Winkel zwischen Querschiff und Chor (Chorflankentürme, in Hirzenach im 19. Jahrhundert niedergelegt), quadratischer Westturm vor dem Hauptschiff und der Verzicht auf die Wölbung des Langhauses. Diese Kirchen geben sich, so die Bauforscher, durch ihre weitgehend übereinstimmenden Maße als Tochterkirchen der Abtei Siegburg zu erkennen. Dem Hirzenacher Kirchenbau am ähnlichsten ist derjenige in Oberpleis bei Bad Honnef, doch fehlt in Hirzenach die Krypta. Besonders interessant ist der frühgotische Chor, denn er gehört zu den frühesten Beispielen einer Architektur in Deutschland, die unmittelbar von der nordfranzösischen Kathedralbaukunst beeinflusst wurde. Mit der Liebfrauenkirche in Trier, St. Elisabeth in Marburg und dem Chor der Kirche in Iben (Kreis Bad Kreuznach) besteht ein direkter Zusammenhang insofern, als an den genannten Orten wahrscheinlich die gleichen Bauleute tätig waren. Die Form der Hirzenacher Chorfenster diente im ersten Drittel des 13. Jahrhunderts als Vorbild für die Stiftskirchen St. Kastor in Karden und St. Martin und St. Severus in Münstermaifeld. Man vermutet, dass auch der Nebenchor der Wallfahrtskapelle auf dem Bleidenberg bei Oberfell von Hirzenacher Werkleuten ausgeführt wurde.
Schug berichtet von etlichen Umbauten und Restaurierungen der Kirche im 18. und 19. Jahrhundert. 1766 habe der Chor ein neues Betgestühl erhalten, gleichzeitig sei der Boden des Langhauses bis zur Höhe des Chores aufgeschüttet worden (eine Maßnahme, die während der Restaurierung 1968-1970 wieder rückgängig gemacht wurde). 1787 sei ein neuer Tabernakel angeschafft, 1788 die Sakristei angebaut worden. Eine neue Orgel sei 1789, die Kanzel 1790 aufgestellt worden, als die Kirche zudem einen neuen Anstrich erhalten habe. Aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts stammte demnach auch die Flachdecke des Langhauses, die 1970 durch die gegenwärtige ersetzt wurde. Das Visitationsprotokoll von 1844 beklagt die Feuchtigkeit des Kirchenraums, der jedoch ansonsten in einem guten Zustand sei. Der Koblenzer Bauinspektor Johann Claudius von Lassaulx sah zumindest noch die Fundamente der oben erwähnten Chorflankentürme und regte eine Rekonstruktion an, die aber unterblieb. 1871 erfolgte eine Bauaufnahme durch den Architekten Heimann. 1888 restaurierte man die Kirche im Inneren und gestaltete den Altarraum im neuromanischen Stil um. In den Jahren 1914-1916 folgte eine Außenrenovierung, deren Kosten in Höhe von 11.000 Mark sich die Provinzialverwaltung der Rheinprovinz, die Koblenzer Regierung und die Gemeinde teilten. Die durchgreifende Erneuerung der Jahre 1968 bis 1970 unter der Leitung von Prof. Otto Spengler (Mainz) versuchte, den spätmittelalterlichen Zustand der Kirche unter Verzicht auf die Veränderungen des 18. und 19. Jahrhunderts wiederherzustellen. Unter anderem wurde die Turmempore wieder geöffnet. Die umfangreichen Instandsetzungsmaßnahmen ermöglichten Grabungen, in deren Verlauf die ursprünglich romanische Choranlage, verschiedene Grabstätten von Pröpsten und ein Abflusskanal für Quell- und Grundwasser aufgedeckt wurden.
3.Die Ober- und Niederhirzenacher Weistümer
Der Begriff „Weistum“ rührt von dem althochdeutschen Wort wistuom („Weisheit“) her. Weistümer sind mündlich erteilte, schriftlich protokollierte Auskünfte, die rechtskundige Personen, oft Gerichtsschöffen oder Dorfälteste, aus gegebenem Anlass (z. B. im Rahmen eines Prozesses) über herkömmliches Gewohnheitsrecht erteilten („gewiesenes Recht“). Sie gehen vermutlich auf die fränkischen Volksrechte des Frühmittelalters zurück. Bis zum Hochmittelalter wurden diese „Gutachten“ nur mündlich vorgetragen und überliefert. Erst im 13./14. Jahrhundert begann man, die Weistümer schriftlich festzuhalten. Die Masse der bekannten Weistümer ist dem 15. und 16. Jahrhundert zuzurechnen. Obwohl sie besonders auf lokaler und regionaler Ebene eine Rolle spielten – und hier wiederum in erster Linie in ländlichen Gebieten –, kennt auch das Reichsrecht Weistümer. Das wohl bekannteste ist dasjenige, das im Jahr 1338 aus den Beratungen des „Rhenser Kurvereins“ über die Verfahrensweise bei der Wahl des deutschen Königs hervorging. Mit dem Vordringen des römischen Rechts, das besonders die Kirche und die Territorialfürsten anwandten und förderten, geriet die germanischrechtliche Rechtspraxis der Weistümer zusehends in Vergessenheit.
Für Hirzenach sind insgesamt elf Weistümer überliefert: eines aus dem Jahr 1445, das für Ober- und Unterdorf galt, sowie je fünf für Oberhirzenach und Karbach (von 1452, 1549, 1577, 1585 und 1594) und fünf, die Niederhirzenach und Rheinbay betreffen (aus den Jahren 1436, 1588, 1594, 1598 und 1620). Wie bereits erwähnt, gehörte das Oberdorf mit Karbach zum Kurfürstentum Pfalz, das es als Lehen schon bald an die Herren zu Ehrenburg (bei Brodenbach) vergab. Niederhirzenach als Sitz der Propstei geriet zusammen mit Rheinbay unter kurtrierischen Einfluss. Problematisch war nun, dass der Propst einerseits gewisse Rechte an Grund und Boden in Oberhirzenach hatte, andererseits mit der Gemeinde Niederhirzenach öfters in Auseinandersetzungen über Waldnutzungen und Weidegerechtigkeiten in deren Gemarkung geriet. Außerdem waren manche Streitigkeiten zwischen den beiden Dorfteilen nicht genau geklärt.
Alle diese Umstände mit den zugrunde liegenden schwierigen Rechtsverhältnissen erklären die relativ hohe Zahl der überlieferten Hirzenacher Weistümer. Sie sind durchweg in Form so genannter Notariatsinstrumente überliefert, die ein mit päpstlicher oder kaiserlicher Vollmacht ausgestatteter, häufig in Koblenz ansässiger Notar ausfertigte. Man kann diese Schriftstücke in etwa mit den heutigen notariellen Urkunden vergleichen. Das für beide Dorfteile gültige Weistum vom 1445 ist lateinisch geschrieben, die übrigen sind in Deutsch abgefasst. Schon das Oberhirzenacher Weistum von 1452 vermeldet, dass die Gerichtssitzung undir der linden, also unter einer Linde, stattfand, ein häufig geübter Brauch im Bereich des germanischen Rechts. Die Befragung der mit der Tradition vertrauten Gerichtsschöffen und Dorfbewohner erfolgte durch den Propst oder einen von ihm Beauftragten; der noch im Hochmittelalter so wichtige Vogt ist als Vorsitzender des Gerichts in den Hintergrund getreten.
Zur Verhandlung kamen die verschiedensten Dinge: Rechte des Siegburger Propstes als Grundherr in Ober- und Niederhirzenach, Rechte der beiden Gemeinden am Wald in Form von Weide- und Holzrechten, Wegerechte und Abgaben. Einige Male war die Einsetzung eines neuen Propstes und die damit verbundene Huldigung durch die Dorfbewohner Anlass, die wechselseitigen Rechte und Pflichten in Form eines Weistums erneut in Erinnerung zu rufen. Da die Namen der Beteiligten genannt sind, stellen die Weistümer nicht nur für die Rechtsgeschichte, sondern beispielsweise auch für die Genealogie und die Namenforschung eine wichtige Quelle dar. So nennt etwa das Oberhirzenacher Weistum von 1452 folgende Personen: Jacob Roder von Karbach, Jeckil Scheffer von Hailßvelt [Holzfeld], Conczgin von Karbach, Heincz Schere von Herczenauwe. Hier wird das Nebeneinander von alten Einzelnamen mit Herkunftsbezeichnung (Conczgin von Karbach) und den schon gebräuchlichen Vor- und Familiennamen (Jacob Roder), denen allerdings immer noch die Nennung des Wohn- oder Heimatortes beigefügt ist, deutlich. Auch die Namen etlicher Hirzenacher Pröpste sind durch die Weistümer überliefert. Schließlich tauchen verschiedentlich auch Flurnamen auf, die noch heute in ihrer Lage zu lokalisieren sind und somit für die Sprachgeschichte und die örtliche Topographie wichtige Hinweise bieten. Der 1436 genannte Beyerberg dürfte in der Nähe des Weilerbachs zu suchen sein, da der Wasserlauf noch bis in die Frühe Neuzeit den vorgermanischen Namen Baybach oder Bayerbach trug (daher auch der Ortsname Rheinbay, als Unterscheidung zum bei Burgen in die Mosel fallenden Baybach).
4.Der wirtschaftliche Niedergang der Propstei bis zum Ende des 18. Jahrhunderts
Während die Propstei Hirzenach seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts ihre wirtschaftlichen Verhältnisse stabilisierte und sich in ökonomischer Hinsicht bis zu einem gewissen Grad von der Mutterabtei Siegburg lösen konnte, verschlechterte sich die Lage in der Frühen Neuzeit wieder. Für das ganze 17. Jahrhundert fehlen Nachrichten über die Zelle selbst und ihre Besitzungen im ehemaligen Bopparder Reich. Der stark heruntergewirtschaftete Hof in Drais bei Mainz wurde 1670 für 2000 Reichstaler an die Mainzer Jesuiten verkauft. Die Entfernung war zu groß, und die Kosten für die Eintreibung der jährlichen Zinsen und Renten, die sich auf rund 60 Gulden beliefen, standen offensichtlich in keinem Verhältnis zu den erzielten Überschüssen. Bei der damaligen schwierigen Lage der Abtei Siegburg steht zu vermuten, dass die Kaufsumme für die eigenen Bedürfnisse verwendet wurde und nicht der Hirzenacher Niederlassung selbst zugute kam.
Die erste Übersicht über die Einkünfte der Propstei seit der ersten Zusammenstellung von 1291 stammt aus dem Jahr 1735. Damals umfasste der Grundbesitz der Zelle rund 285 Morgen Land und 42 Morgen Wiesen, die in Prath, Rheinbay, Oberkestert, Karbach und Hungenroth lagen. Außerdem waren rund 45.000 Weinstöcke zu Hirzenach, Salzig, Kamp, Kestert, Bacharach und Lay vorhanden. Sehr aufschlussreich ist ein Bericht über die wirtschaftliche Lage der Propstei aus der Zeit um 1750, als Johann Friedrich von Hamm Propst war. Die Hirzenacher Einkünfte beliefen sich danach auf 87 Malter (1 Malter = ca. 200 Liter) Korn (Roggen), 64 Malter Hafer, zwei Malter Gerste, einen Malter Spelz (Dinkel) und geringe Mengen Erbsen und Linsen. Die Weinerträge von Hirzenach, Salzig, Bacharach und Lay wurden auf 19 Fuder (1 Fuder = ca. 1000 Liter) in guten Jahren geschätzt. Siegburg behauptete dagegen, dass der Ertrag mit 40 Fudern sehr viel höher anzusetzen sei, doch ist anzunehmen, dass man, wenn überhaupt, eine solch große Menge nur in außergewöhnlich guten Weinjahren erzielte. Die Propstei war zu dem Zeitpunkt, als der Bericht verfasst wurde, nur mit dem Propst, dem Grafen von Schellardt als Mönch sowie einem Kaplan besetzt und beschäftigte 14 Knechte und Mägde, außerdem noch die in den Weinbergen tätigen Leute. Der Verbrauch der Zelle belief sich pro Jahr auf sechs bis sieben Fuder Wein und 60 Malter Korn. Zur Mästung von Ochsen und Schweinen benötigte man 40 Malter Hafer. Bezeichnend ist die Aussage des Propstes, man müsse bei den hohen Ausgaben für die Instandhaltung der Gebäude schon sehr sparsam wirtschaften, um ohne Schulden auszukommen. Die Hirzenacher Niederlassung bewegte sich also anscheinend gerade am Rande des „Existenzminimums“. Man darf mit Fug und Recht bezweifeln, dass sie für das Siegburger Mutterkloster überhaupt Erträge abwarf.
Einen gewissen Eindruck vom Bestand der propsteilichen Besitzungen bieten die Unterlagen über ihre Versteigerung zu Anfang des 19. Jahrhunderts. Durch die so genannte Säkularisation war im Jahr 1803 aller kirchlicher und klösterlicher Besitz auf dem linken Rheinufer, das seit 1801 offiziell zu Frankreich gehörte, als Domänengut verstaatlicht worden. In den folgenden Jahren versuchten die Behörden, diese Nationalgüter an Private zu veräußern. Erstaunlicherweise gelang es allerdings dem letzten Propst, den größten Teil des Grundbesitzes in den Gemarkungen Hirzenach und Rheinbay der Pfarrei Hirzenach zu übereignen – warum und auf welche Weise, harrt noch der näheren Untersuchung. Anhand der in großem Umfang erhalten gebliebenen Versteigerungsprotokolle lassen sich jedoch Lage und Größe der Propsteibesitzungen rekonstruieren, die dennoch zur Versteigerung gelangten:
Hirzenach: eine „Mühle ohne Geräte“, Pächter Philipp Wild, Versteigerung am 19. Januar 1804, blieb unverkauft.
Rheinbay: Weidsfelderhof (6,4 Hektar), Pächter Peter Glass aus St. Goar, Versteigerung am 16. Mai 1811, Käufer: Friesenhahn, Schulmeister in Hirzenach. – Kalkoferhof (4,5 Hektar), Pächter und Käufer Peter Glass, Versteigerung am 16. Mai 1811.
Waldesch: zwei Wiesengrundstücke zu je 0,13 Hektar, die beide unverkauft blieben.
Lay: ein Hofgut mit Kelterhaus (9,5 Hektar, einschließlich eines Weinbergs mit 5.313 Stöcken), Versteigerung am 19. Juni 1806.
5.Die Pröpste
Die Propsteien in Zülpich, Oberpleis und Hirzenach hätten durchaus, so meint Wisplinghoff, die wirtschaftlichen Möglichkeiten gehabt, sich zu eigenständigen Klöstern zu entwickeln. Sie würden dann aber bald ein von Siegburg völlig unabhängiges Leben geführt haben, so dass sich die frühen Siegburger Äbte mit der Errichtung von klösterlichen Außenstationen stark eingeschränkter Rechtsstellung gegenüber dem Mutterkloster begnügt hätten. Der örtliche „Vorgesetzte“ (lat. praepositus, daher das Wort Propst) hatte zwar bestimmte Befugnisse, die sich gegenüber der weit umfassenderen „Machtstellung“ des Abts jedoch eher bescheiden ausnahmen. Ohne Frage waren alle Mönche der Propstei einschließlich des Propstes selbst dem Abt des Siegburger Mutterklosters in geistlicher und rechtlicher Hinsicht persönlich unterworfen. Die Zelle bzw. der Propst durften über die Aufnahme von Novizen (neuen Mitgliedern der geistlichen Gemeinschaft) nicht selbständig entscheiden; dieses Recht hatte sich der Abt vorbehalten. Hinsichtlich des Vermögens der Propstei war es dem Propst untersagt, über das Grundvermögen der Niederlassung frei zu verfügen. Diesbezügliche Veräußerungen oder Tauschgeschäfte nahm der Siegburger Abt vor. Dies hatte unter anderem zur Folge, dass die wesentlichen Besitzurkunden Hirzenachs nach Siegburg abgegeben werden mussten, mit der spürbaren Folge, dass sich diese wichtigen historischen Quellen heute im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf und nicht, wie zu vermuten wäre, im Landeshauptarchiv Koblenz befinden. Folglich fertigten die Pröpste selbst nur wenige Urkunden aus, wenn man von einigen frühneuzeitlichen Pachtbriefen absieht. Dem Abt stand ein Visitationsrecht zu, das auch die Abberufung bzw. Entsendung von Mönchen mit einschloss, selbst dann, wenn die Propstei verpachtet war, was im 17. und 18. Jahrhundert nicht selten vorkam. Dagegen war der Propst in der „alltäglichen“ Wirtschaftsführung recht selbständig, allerdings fühlte sich das Mutterkloster infolgedessen auch nicht für die Hirzenacher Schulden zuständig.
1729 wurde verfügt, dass die Pröpste jährlich am Gründonnerstag dem Abt über den Zustand der Propstei berichten mussten. Konnten sie nicht persönlich erscheinen, war ein genaues Verzeichnis der Güter, Schulden und Gläubiger einzureichen. Starb ein Propst, musste ein Inventarverzeichnis der Propstei aufgestellt werden, und der Kellner der Mutterabtei erhielt alles Geld und sonstige Wertgegenstände, mit denen die Schulden der Propstei beglichen werden sollten. Einmal jährlich mussten sich die Pröpste zu achttägigen geistlichen Übungen in Siegburg einfinden. Zweifel sind angebracht, ob diese Bestimmungen eingehalten wurden, da im 18. Jahrhundert das klösterliche Leben kaum noch der Regel entsprach. Der Propst war zugleich Pfarrer von Hirzenach und besaß darüber hinaus kirchliche Rechte in Hungenroth. Die Einsetzung in diese Rechte erfolgte durch den Archidiakon von Karden an der Mosel, wie aus Urkunden des 15. und 16. Jahrhunderts hervorgeht. Es darf als sicher gelten, dass das Amt des Hirzenacher Propstes – neben vielen anderen – trotz der aufgezeigten Widrigkeiten für den rheinischen Adel eine willkommene Gelegenheit zur Versorgung nachgeborener Söhne bot. Ein Indiz dafür sind die Namen in der beigefügten Übersicht.
6.Die ehemalige Pfarrkirche „Villa Brosius“
Die heute im Volksmund so genannte „Villa Brosius“ ist der älteste Hirzenacher Kirchenbau. Sie war die ursprüngliche Pfarrkirche, deren Anfänge vermutlich bis in die erste Hälfte des 11. Jahrhunderts zurückreichen. Das schließt man aus dem Patrozinium des Heiligen Bartholomäus, dessen Verehrung sich damals einer großen Beliebtheit erfreute. Hirzenach gehörte zum Landkapitel Boppard, einer Großpfarrei, die sich bis nach Lingerhahn (Hunsrück) erstreckte und deren Bezirk sich wohl ursprünglich mit den Grenzen des Bopparder Fiskus, also des Reichsguts, wenigstens annähernd deckte. Wahrscheinlich übernahmen aber nach der Gründung der Siegburger Propstei schon recht bald die Benediktinermönche die seelsorgerischen Aufgaben in Hirzenach. Im Jahr 1330 wird die ecclesia parochialis ausdrücklich in einer Steuerliste genannt, so dass von diesem Zeitpunkt an die Existenz einer Pfarrkirche als gesichert gelten kann. Sie bestand neben der Propsteikirche (der heutigen Pfarrkirche), die ausschließlich den gottesdienstlichen Zwecken der Mönchsgemeinschaft diente.
Aus den folgenden Jahrhunderten sind nur spärliche Nachrichten überliefert. Als 1445 der neue Propst Heinrich von Plettenberg in sein Amt eingeführt wurde, beschrieb ein Hirzenacher Weistum seinen Einführungsweg, der seinen Anfang am Taufbecken der Pfarrkirche nahm. Als 1539 die Einweisung des Propstes Roland von Waldenburg gen. Schenkern in Hirzenach erfolgte, bezeichnete man die Pfarrkirche als einen Bestandteil der Propstei. Der Visitationsbericht des Jahres 1681 spricht von der Baufälligkeit der Pfarrkirche, in der sich ein Altar und ein steinernes Taufbecken befinde, deren Austattung ansonsten aber kärglich sei. Die Sonntagsgottesdienste fänden aus diesem Grund in der Sakristei der Propsteikirche statt, und zwar am dortigen Katharinenaltar. Einige Jahrzehnte später war die Pfarrkirche dann außer Gebrauch, wie man anlässlich der Visitationen in den Jahren 1767 und 1787 feststellte. Die pfarrkirchlichen Rechte waren an die Propsteikirche übergegangen. Ende des 18. Jahrhunderts erfolgte der Umbau zum Wohnhaus. Schug berichtet, dass die Pfarrkirche verschiedentlich von Pilgern aus der näheren Umgebung besucht worden sei. Dies sei für die Pfarrei St. Goar in vorreformatorischer Zeit belegt – im 16. Jahrhundert wurde das zur Landgrafschaft Hessen gehörende St. Goar dann evangelisch, so dass die Wallfahrer von dort künftighin ausblieben –, die letzten Nachrichten über Pilger aus der Pfarrei Halsenbach datierten aus dem Jahr 1740. Die Frage, warum die alte Hirzenacher Pfarrkirche zum (wenn auch lokal sehr begrenzten) „Wallfahrtsort“ wurde, lässt Schug leider unbeantwortet.
Die „Villa Brosius“ steht auf dem nach Südosten ausgerichteten Ausläufer desselben Felsgrates, auf dem auch die Propsteikirche errichtet wurde. Der Bau markiert die Südgrenze des ehemaligen Propsteiberings, der hier an den Patelsbach stieß. Der einschiffige Saalbau ist in Bruchstein gemauert. Um 1900 erfolgte die Anlage der balkonartigen Fachwerkgalerie zur Rheinseite hin. Das sehr steile Schieferdach auf dem ehemaligen Kirchenschiff und dem Chor stammt in seiner Form aus dem Spätmittelalter. Im Inneren gestaltete man die ehemalige Kirche schon bei den Umbauarbeiten des 18. Jahrhunderts völlig um. In den Jahren 1984/85 wurde die „Villa Brosius“ gründlich renoviert und als Wohngebäude wiederhergestellt, nachdem sie jahrelang dem Verfall preisgegeben war. Zusammen mit der heutigen Pfarrkirche und dem Pfarrhaus (Propsteigebäude) bildet sie ein harmonisches Ensemble mit ortsbildprägendem Charakter.
Der Namensgeber, Wilhelm Brosius, wurde am 6. April 1830 in Badem bei Bitburg geboren und 1856 in Trier zum Priester geweiht. Danach war er Kaplan in St. Matthias (Trier) und ab 1860 Pfarrer in Roxheim bei Bad Kreuznach. 1870 übernahm er die Pfarrstelle in Löf (Mosel) und war ab 1885 Dechant des Dekanats Münstermaifeld. Am 27. Dezember 1889 trat Brosius sein Amt als Pfarrer von Hirzenach an und wurde schon im Oktober 1890 Dechant des Dekanats St. Goar. Zum 1. Oktober 1912 im Ruhestand, starb er am 29. Oktober 1920 im Alter von 90 Jahren. Somit war während Brosius‘ Amtszeit nicht das ehemalige Propsteigebäude, sondern die alte Pfarrkirche das Hirzenacher Pfarrhaus.
7.Holzfeld, Tempusort, der Sachsenhäuser Hof, Oberhirzenach, Karbach und Rheinbay
Während sich in Niederhirzenach und Rheinbay die kurtrierische Landeshoheit allmählich durchsetzte, erlangten die rheinischen Pfalzgrafen um die Mitte des 13. Jahrhunderts die Vogteirechte über Oberhirzenach, Holzfeld und Karbach. Der Landesausbau auf den Rheinhöhen war, wie bereits geschildert, von Hirzenach aus vorangetrieben worden. Noch zu Ende des 18. Jahrhunderts besaß die Propstei in Holzfeld und Karbach Wiesen, Äcker und Waldstücke.
Holzfeld blieb bis zum Ende des Alten Reiches (1803) kurpfälzisch. Verwaltungsmäßig bildete das Dorf zusammen mit Tempusort (an der Mündung des Tempusbachs in den Rhein, unmittelbar an der Grenze zu Oberhirzenach) und dem heute nicht mehr existierenden, rechtsrheinisch bei Prath gelegenen Sachsenhäuser Hof das Gericht Holzfeld und gehörte zum Unteramt Kaub im kurpfälzischen Oberamt Bacharach. Kirchlich zählte Holzfeld vor der Reformation zur Pfarrei St. Goar und wurde im 16. Jahrhundert protestantisch (Pfarrei Werlau). Die wenigen in Holzfeld verbliebenen Katholiken besuchten den Gottesdienst in Hirzenach oder St. Goar, bis man sie um 1800 endgültig der Pfarrei Hirzenach zuwies. 1786 standen in Holzfeld und Tempusort zusammen 30 Häuser, die Gemarkung umfasste 217 Hektar. Das Bopparder Benediktinerinnenkloster Marienberg war in Holzfeld reich begütert. Wie die Beschreibung des kurtrierischen Amtes Boppard von 1789 schildert, war das Kloster auch Grundherr des Sachsenhäuser Hofs. Als man dort im Jahr 1760 einen Erzgang entdeckte, teilten sich Kurtrier und Kurpfalz in die Bergrechte. In Tempusort huldigten die Holzfelder Untertanen gewöhnlich ihrer neuen Äbtissin, wie es die Marienberger Kellnerberichte z. B. für den Juli 1745 schildern.
Anders entwickelten sich die Verhältnisse in Oberhirzenach und Karbach. Auch dort blieb die Kurpfalz formal Oberlehensherr, die Landeshoheit übte in diesen Ortschaften faktisch jedoch die zur Reichsritterschaft gehörende Familie Clodt aus, ein westfälisches Niederadelsgeschlecht, das sich nach einer Ortschaft bei Soest nannte. 1666 erbte es die Herrschaft Ehrenberg von der Familie Quadt zu Landskron (an der Ahr). Die Herrschaft Ehrenberg (auch Ehrenburg) umfasste als kurpfälzisches Lehen Brodenbach an der Mosel, Burg und Talsiedlung Ehrenburg, Kröpplingen und Stabenhof, den Jahrsberger Hof bei Morshausen, den Schiebigeicher Hof bei Pfaffenheck sowie Oberhirzenach und Karbach. Es handelt sich hierbei um Dörfer und Siedlungsplätze, die sich ehemals im unmittelbaren pfalzgräflichen Eigentum befunden hatten. Die rheinischen Pfalzgrafen waren ursprünglich im Aachener Raum beheimatet, wurden aber in einem Jahrhunderte dauernden Prozess über Eifel, Mosel, Hunsrück und Nahe hinweg in die Landschaft verdrängt, die man heute noch als „die Pfalz“ bezeichnet. Die ehemaligen pfälzischen Besitzungen gelangten dann, wie etwa im Fall der Herrschaft Ehrenberg, in die Hand anderer größerer oder kleinerer Territorialherren. Karbach schied schon recht früh aus der Pfarrei Hirzenach aus und wurde Halsenbach zugeschlagen, dessen Sprengel im späten Mittelalter aus den Resten der ehemaligen Großpfarrei Boppard gebildet worden war. Heute ist Karbach Filiale der 1949 aus der Pfarrei Halsenbach herausgelösten Pfarrei Dörth, wobei man zeitweise überlegt hatte, den Sitz der neuen Pfarrei mit der alten Kirche St. Quintin zu verbinden, diesen Gedanken dann aber aus praktischen Gründen zu Gunsten Dörths fallen ließ. Oberhirzenach blieb in kirchlicher Hinsicht auch weiterhin mit Niederhirzenach verbunden. Nachdem beide Orte in französischer Zeit (1794-1813) zu einer Gemeinde „Hirzenach“ zusammengefasst worden waren, lebte in preußischer Zeit für einige Jahrzehnte die alte Trennung in Ober- und Niederhirzenach wieder auf, bis dann beide Teile nach der Auflösung der gemeinschaftlichen Gemarkung von Niederhirzenach und Rheinbay nunmehr endgültig vereinigt wurden.
Ebenfalls zur Pfarrei Hirzenach gehörte die Filialkapelle Rheinbay, die erstmals 1680 erwähnt wird. Die Kapelle wurde entweder 1809 abgebrochen oder aber fiel 1825 einem Brand zum Opfer; hier widersprechen sich die Quellen. Die Zivilgemeinde Rheinbay errichtete schließlich eine neue Sebastianskapelle, die 1899 geweiht wurde.
8.Johann Peter Reichmann. Ein Hirzenacher als Aachener Ehrendomherr und Bischöflicher Kommissar in Koblenz
Der tief greifende Umbruch aller Lebensverhältnisse, den die Abschaffung der feudalen Institutionen und die Aufhebung allen kirchlichen Besitzes durch die siegreichen französischen Revolutionstruppen auf dem linken Rheinufer ab 1794 mit sich brachte, ist heute nur schwer nachzuvollziehen. Sie betraf alle Bevölkerungsschichten, teils im Positiven, teils im Negativen. Zu den „Verlierern“ dieses Prozesses gehörte zweifellos der geistliche Stand, der sich zunächst einmal seiner materiellen Existenzgrundlage beraubt sah. In den Jahren 1802 bis 1808 setzte der Staat in drei Stufen („Organisationen“) eine Neustrukturierung der kirchlichen Verhältnisse durch, die neben der Einführung einer staatlichen Grundbesoldung der Pfarrer vor allem eine neue territoriale Ordnung der Pfarrbezirke mit sich brachte. Analog zur staatlichen Organisation wurden auf der Ebene der Kantone so genannte Kantonalpfarreien eingerichtet, denen mehrere Sukkursalpfarreien (ecclesiae succursales, „Nebenkirchen“) nachgeordnet waren. Sie boten den Gemeindemitgliedern, die von der Kantonal-Pfarrkirche weit entfernt wohnten, seelsorgerische und gottesdienstliche Fürsorge. So gehörten beispielsweise zur Kantonalpfarrei Boppard (St. Severus) unter anderem die Sukkursalen Salzig, Hirzenach, Halsenbach, Bickenbach und Herschwiesen. Bei dieser kirchlichen Neuorganisation spielte ein gebürtiger Hirzenacher eine wichtige Rolle: Johann Peter Reichmann.
Der Sohn des in Oberhirzenach ansässigen Ehrenberger Vogtes (Schultheißen) Karl Reichmann (1723-1774) und der Margareta Elisabeth geb. Mallmann (1725-1800) aus Karbach wurde am 1. Mai 1749 getauft. Nach einer theologischen Ausbildung empfing er am 13. Juni 1772 in Trier die Priesterweihe, war jedoch 1788 wegen Krankheit vorübergehend von seinen Aufgaben entbunden. Der kurtrierische Hof- und Staatskalender für das Jahr 1794 bezeichnet ihn als Pfarrer des Koblenzer Stifts St. Kastor und (in Personalunion) als Pfarrer der gleichnamigen Pfarrei, die im Wesentlichen den zwischen Rhein und Mosel gelegenen östlichen Teil des damaligen Koblenzer Stadtgebiets umfasste. Der spätere Trierer Bischof Josef von Hommer schildert in seinen Erinnerungen, wie nach dem Tod des langjährigen Pfarrers von St. Kastor, Stump, im Jahr 1793 Rivalitäten zwischen Reichmann und ihm erwuchsen: Herr Reichmann war viel älter als ich und leitete die Pfarrei [als von Stump eingesetzter Kaplan] höchst lobenswert. [...] So wurde denn Herrn Reichmann die Pfarrei St. Kastor übertragen und ich wurde übergangen. Das quälte mich sehr. [...] Wenn ich die Sache aber ganz überschaue, muß ich gestehen, daß die getroffene Entscheidung gut war. Herr Reichmann ging mir an Alter voraus, hatte mit großem Eifer die Pfarrei St. Kastor unter einem nicht mehr arbeitsfähigen Pfarrer geleitet und sich Verdienste erworben, die das Kapitel anzuerkennen verpflichtet war. 1804 begegnet uns Reichmann als ecclésiastique pensionée (ein seit 1802 von der staatlichen Pension lebender Kleriker), der immerhin ein Haus am Kastorhof besaß (eines der heute nicht mehr existierenden Stiftsgebäude). Außerdem war er Mitglied der städtischen Wohlfahrts- und Hospitalkommission.
Das Rhein-Mosel-Departement mit der Hauptstadt Koblenz gehörte seit 1802 nicht mehr zur Diözese Trier, sondern wurde durch Konkordat zwischen dem französischen Staat und dem Papst dem neu gebildeten Bistum Aachen zugeschlagen. Am 9. Mai 1802 ernannte Napoleon den ehemaligen Bischof des Oberrhein-Departements, Marc Antoine Berdolet, zum Aachener Oberhirten. Berdolet setzte in Koblenz einen conseil écclesiastique (Kirchlichen Rat) ein, der die kirchliche Verwaltungsreform für das Rhein-Mosel-Departement vorbereiten und durchführen sollte. Er bestand aus fünf Koblenzer Geistlichen, unter ihnen Reichmann. Bei der mühevollen Arbeit, die etliche „Dienstreisen“ zu den betroffenen Pfarreien mit sich brachte, erwarb er sich anscheinend große Verdienste. Als Reichmann am 11. Mai 1813 in Koblenz starb, führte er den Titel eines Bischöflichen Kommissars und Aachener Ehrendomherrn. Sein nicht vollzogenes Testament befindet sich heute ebenso im Pfarrarchiv St. Kastor wie einige Tagebücher des Rabanus Ludwig Ernst von Clodt, die Reichmann höchstwahrscheinlich von seinem Vater, dem Ehrenberger Vogt, erhalten hat. Inwieweit diese Aufzeichnungen Aufschlüsse über die Hirzenacher Orts- und Pfarrgeschichte bieten, harrt noch der Aufklärung.
9.Quellen
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Die Berichte der Kellner der Abtei Marienberg bei Boppard über die Merkwürdigkeiten und häuslichen Begebenheiten der Jahre 1724-1782. Bearb. von Franz-Josef Heyen. Boppard 1964 (Bopparder Beiträge zur Heimatkunde 2), S. 40.
Frauenberger, Michael; Minning, Bernd: Bopparder Bürgerbuch. 2. Bd.: Die Ortsbezirke Bad Salzig und Weiler sowie Hirzenach, Holzfeld und Rheinbay. Hrsg. vom Geschichtsverein für Mittelrhein und Vorderhunsrück e. V. Boppard 2001, S. 630 Nr. 969 (betr. Johann Peter Reichmann).
Herger, Hugo Peter: Beschreibung des Amtes Boppard. [Bearb. u. eingeleitet von Alexander Stollenwerk.] In: Rund um Boppard Nr. 28, 29, 34, 35, 37, 45-48, 50, 52 (12.7.-27.12.1958), Nr. 1, 3, 4 (3.-24.1.1959).
Des Hohen Erzstiftes und Kurfürstenthums Trier Hof-, Staats- und Standskalender auf das Jahr 1794. Koblenz 1793, S. 20 (betr. Johann Peter Reichmann).
Hommer, Josef von:Josef von Hommer 1760-1836. Meditationes in vitam meam peractam. Eine Selbstbiographie. Hrsg., übersetzt u. kommentiert von Alois Thomas. Mainz 1976 (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte 25), S. 141, 395 Anm. 255 (betr. Johann Peter Reichmann).
Ortliebi Zwifaltensis Chronicon. In: Monumenta Germaniae Historica. Scriptores, Tomus X. Hrsg. u. bearb. von Georg Heinrich Pertz. Hannover 1852, Neudruck Stuttgart, Nendeln 1968, S. 67-92, hier S. 77.
Säkularisation und Mediatisierung in den vier rheinischen Departements 1803-1813. Edition des Datenmaterials der zu veräußernden Nationalgüter. Teil II: Rhein-Mosel-Departement, Bd. 1-2. Hrsg. von Wolfgang Schieder. Boppard 1991 (Forschungen zur deutschen Sozialgeschichte 5).
Stadtarchiv Koblenz, Zeitgeschichtliche Dokumentation, Personen (ZGD 24-Reichmann).
Urkunden und Quellen zur Geschichte von Stadt und Abtei Siegburg. Bearb. von Erich Wisplinghoff. Hrsg. von der Stadt Siegburg. I. Bd.: (948) 1065-1399. Siegburg 1964.
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10.Literatur
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Text: Michael Koelges; Bilder: Hans-Josef Karbach; redakt. Bearb. S.G.