Zur Geschichte von Ober-Hilbersheim - von Stefan Grathoff
Die Identifizierung des in den frühen Urkunden Hilbersheim genannten Ortes mit der heutigen Gemeinde Ober-Hilbersheim ist zuweilen problematisch. Die abweichende Schreibweise bei der Erstnennung des Ortes 1108 Hilbridesheim hat deshalb einige Autoren dazu veranlaßt, den so genannten Ort mit Nieder-Hilbersheim zu identifizieren und die Erstnennung Ober-Hilbersheims für das Jahr 1163 anzunehmen; eine Begründung hierfür fehlt. Die definitive Unterscheidung beider Orte ist aber erst ab 1219 möglich. In diesem Jahr wird Ober-Hilbersheim (superior Hilbersheim) ausdrücklich genannt. Von Nieder-Hilbersheim (inferior Hilbersheim) ist erstmals um 1336 die Rede. Daneben war auch noch die Bezeichnung Gau-Hilbersheim als Synonym für Ober-Hilbersheim gebräuchlich.
Auf eine Gleichsetzung des Dorfes Hilbridesheim mit dem heutigen Ober-Hilbersheim deutet hin, dass Nieder-Hilbersheim offensichtlich von Ober-Hilbersheim aus gegründet worden ist. Wahrscheinlich wurde der Ort innerhalb der ausgedehnten Urgemarkung Hilbersheims geschaffen, um lange Wege auf die weiter entfernten Felder zu vermeiden. Für eine gemeinsame Gemarkung - darauf hat schon Gondolf hingewiesen - spricht der gleiche Name, die geringe Entfernung beider Orte und vor allem die Bezeichnung "an nyddendorffer marken" von 1326. Offensichtlich wurde hier zwischen einem Ober- und einem Niederdorf unterschieden.
Das rheinhessische Plateau war wohl "von Anfang an" besiedelt. Auf einem Grundstück Wilhelm Hahns in der Gemarkung Sprendlingen wurde ein Kreisgrabenfriedhof entdeckt, eine ringförmige Begräbnisstätte einer kleinen Siedlungsgemeinschaft, wo zwischen der Jungsteinzeit (ca. 4500 - 1800 v.Chr.) bzw. der La-Téne-Zeit (450 v. - 1. Jh. v. Chr.) die Toten bestattet wurden.
Nach Bernhard wurde Ober-Hilbersheim um das Jahr 500 gegründet; Nieder-Hilbersheim soll dann um 800 von Ober-Hilbersheim aus entstanden sein. Während die frühe Gründung Ober-Hilbersheim reine Spekulation bleibt, könnte ein Indiz für die Besiedlung der Gemarkung in der späten merowingischen (482-679) bzw. karolingischen Zeit (714-936) ein Steinsarg sein, der 1876 ausgegraben wurde und der von den Fachleuten dieser Epoche zugeschrieben wird.
Im Fall des Niederdorfes, des späteren Nieder-Hilbersheims, verdichteten sich die anfänglichen Einzelgehöfte der Neugründung durch natürliche Bevölkerungsvermehrung und Zuzug zu einem Dorf, das dann später ein eigenes Gericht und Schultheißenamt entwickelte. Für eine bleibende Verbindung der beiden Siedlungen lassen sich in späterer Zeit zahlreiche Beispiele anführen: man heiratete untereinander, Familien gleichen Namens wohnten in beiden Orten. Im Jahr 1468 hatte der Nieder-Hilbersheimer Schultheiß Besitz in der Gemarkung Ober-Hilbersheim, im Jahr 1530 wurde der Ober-Hilbersheimer Johannes Greve als Seelsorger in der Nieder-Hilbersheimer Pfarrkirche investiert und noch 1799/1800 verfügte auch der Nieder-Hilbersheimer Pfarrer über Pfarrgut in der Ober-Hilbersheimer Gemarkung. An dieser engen Bindung konnte die Tatsache, dass Nieder-Hilbersheim als pfalzgräflicher, aber dem Amt Stromberg zugehöriger Ort, eigene territorial- und kirchenpolitische Wege ging, nichts ändern.
Der Vollständigkeit halber muss noch auf einen dritten Ort Hilbersheim hingewiesen werden. Das Dorf Hilbersheim (Hilbrisheim) auf der Guldenbach, das 1315 erstmals Waldhilbersheim genannt wurde, war eine völlig unabhängige und eigenständige Gründung. Wohl ursprünglich Königsgut, trugen die Grafen von Rieneck den Ort vom Mainzer Erzbischof zu Lehen. Dieses Hilbersheim hatte mit den Dörfern auf der Ebene nichts zu tun. Die Edelknechte und Ritter von Hilbersheim, die in zahlreichen Urkunden erscheinen, stammen sämtlich aus Waldhilbersheim. Das "Wald" im Ortsnamen ist ähnlich wie bei Waldalgesheim, Waldlaubersheim und Waldböckelheim eine spätmittelalterliche Hinzufügung, um die Orte von den gleichnamigen Orten im Gau zu unterscheiden.
Die Geschichte Ober-Hilbersheims war zunächst dadurch geprägt, dass der Ort aus den fränkischen und erzstiftisch-mainzischen Ursprüngen im 13. Jahrhundert sukzessive in die Vordere Grafschaft Sponheim integriert wurde. Dieser Entwicklung soll im folgenden Abschnitt nachgegangen werden.
Dominanz des Mainzer Erzstiftes
Als die Römer um die Zeitenwende in das heutige Rheinhessen eindrangen, um eine fast 400-jährigen Herrschaft anzutreten, fanden sie eine kelto-germanische Bevölkerung vor. Im Laufe der Zeit bauten die Römer die von ihnen bevorzugten strategisch günstig gelegenen Siedlungsplätze zu Garnisonen aus und errichteten in den sich formenden städtischen Gemeinwesen Mainz, Bingen und Kreuznach feste palatia. Das Land abseits der Flußufer diente den Römern überwiegend als Durchzugsgebiet und landwirtschaftliche Nutzfläche. Die dort kultivierten Flächen bedeckten allerdings nur Teile des Landes. Zwischen den römischen Einzelhöfen, den villae rusticae, die das Land netzartig überzogen, bildeten sich vor allem an den Durchgangsstraßen Marktflecken, in denen die Bevölkerung Handel trieb. Zwischen den kleinen Siedlungen der keltischen und germanischen Bevölkerung lag Weide-, Öd- und Brachland.
Als die römischen Garnisonen um 400 nach Christus das Land verließen, scheint die römische Provinzialverfassung zusammengebrochen zu sein. Die Franken folgten den Römern allerdings nicht übergangslos nach; auf dem flachen Land ist eine Siedlungskontinuität nicht nachzuweisen. Die weitverbreitete Ansicht, die fränkischen Könige hätten sich in der sogenannten "Fränkischen Landnahme" nahtlos das frei werdende römische Fiskalland angeeignet, ist so nicht zu halten. Denn im Jahr 406 überschritten zuerst Wandalen, Alemannen und Sweben den Rhein, um nach Gallien weiterzuziehen. Teile der alemannischen Stämme siedelten sich für einige Jahrzehnte im Raum zwischen Nahe und Worms an. Danach setzten die Burgunder über den Rhein und gründeten das sog. "Wormser Reich", das bis gegen 436 Bestand hatte.
Erst nachdem die Burgunder abgezogen waren, sickerten seit der Mitte des 5. Jahrhunderts die Franken in den siedlungsarmen nördlichen Teil des heutigen Rheinhessens ein, das weiterhin von einem Rest der romanischen und alemannischen Bevölkerung bewohnt wurde. Die städtischen Gemeinwesen Mainz, Bingen und Alzey hatten siedlungspolitisch nichts von ihrer Bedeutung eingebüßt. Ein Teil der romanischen Bevölkerung wanderte sogar nach dem Abzug der Legionäre in die größeren Siedlungen ab. Die fränkische Herrschaft nahm unter Chlodwig (481-511) feste Formen an, und auch das Christentum verfestigte sich bald nach der Taufe Chlodwigs im heutigen Rheinhessen. Zu Beginn der Karolingerzeit war der allmähliche Zuzug der Franken abgeschlossen.
Mit der Neubesiedlung des Landes kam es im Wormsgau des 7./.8. Jahrhunderts zur weitgehenden Aufgabe des Einzelhofsystems und zur Gründung von dörflichen Gemeinschaften. In diesem Zusammenhang wird auch Ober-Hilbersheim entstanden sein, denn als älteste Schicht der von den Franken gegründeten Orte gelten solche, deren Namen mit dem Grundwort "-heim" gebildet sind. Der vorangestellte Personenname erinnert dabei an eine führende Persönlichkeit der Siedlungsgruppe. Welche rechtliche und soziale Stellung dieser Gründer hatte, ist nicht zu sagen. Es konnte sich sowohl um einen einfachen Bauern als auch um ein Mitglied der grundbesitzenden Herrenschicht oder des fränkischen Adels gehandelt haben. So ist zu vermuten, dass sich Ober-Hilbersheim um den Hof eines Hilbert gebildet hat. Die grundherrlichen Verhältnisse deuten darauf hin, dass sich Ober-Hilbersheim um einen fränkischen Fronhof geformt hat und zumindest ein großer Teil des Grund und Bodens in der Frühzeit dem fränkischen Königshaus gehörte. Hilbert ist als königlicher Gefolgsmann in dem von ihm bewirtschafteten und verwalteten Königshof so bestimmend geworden, daß sich sein Name auf den Hof übertrug und von den sich im Umfeld ansiedelnden Arbeitskräften als Siedlungsname tradiert wurde. Die Überzeugung, daß Ober-Hilbersheim anfänglich Königsland war, wird dadurch erhärtet, dass der Ort, anders als viele Orte in der Umgebung, weder in den Lorscher noch den Fuldaer Urkunden des 8. Jahrhunderts auftaucht.
Im Jahr der Erstnennung Ober-Hilbersheims 1108 ist allerdings nicht mehr von Königsbesitz, sondern von erzstiftisch mainzischen Rechten und solchen anderer Grundherren die Rede. Diese mainzische Dominanz in einem ehemaligen Königsort erklärt sich aus der geographischen Lage Ober-Hilbersheims, der erzstiftischen Territorialpolitik im Nahemündungsgebiet und der engen Beziehung zwischen den sächsischen Herrschern und dem vornehmsten Vertreter der Reichskirche in dieser Zeit.
Ober-Hilbersheim lag genau in der Mitte der beiden mainzischen Machtzentren Bingen und Kloster Disibodenberg, Kloster, die zum einen als Diakonatssitze die kirchliche Herrschaft und zum anderen dank ihrer ausgedehnten Grundherrschaft auch das weltliche Regiment der Erzbischöfe stützten.
Während in Kreuznach die merowingischen und karolingischen Könige einen bedeutenden Herrschaftsschwerpunkt etablierten, war in Bingen um die Jahrtausendwende nicht mehr das Reich, sondern der Mainzer Erzbischof bestimmende politische Kraft geworden. Mit der Binger Bestätigung König Ottos II. vom Jahr 983 an Erzbischof Willigis (975-1011) und der Erlangung des Wildbannes im "Binger Wald" zwischen Heimbach, Dittelbach und Guldenbach durch Kaiser Otto III. im Jahr 996 schloss das Erzstift eine schon seit längerer Zeit andauernde Erwerbspolitik im Raum Mainz vorerst ab.
Das Hinterland von Bingen und Gau-Algesheim wurde sukzessive aus dem Lehnsbesitz verschiedener Adliger zusammengekauft oder eingetauscht, wie etwa Dromersheim, Gaulsheim, Dietersheim etc. Die Gemarkung des Dorfes Ober-Hilbersheim wird allerdings nicht zur Binger Schenkungsmasse gehört haben; vielmehr hat das Erzstift den Ort über seine Kirchenherrschaft in Bingen seiner Botmäßigkeit unterworfen. Eine starke Bindung Ober-Hilbersheims an das Zentrum Bingen ist auch noch in späterer Zeit unübersehbar. Ausdruck dieser Orientierung ist die Binger Mauerbauordnung. Sie ist zwar erst aus den Jahren 1410 bzw 1552 überliefert, doch sie wird in ähnlicher Form - das hat Gerlich glaubhaft gemacht - analog zu den Wormser und Mainzer Mauerbauordnungen bereits in der späten Karolinger- bzw. der frühen Ottonenzeit bestanden haben. Die Dörfer Ober-Hilbersheim und Appenheim hatten im 15. und 16. Jahrhundert gemäß der Abmachung die 14. Wacht zwischen der Burg und der Dreußpforte in Bingen: Diesen Abschnitt mussten sie in baulich gutem Zustand halten und mit vier Mann bewachen. Dafür brauchten die Ober-Hilbersheimer in Bingen keinen Ein- und Ausfuhrzoll zu bezahlen; Weingeschäfte waren von diesem Privileg allerdings ausgenommen. Zudem waren sie an allen Stadttoren vom Wegegeld befreit. Drohte Gefahr, konnten sich die Ober-Hilbersheimer mit Mann, Gut und Vieh hinter die Binger Mauern flüchten und dort bleiben, bis der Krieg beendet war. Der Radius der zur Erhaltung der Binger Befestigungen verpflichteten Gemeinden betrug ungefähr 15 km - eine Entfernung, die einen schnellen Rückzug in die Binger Mauern binnen eines Tages ermöglichte. Es gelang dem Mainzer Erzstift nicht, seine Kirchen- und Grundherrschaft in Ober-Hilbersheim zu einer Ortsherrschaft auszubauen, sondern die Grafen von Sponheim wurden bestimmende Kraft im Ort.
Die Sponheimer Zeit (ca. 1223 bis 1354/1369)
Den Hattonen, den Grafen Megingaud und den Grafen Walaho waren zunächst die Salier in der Grafschaft im Worms- und Nahegau nachgefolgt. Als die Salier zur Königswürde aufstiegen, überließen sie die Verwaltung ihres Landes im Wormsgau-, Nahegau-, Speyergau und Trechirgau zum großen Teil ihren Untergrafen. In dem Maße, wie die Salier sich in der Reichspolitik verloren, verfestigten die ernannten und belehnten Grafen in den Gauen ihre Herrschaft. Neben den Emichonen, die seit 960 als Untergrafen im alten Nahegau fungierten, hatten sich auch die Sponheimer hier eine Machtbasis geschaffen. Es gelang ihnen in zunehmendem Maße, Hoheitsrechte und andere Gerechtsame in der Familie zu vereinigen. Dabei verdankten die Sponheimer ihren Aufstieg nicht nur ihrer Verwandtschaft mit den Saliern und ihrem guten Verhältnis zu den Mainzer Erzbischöfen, sondern auch ihrem wachsenden Grundbesitz, den sie aus bischöflich-speyerischem und aus Reichsbesitz an sich ziehen und vielerorts zu einer Grundherrschaft ausbauen konnten.
Die Sponheimer traten "aktenkundig" in die Geschichte ein, als Graf Eberhard im Jahr 1044 bei seiner Burg Sponheim eine Marienkirche errichtete und diese 1047 durch den Mainzer Erzbischof weihen ließ. Damit wurde das Kloster Sponheim ins Leben gerufen. Ober-Hilbersheim lag genau an der Peripherie eines Bereiches, den Graf Eberhard für sich beanspruchte, Dieses Gebiet wurde vom Rhein, der Mosel und der Nahe begrenzt; die Eckpunkte bildeten die Städte Bingen, Koblenz und Trier. Vielleicht haben sich die Vogteirechte, die die Sponheimer im ehemaligen Reichsort Kreuznach besaßen, auch über das mainzische Ober-Hilbersheim gelegt. Genaueres läßt sich hierzu allerdings nicht ermitteln. Obwohl Ober-Hilbersheim immer stärker in die Grafschaft Sponheim integriert wurde, blieb das Mainzer Erzstift - in kirchen- und grundherrschaftlicher Hinsicht - eine gewichtige Macht in der Gemeinde.
Aus diesem Grund ist der Ort erst Anfang des 13. Jahrhunderts als Bestandteil der Grafschaft Sponheim nachweisbar. Im Jahr 1232/35 wurde die Grafschaft nach dem Tod des Grafen Gottfried III. von Sponheim (1200-1223) unter seinen Söhnen Johann I., Heinrich I. und Simon I. aufgeteilt. Während Johann I. von Sponheim (1238-1264) die sog. Hintere Grafschaft erhielt und sich nach der bei Trarbach gelegenen Burg Starkenburg nannte, erbte der zweite Sohn Heinrich die Grafschaft Sayn. Graf Simon I. (1227-1258) sicherte sich 1248 die Bezirke der Burgen Kreuznach, Böckelheim, Gutenberg, Kastellaun, Winterberg, Naumburg, Koppenstein, Argenschwang, Ebernburg und die Klostervogteien Sponheim und Schwabenheim sowie das Amt Kirchberg. So kam die Grafschaft Sponheim an die beiden Linien Johann zu Starkenburg (Hintere Grafschaft) und Simon zu Kreuznach (Vordere Grafschaft).
Ober-Hilbersheim, in dessen Gemarkung sich bereits Grundherrschaften verschiedener Herren befanden, gehörte politisch nunmehr zur Vorderen Grafschaft. Die Sponheimer begannen sukzessive ihre Grundherrschaft um Kreuznach auszubauen und den Ort zu einer Residenz zu gestalten. Gleichzeitig mit der sponheimischen Ausdehnung begann aber bereits die Anlehnung an die Pfalzgrafschaft, die Anfang des 15. Jahrhunderts die Geschicke der Grafschaft und damit Ober-Hilbersheims lenken sollte. Im Jahr 1301 kam es zu einer Neuordnung der sponheimischen Lande. Simon II. von Sponheim residierte nunmehr in Kastellaun, sein Bruder Johann II. verwaltete von Kreuznach aus die Grafschaft östlich der gedachten Linie Heimbach/Rhein - Soonwald - Nahe, samt mehreren Burgen, dem Amt Sprendlingen, Amt und den Klostervogteien Sponheim und Schwabenheim. Nach dem Tod des Grafen Johann II. im Jahr 1340 wurde die Teilung wieder rückgängig gemacht. Graf Walram von Sponheim (1330-1380) verbündete sich mit seinem Schwager, Wildgraf Johannes von Dhaun, und die Vordere Grafschaft wurde in dessen Fehde mit dem Trierer Erzbischof Balduin von Trier und dem Mainzer Prälaten Heinrich von Virneburg hineingezogen. Anscheinend in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wandelte Graf Walram 1344 einen Teil seiner herrschaftlichen Rechte in Ober-Hilbersheim in Bargeld um. Anläßlich der Heirat seiner zweiten Tochter Margaretha mit Philipp VII. d.J. von Falkenstein-Münzenberg verschrieb Graf Walram ihr als Mitgift eine Jahresrente von 300 Pfund auf die Dörfer Ober-Hilbersheim und Zotzenheim. Dass hier vordergründig nur eine kurzfristige Anleihe beabsichtigt war, zeigt die Bestimmung, dass Graf Walram die Pfandschaft durch die Zahlung von 3.000 Pfund jederzeit von den Falkensteinern zurücklösen konnte. Die Vereinbarung sollte für Ober-Hilbersheim weitreichende Folgen haben. Der Vertrag musste am 19. November 1354 abgeändert werden, da die Einnahmen aus Ober-Hilbersheim entgegen der Absprache dem Gläubiger nicht ausgezahlt wurden. Warum die Einnahmen nicht eingingen, lässt sich nur vermuten. Vielleicht wehrten sich die Dorfbewohner gegen eine zu hohe 'Besteuerung' oder der Graf hatte die zu erwartenden Einnahmen aus Ober-Hilbersheim und Zotzenheim bereits anderweitig vergeben. Vielleicht stemmten sich auch die anderen Grundherren im Ort gegen einen weiteren Anspruchsberechtigten. Auf alle Fälle musste Philipp d.J. das Wittum in Höhe von 300 Pfund Heller nebst den dazugehörigen Frucht- und Geldgefällen auf seine Teile an Burg und Stadt Assenheim in der Wetterau, Burg und Stadt verlegen.
Angesichts seines finanziellen Engpasses befreite Graf Walram von Sponheim im Einvernehmen mit seiner Ehefrau und seinem Sohn, Graf Simon III. von Sponheim-Vianden (1348-1414), die Güter des Klosters Disibodenberg zu Ober-Hilbersheim im Jahr 1355 von allen Steuern und Lasten. Sie verzichteten auf diese ständige Einnahmequelle und ließen sich für dieses Entgegenkommen vom Klostervorstand 850 Pfund Heller bezahlen. Auch die Güter des Mainzer Deutschordenshauses befreite Graf Walram 1358 von allen Abgaben. Der Komtur, Konrad von Frankfurt, und seine Mitbrüder zahlten für die Freiung ihrer Güter 450 kleine Florentiner Goldgulden. Der Graf war sich der Bedeutung dieser Preisgabe von herrschaftlichen Rechten im Ort selbstverständlich bewusst, dies macht der Vorbehalt des Grafen, die alten Rechte jederzeit wieder zurückkaufen zu dürfen, überaus deutlich. Von einer späteren Lösung der Verträge ist urkundlich allerdings nichts überliefert.
Falkensteinische Pfandschaft (1369 bis 1523)
Das Falkensteinische Engagement von 1344 und 1354 blieb für Ober-Hilbersheim nicht ohne Folgen. Vielleicht verfügten die Falkensteiner als sponheimische Lehnsleute und dank ihrer Herkunft von den Herren von Bolanden schon früher über grundherrschaftliche Rechte im Ort. In den Besitz des Dorfes gelangten sie aber, als Graf Walram 1369 nach der Schlacht von Gensingen in die Hände Philipps von Bolanden-Altenbaumburg fiel und in Krobsburg inhaftiert wurde. Sein Sohn, Graf Simon III. von Sponheim-Vianden (1348-1414), musste die finanzielle Regulierung der ruinösen Politik des Vaters übernehmen. Deshalb verpfändete er am 1. Oktober 1369 im Zuge seiner Geldbeschaffungsmaßnahmen die Dörfer Ober-Hilbersheim und Zotzenheim seinem Schwager Philipp VII. d.J. von Falkenstein-Münzenberg für 1.490 Goldgulden.
Die Folgen einer solchen Verpfändung waren für die betroffenen Bewohner gravierend. Der Pfandinhaber, der sich darüber im Klaren war, dass er die Pfandschaft nur so lange nutzen konnte, bis der Eigentümer das Pfandgeld zurückzahlte, beutete seine Pfandschaft zuweilen rücksichtslos aus. Deshalb behielt sich Graf Simon III. nicht nur ein generelles Rückkaufsrecht für die gleiche Summe vor, sondern Philipp musste auch versprechen, den Bewohnern der beiden Dörfer keine höhere Bede oder sonstige Steuern abzuverlangen. Philipp durfte die Ober-Hilbersheimer auch nur zu in Umfang und Zeit angemessenen Beherbergungspflichten und Wagenfahrten heranziehen. Vorsorglich ließ Graf Simon festschreiben, dass die Ober-Hilbersheimer Fuhrdienste nur diesseits des Rheins - etwa Weinfuhren an die Verladestellen am Rhein - leisten mussten und nicht etwa zur Versorgung der Wetterauischen Güter des Falkensteiners herangezogen werden konnten. In der Regel mussten die Ober-Hilbersheimer den Falkensteiner Herren einmal im Jahr bzw. an den Dingtagen samt seinem Gefolge beherbergen und verköstigen. Der Herr ritt dann mit mehr oder weniger großem Gefolge in Ober-Hilbersheim ein und blieb einige Tage.
Die Verpfändung bedeutete für die Ortsbewohner im Allgemeinen eine Zeit der Unsicherheit. Einmal von ihrem unmittelbaren Schutzherrn gelöst, bestand stets die Gefahr, in die politischen Aktivitäten des Pfandinhabers hineingezogen zu werden. In der Tat mussten sich die Ober-Hilbersheimer keine zehn Jahre später mit einer erneuten Veränderung in der Ortsherrschaft abfinden, denn Philipp von Falkenstein verpfändete Ober-Hilbersheim um 1379 an seinen Gefolgsmann Edelknecht Wilhelm von Waldeck und dessen Ehefrau Margarete weiter. Graf Simon ließ sich als Obereigentümer zusichern, dass sein Lösungsrecht gegenüber dem Falkensteiner von dieser Unterverpfändung unberührt blieb. Er pochte darauf, die Dörfer von seinem Schwager lösen zu können, allerdings erst, wenn dieser Wilhelm von Waldeck ausbezahlt hatte.
Doch alle vertraglichen Abmachungen nutzten nichts, da es zwischen den drei anspruchsberechtigten Partnern zu Differenzen kam. Wilhelm von Waldeck gab am 17. Juli 1388 Graf Simon und dessen Erben, die Grafen von Sponheim-Kreuznach waren, die Dörfer und Gerichte Ober-Hilbersheim und Zotzenheim mit Leuten, Gülten, Gefällen, Feldern, Wasser, Weide, Weingärten, Äckern, Wiesen und allem Zubehör zurück; der Graf und seine Erben glaubten wieder frei über ihr Eigengut verfügen zu können. Mit der direkten Einigung zwischen Eigentümer und Unterpfandnehmer fühlte sich aber die Falkensteinische Partei übergangen. Sie übte deshalb Druck auf ihre waldeckischen Gefolgsmannen aus, um die vereinbarte Lösung des Dorfes zu verhindern. In den Verhandlungen zwischen Sponheim und Waldeck hatte Letzterer bereits bestätigt, 500 Mainzer Gulden bar erhalten zu haben. Das war aber offensichtlich nicht der Fall; die Bestätigung einer erfolgten Zahlung sollte wohl nur dazu dienen, die vereinbarte, aber noch nicht vollzogene Pfandlösung rechtlich zu untermauern, denn Graf Simon versuchte später, die immer noch offenen 1.490 Gulden erst in Mainz und dann in Bacharach an den Herrn von Waldeck zu übergeben. Dieser nahm jedoch das Geld nicht an bzw. er entzog sich der Annahme dadurch, daß er für den Sponheimer persönlich nicht anzutreffen war. Ungeachtet der rechtlichen Lage befand sich der Sponheimer damit in einem kaum zu lösenden Dilemma: solange das Geld nicht angenommen war, galt das Pfand als nicht gelöst. Der Versuch Graf Simons III., eine gewaltsame Lösung zu erreichen, hatte keinen Erfolg; Ober-Hilbersheim verharrte in falkensteinischer Pfandschaft.
Offensichtlich haben die Herren von Waldeck die Ober-Hilbersheimer Pfandschaft bald darauf an die Falkensteiner zurückgeben müssen, denn bereits im Jahr 1404 hatte Wilhelm von Waldeck seinen Einfluß in Ober-Hilbersheim völlig eingebüßt. In den folgenden Jahren vollzogen sich dynastische Veränderungen im Haus Sponheim und Falkenstein, die eine Rückführung Ober-Hilbersheims in den unmittelbaren sponheimischen Besitz um weitere 100 Jahre verzögern sollten. Die dynastischen Ereignisse in der Sponheimer Familie riefen zudem die Pfalzgrafen bei Rhein auf den Plan.
Mit Graf Simon III. starb 1414 die Kreuznacher Linie der Sponheimer im Mannesstamm aus. Damit wurde der Status des noch immer nicht gelösten Ober-Hilbersheim rechtlich kompliziert. Simons Tochter, Gräfin Elisabeth von Sponheim-Vianden fühlte sich nach dem Erbfall ganz als Obereigentümerin des Dorfes, die frei über die Lehen - die allerdings von einer Verpfändung üblicherweise ausgenommen waren - verfügen konnte. Doch auch Graf Johann V. von Sponheim-Starkenburg verlieh als Erbe am 4. März 1419 ein heimgefallenes Lehen, nämlich Haus und Hof im Dorf Ober-Hilbersheim der ausgestorbenen Halbstedter von Gau-Algesheim, an Nikolaus Kindel von Schmidtburg.
In diese politische Konstellation stießen nun die Pfalzgrafen vor, die damals bereits über Grundbesitz in Ober-Hilbersheim verfügten. Als künftige Erbin der beiden Grafschaften Sponheim-Vianden war die seit 1392 verwitwete Elisabeth eine begehrte Partie gewesen. Es verwundert deshalb nicht, daß Pfalzgraf Ruprecht II. d.Ä. (1390-1398) und sein Sohn Ruprecht III. d.J. (1398-1410), der spätere König Ruprecht von der Pfalz (1400-1410), ein Auge auf Elisabeth und ihre beiden als Erbe anstehenden Grafschaften geworfen und für den Sohn des jüngeren Ruprecht, Pfalzgraf Rupprecht (Pipan), eine Heirat mit Elisabeth von Sponheim gestiftet hatten. Unglücklicherweise verstarb Pipan bereits 1397, ohne daß Erben aus dieser Ehe hervorgegangen waren. Elisabeth blieb mit König Ruprecht aber weiterhin in enger Verbindung und verschrieb ihm, als dem amtierenden Pfalzgrafen, am 21. September 1405 für den Fall des Todes ihres Vaters ein Fünftel der Vorderen Grafschaft Sponheim. Dieses sogenannte Erbfünftel bestand aus einem Fünftel von Burg und Stadt Kreuznach, diversen Burgen, Städten, Ländereien und Menschen samt allem Zubehör. Elisabeth nahm von dieser Vergabe lediglich ihre Mannlehen aus. Zusätzlich bestimmte sie, dass König Ruprecht auch die anderen vier Fünftel der Grafschaft schützen und rechtlich vertreten sollte.
Auch im Haus Falkenstein kam es zu einschneidenden Änderungen. Der betagte Graf Philipp VII. von Falkenstein übertrug nach dem Tod des kinderlosen Grafen Philipp VIII. Falkenstein im Jahr 1407 seinem Neffen Erzbischof Werner von Trier (1388-1418) die Regierung der Grafschaft und die Verwaltung der falkensteinischen Besitzungen. Als der alte Graf 1409 kinderlos starb, traten die drei Schwestern Werners in das Erbe ein. Faktisch erbberechtigt waren allerdings deren Ehemänner, der Graf von Solms, der Herr von Eppstein und der Graf von Virneburg. 1417 schlossen die präsumptiven Erben des Hauses Falkenstein einen Vergleich, demzufolge die Brüder Gottfried und Eberhard von Eppstein ein Drittel der Grafschaft Falkenstein erben sollten, die anderen fünf Miterben die übrigen zwei Drittel. Als Erzbischof Werner von Falkenstein am 4. Oktober 1418 verstarb, trat der Erbfall ein. Obwohl das Dorf in der Teilungsurkunde nicht ausdrücklich erwähnt ist, drohte Ober-Hilbersheim durch diesen Erbfall in den Strudel der dynastischen Umbrüche zu geraten. Die Lage wurde für Graf Johann V. von Sponheim-Starkenburg, Obereigentümer der Pfandschaft Ober-Hilbersheim. immer schwieriger, als am 23. September 1419 der Mainzer Erzbischof Johann II. von Nassau starb und sein Nachfolger auf dem Erzstuhl, Konrad III. von Daun, mit den Eppsteinern in eine Fehde verstrickt wurde.
Im Jahr 1419 ließ sich Graf Johann V. von einem engen Vertrauten eine Expertise anfertigen, wie die Lösung Ober-Hilbersheims und Zotzenheims erreicht werden könnte. Sein Berater machte mehrere Vorschläge: man könne z.B. das Geld für die Lösung durch Verpfändungen oder durch Bürgschaften zusammenbringen, die über die Anweisung einer Gülte in den beiden Dörfern finanziert werden könnten. Der Graf könne die Dörfer auch nur zur Hälfte lösen und die andere Hälfte von einem seiner Gefolgsleute lösen lassen. Eine weitere Möglichkeit sah er darin, mit dem Grafen Friedrich von Veldenz zu vereinbaren, dass dieser die Pfandschaft im Namen des Grafen löst und sie solange behält, bis der Sponheimer sie zurückfordert.
Doch auch die Ober-Hilbersheimer wollten einer weiteren Entfernung ihres Dorfes von der Grafschaft Sponheim nicht tatenlos zusehen. Bereits 1404 hatten sie anscheinend aktiven Widerstand gegen den Falkenstein, bzw. den Unterpfandnehmer Wilhelm von Waldeck, geleistet. Der Bacharacher Amtmann Wilhelm beklagte sich nämlich in diesem Jahr darüber, dass die 10 Gulden, die er jährlich zum 11. November aus den falkensteinischen Gütern zu Ober-Hilbersheim bekommen sollte, nicht gezahlt würden. Graf Philipp VIII. von Falkenstein musste deshalb diese Bezüge auf den Ort Hexheim verlegen.
Im Jahr 1419 reiste erneut eine Abordnung der Bürgerschaft nach Kreuznach und bat dort um Lösung aus der falkensteinischen Pfandschaft. Sie teilte dem Sponheimer mit, dass die falkensteinischen Erben, die Herren von Eppstein, ihnen gedroht hatten, das Dorf anzuzünden, wenn die Einwohner ihnen die Gefolgschaft verweigern würden. Der Berater Graf Johanns V. gab zu bedenken, daß die Ober-Hilbersheimer den Erben der Falkensteiner bisher noch nicht gehuldigt hatten, da die Eppsteiner noch mit der Fehde gegen den Mainzer Erzbischof Konrad III. von Dhaun beschäftigt seien. Sollte der Prälat sich aber mit dem Eppsteinern einigen, würden diese mit Sicherheit auf eine baldige Huldigung dringen. Dann müssten die Ober-Hilbersheimer die Herrschaft der Eppsteiner gezwungenermaßen akzeptieren. Der Schreiber warnte davor, die politische Bedeutung Ober-Hilbersheims gering einzuschätzen. Der Ertrag der Dörfer Ober-Hilbersheim und Zotzenheim betrage immerhin mehr als 300 Pfund und es könnten darüber hinaus Fronen, wie Spann- und Fuhrdienste, verlangt werden. Die Dörfer seien den Falkensteinern bzw. deren Erben diese 300 Pfund bereits kommende Fastnacht schuldig. Sie würden den Betrag - wenn der Graf die Orte löse - dann an Sponheim zahlen. Allerdings müsse der Graf sich zuerst des treulosen Schultheißen in Ober-Hilbersheim erwehren. Dieser habe, obwohl er sponheimischer Eigenmann sei, bereitwillig die Schatzung für den Falkensteiner Pfandherren im Dorf durchgeführt. Man könne den illoyalen Schultheißen aber leicht auf 400 oder 500 Gulden verklagen, da er reich sei und seine Mitbürger schon oft mit Geld- und Naturalienforderungen geschröpft habe. Als letztes Argument führte der Ratgeber an, dass seinerzeit Philipp VII. von Falkenstein, Schwager des verstorbenen Grafen Simon III. von Sponheim, und der verstorbene Erzbischof Werner von Falkenstein die Dörfer höher mit Schatzung, Atzung und anderen Forderungen belegt hatten, als es ursprünglich in den Pfandurkunden vereinbart worden war. Wenn die Falkensteiner Erben den Grafen nun wegen dessen Versuche, die Pfandschaft gewaltsam zu lösen, verklagen sollten, brauche er keinen Prozess zu fürchten, da Übergriffe von beiden Seiten ausgegangen seien. Falls der Graf die Dörfer also lösen wolle, solle er dies so schnell wie möglich tun. Man benötige dann in Kreuznach sein Siegel, um die wegen der Lösung notwendigen Briefe an die Erben der Herrschaft Falkenstein sowie die Briefe wegen der Beschaffung des Geldes schreiben zu können.
Doch Graf Johann V. handelte nicht. Bei der falkensteinischen Teilung im Jahr 1420 fiel Ober-Hilbersheim dem Grafen Ruprecht von Virneburg zu, der die Herrschaft am Donnersberg samt allen dazu gehörenden Ländereien und Leuten erbte.
Während der Streit zwischen Sponheim und Falkenstein sich in die Länge zog, gelang es dem Pfalzgraf bei Rhein, sich immer weiter gehende Rechte im Ort anzueignen. So beanspruchte Pfalzgraf Ludwig III. (1410-1436) 1435 ein Fünftel des sponheimischen Hofes zu Ober-Hilbersheim. Diesen Hof hatte er, so beschwerten sich die Sponheimer, zu dieser Zeit bereits okkupiert. Der Pfalzgraf war dagegen der Ansicht, dass der Hof zum Amt Kreuznach gehöre und Bestandteil des "Erbfünftels" sei, das Gräfin Elisabeth ihm seinerzeit zugesichert hatte. Nur wenn der Hof zur Grafschaft Sponheim zähle, könne Graf Johann V. von Sponheim-Starkenburg ihn ganz beanspruchen. Man befragte die Hofleute des betroffenen Hofes und diese sagten aus, sie und ihre Väter würden seit 26 Jahren (also seit 1409) die Pacht an den Kellner nach Kreuznach zahlen und dieser dem pfalzgräflichen Kellner einen Anteil weitergeben. Als der Obmann des einberufenen Schlichtungsverfahrens, Graf Johann von Wertheim, dem Pfalzgrafen Recht gab, griff auch die Gemeinde in den Streit ein. Am 6. November 1435 und am 15. Dezember 1435 erschienen der Ober-Hilbersheimer Schultheiß Johann Schneider und fünf Schöffen sowie Vertreter der Gemeinde Zotzenheim und sagten aus, dass die Dörfer Ober-Hilbersheim und Zotzenheim, bevor sie an die Grafschaft Falkenstein verpfändet worden seien, zur Grafschaft Sponheim gehört hätten. Als Nachbarn der Dörfer Gensingen, Sprendlingen, St. Johann, Pfaffen-Schwabenheim und Bosenheim hätten sie gesehen und wüssten dies auch von ihren Vorfahren, dass diese dem verstorbenen Grafen Simon III. und seinen Amtleuten gehorcht hätten und niemand anderem. Der Jungherr Walram von Koppenstein bat daraufhin im Namen des Grafen von Sponheim um die Ausfertigung einer schriftlichen Urkunde. Dies war offensichtlich der Anlass zur Abfassung des ersten Ober-Hilbersheimer Weistums, das somit in die Zeit um 1436 zu datieren ist. Der Pfandherr Junggraf Ruprecht von Virneburg teilte der Gemeinde zu Ober-Hilbersheim mit, dass Graf Ruprecht von Sponheim ihn gebeten habe, die Weistumümer der Gemeinden Ober-Hilbersheim, Zotzenheim, Biebelsheim, Bretzenheim und Winzenheim einzusehen, um den Streit um die Zugehörigkeit Ober-Hilberheims beilegen zu können. Er forderte sie auf, den Abordnungen des Pfalzgrafen Ludwig IV. oder seines Oheims, je nachdem welcher zuerst eintreffe, nach bestem Wissen Frage und Antwort zu stehen und nichts zu verschweigen. Sollten sie die Unwahrheit sagen, werde er sie an ihrem Leib und Gut vergreifen und sie strafen. Obwohl Graf Johann von Wertheim alle Urkunden und Weistümer der betroffenen Ortschaften einsah, tauchten Ober-Hilbersheim und Zotzenheim in seinem Urteilsspruch nicht auf. Es scheint, dass die Angelegenheit schon im voraus geklärt war und beide Ortschaften der Grafschaft Sponheim und damit dem bleibenden Besitz der Grafen von Sponheim bzw. der Falkensteiner Pfandherren zugesprochen worden waren. Der pfalzgräfliche Vorstoß auf Ober-Hilbersheim war vorerst abgewehrt.
Am 21. Mai 1456 verkaufte Ruprechts Enkel, Graf Wilhelm von Virneburg-Falkenstein zusammen mit der gesamten Grafschaft Falkenstein auch die beiden Dörfer Ober-Hilbersheim und Zotzenheim an Wirich von Dhaun-Oberstein, dessen Gemahlin Margaretha von Leiningen, Ehefrau des Wirich von Dhaun-Oberstein und ihren ältesten Sohn Melchior. Als Bedingung wurde vereinbart, dass Melchior im Alter von 15 Jahren die Tochter des Verkäufers, Irmgard von Virneburg, heiraten und Melchior dann die halbe Grafschaft Falkenstein übernehmen sollte. Zugleich befahl Graf Wilhelm den Bewohnern der Herrschaft Falkenstein, den Bestimmungen des mit Wirich abgeschlossenen Kaufvertrages in allen Punkten zu gehorchen und dem Dhauner zu huldigen.
1486 nahm Wirich von Dhaun eine Teilung seines Besitzes zwischen den Söhnen Melchior und Emrich vor. Er bestimmte den Glan als Grenze und wies Melchior die Grafschaft Falkenstein mit Ober-Hilbersheim und Zotzenheim zu. Unter der Regentschaft Melchiors (1501 - 1517) ist um 1515 die zweite überlieferte, die sog. Falkensteiner Fassung des Ober-Hilbersheimer Weistums angefertigt worden. Sie gibt im wesentlichen noch die Zustände der Zeit um 1436 wieder. Die Sponheimische Version ist aus dem Jahr 1601 überliefert.
Ober-Hilbersheim wurde 1523 aus der Falkensteiner Pfandschaft entlassen. Am 23. Mai 1523 stellte der Mainzer Vitztum Marschall Kaspar Lerch von Dirmstein zusammen mit .Johann Holzapfel, dem Kellner in der Martinsburg, eine Urkunde über die Aufbewahrung von 1.500 Goldgulden aus, die den Grafen Philipp und Werner von Dhaun-Falkenstein wegen der Verpfändung der Dörfer Ober-Hilbersheim und Zotzenheim gegeben werden sollten. Damit scheint die Verpfändung beendet gewesen zu sein. Die während der Pfandschaft hinzu erworbenen Güter blieben den ehemaligen Pfandherren lange erhalten. In der Beschreibung des Kartäusergutes von 1497 tauchen sie zwölfmal als Grundbesitzer auf. 1547 schrieb Graf Johann von Dhaun-Falkenstein an den "Deutsch-Haus-Verwahrer zu Mainz" in einer Grundstücksangelegenheit in Ober-Hilbersheim und noch 1617 sind die Herren von Falkenstein als Besitzer in Ober-Hilbersheim bezeugt.
Die Kurpfälzische Einflußnahme
Als Kaiser Friedrich-Barbarossa 1156 seinem Halbbruder Konrad (1156-1195), Pfalzgraf bei Rhein, die Pfalzgrafschaft übertrug, kam gleichzeitig das umfangreiche salische Hausgut in dessen Hände. Es handelte sich dabei wahrscheinlich um den Alzeyer Besitz und das Gebiet um die Burg Stromberg, Burg (Appenheim, Engelstadt, Grolsheim, Horrweiler) sowie das Zubehör in den rheinhessenischen Orten. Residenz dieser reich mit Gütern ausgestatteten Herrschaft wurde Alzey.
Dass Ober-Hilbersheim zur Grafschaft Sponheim und das offensichtlich später gegründete Nieder-Hilbersheim als Teil des Amtes Stromberg zur Pfalzgrafschaft gehörte, beruht auf der Tatsache, dass der größte Teil des späteren pfälzischen Gebietes im heutigen Kreis Bingen, welches nicht zur Grafschaft Sponheim gehörte, auf das salische Hausgut zurückzuführen ist. Das Hauptziel der pfalzgräflichen Politik im heutigen Rheinhessen bestand darin, die eigentliche Kurpfalz über das Nahegebiet mit den Besitzungen im Hunsrück und um Simmern zu verbinden. Hierbei stand die Pfalzgrafschaft in ständiger Konfrontation zum Mainzer Erzstift. Dem Erzstift gelang es weder in Ober-Hilbersheim noch in Zotzenheim, Gensingen, Jugenheim und auch nicht in den Orten, in denen das Domkapitel oder Stadtmainzer Klöster und Stifter Rechte besaßen, eine Landesherrschaft zu erreichen. Der Erzbischof sowie die Klöster und Stifter mußten sich mit der Grundherrschaft zufriedengeben.
Pfalzgraf Ruprecht III. (1398-1410) teilte im Jahr 1410, dem Jahr seines Regierungsantritts als König, den pfälzischen Kurstaat unter seinen Söhnen auf. Während Ludwig III. (1410-1436) das Kurpräzipium und die Kernbestandteile des Territoriums erbte, erhielt Johann (1410-1443) die südöstliche Oberpfalz und Otto I. (1410-1461) die Grafschaft Mosbach, Grafschaft. Stephan (1410-1459) erhielt das Gebiet Simmern, die Vogtei über das Kloster Ravengirsburg, Kloster, sowie das Amt Bolanden, Amt und einige Dörfer um Alzey.
Schon 1405 hatte Elisabeth von Sponheim dem Pfalzgrafen das sog. "Erbfünftel" versprochen. Am 24.1. 1416 verschrieb Elisabeth erneut das "Erbfünftel" der ganzen Vorderen Grafschaft erblich und zu ewigem Eigentum an ihren Schwager Ludwig III. von der Pfalz und dessen Erben, allerdings nur den Erben, die wirklich Pfalzgrafen bei Rhein waren. Dieses Versprechen wurde im Kreuznacher Burgfrieden vom 10.2.1416 von Gräfin Elisabeth, Ludwig III. und dem für die restlichen vier Fünftel erbberechtigten Grafen Johann V. von Sponheim-Starkenburg beschworen. Nachdem Elisabeth am 3.9.1417 gestorben war, fiel ein Fünftel der Vorderen Grafschaft an Ludwig III., die anderen vier Fünftel an Johann V. (Hintere Grafschaft). Am 13.12.1422 verkaufte Johann V. dem Pfalzgrafen unter dem Vorbehalt eines eventuellen Rückkaufs ein weiteres Fünftel der Grafschaft Sponheim-Kreuznach für 20.000 rheinische Goldgulden Mainzer Währung, d.h. Kurpfalz besaß nunmehr zwei, Sponheim-Starkenburg drei Fünftel.
Da Johann V. keine Erben hatte, bestimmte er im sog. Beinheimer Entscheid vom 16.3.1424 über das Erbe seines Landes: Die drei Fünftel der Vorderen Grafschaft, die seiner Linie verblieben waren, sollten zu gleichen Teilen an seine beiden Vettern, Graf Friedrich III. von Veldenz, Enkel des Grafen Johann III. von Sponheim-Starkenburg und Markgraf Bernhard I. von Baden fallen, sie sollten das Sponheimer Erbe als Gemeinherren antreten. Nach dem Tod Johanns V. am 24.10.1437 gehörten demnach vier Zehntel der Vorderen Grafschaft Kurpfalz, drei Zehntel der Grafschaft Veldenz und der Rest der Markgrafschaft Baden. In diese Zeit fallen die bereits beschriebenen Versuche des Pfalzgrafen, den sponheimischen Hof in Ober-Hilbersheim zu besetzen.
Im folgenden sollen die komplizierten genealogischen Verzahnungen nur in so weit angesprochen werden, wie sie für die Darstellung der Geschichte Ober-Hilbersheims von Bedeutung sind. Graf Friedrich von Veldenz, der letzte seines Geschlechts, starb im Jahr 1444. Seine einzige Tochter Anna, Tochter des Grafen Friedrich von Veldenz, die bereits vor dem Vater gestorben war, war mit dem Pfalzgrafen Stephan von Simmern und Zweibrücken verheiratet. Pfalz-Simmern trat somit 1444 die Nachfolge der Veldenzer an. Damit gehörten zwei Fünftel der Vorderen Grafschaft der pfälzischen Kurlinie, die übrigen drei Fünftel teilten sich Baden und Pfalz-Simmern. 1509 fiel das 1422 von Sponheim an Kurpfalz verpfändete Fünftel wieder je zur Hälfte an die beiden anderen Kondominii zurück, d.h. nunmehr besaß Kurpfalz ein, Pfalz-Simmern zwei und Baden ebenfalls zwei Fünftel. Als sich 1533 nach dem Tod des Markgrafen Christoph I. (1453-1527) das markgräflich-badische Haus in die beiden Linien Baden-Baden und Baden-Durlach teilte, fiel der badische Anteil (2/5) an die baden-badische Linie.
Ober-Hilbersheim im Gemeinschaftsbesitz von Kurpfalz und Baden (1560 bis 1707)
Als Kurfürst Ottheinrich am 12.2.1559 verstarb, erlosch die alte pfälzische Kurlinie. Das Haus Pfalz-Simmern trat 1560 mit Friedrich III. dem Frommen die Erbfolge an. Bis zur Teilung von 1707 gehörten 3/5 der Vorderen Grafschaft Kurpfalz und 2/5 Baden-Baden.
Als gemeinsame Behörde war für alle Verwaltungsangelegenheiten das Oberamt Kreuznach mit einem Hofgericht und einer Hofkammer gebildet worden. Bis zur Teilung 1707 wurde dieses Oberamt von zwei Amtmännern, einem pfälzischen Truchsessen und einen badischen Landschreiber als Stellvertreter, versehen, die nur einstimmig Beschlüsse fassen konnten. Erzielten die beiden Amtmänner in einer Sachfrage keine Einigung, mussten sich die Landesherren in den Residenzstätten selbst in Verhandlungen abstimmen. Denn jeder der Herren hatte in den Ortschaften der Vorderen Grafschaft gleiche Rechte, jeder führte den Titel "Graf von Sponheim". Die daraus resultierenden ständigen Rückfragen bei den Regierungen in Mannheim und Karlsruhe zogen eine äußerst schleppende Verwaltung nach sich. Dies leistete der späteren Teilung des gemeinsamen Besitzes bedeutenden Vorschub.
Aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) liegen für die politische Geschichte Ober-Hilbersheims nur spärliche Berichte vor. Don Anbosio Spinola kam mit seinem Heer 1620 rheinaufwärts und belagerte das pfälzische Kreuznach. Bevor er die Amtsstadt am 31.8.1620 einnahm, zogen seine Soldaten plündernd durch die benachbarten Dörfer. Engelstadt wurde fast vollständig zerstört, in Essenheim brannten 25 Häuser. Im Jahr 1623 besetzten die bayerischen Truppen des Herzogs Maximilian die Ober-Hilbersheimer Gegend; ein Jahr später kam es zu einer großen Pestepidemie. Es ist wahrscheinlich, daß spanische Soldaten auch in Ober-Hilbersheim gewesen sind und den Katholizismus wieder einführten. 1631 "befreite" der Schwedenkönig Gustav Adolf Rüdesheim und Bingen, doch seine Truppen "hausten" in der Gegend zwischen Bingen und Mainz "wie Schweden", brandschatzten und plünderten die Bevölkerung und Dörfer. Die Verpflichtung der Gemeinde Ober-Hilbersheim, im Rahmen der Binger Mauerbauordnung ein Stadttor auszurüsten und zu bemannen, scheint zu dieser Zeit bereits durch die Zahlung einer Geldsumme ersetzt worden zu sein. Gustav Adolf eroberte 1632 Kreuznach zurück und vertrieb die spanischen Besatzer. Die Zeit der schwedischen Präsenz dauerte über elf Jahre, doch 1643/ 1644 mußten die Schweden abziehen; deutsche und französische Truppen rückten nach.
Die kriegerischen Ereignisse wirkten sich für Land und Leute verheerend aus. Nach der Friedensvereinbarung von 1648 in Münster und Osnabrück, dem sog. Westfälischen Frieden, versuchte Kurfürst Karl Ludwig die darniederliegende Volkswirtschaft und die zerstörten Dörfer wieder aufbauen, die dezimierten Viehbestände aufzüchten zu lassen und den hungernden Menschen einen neuen Lebensunterhalt zu ermöglichen. Um den Aufbau der Dörfer voranzutreiben, war jeder, der ein unbewohnbares Haus wieder herrichtete, zwei Jahre, wer ein neues erbaute, drei Jahre von der Haussteuer befreit; ebenso brauchten Bauern, die brach liegende Felder erneut bestellten und Weinberge wieder kultivierten, keine Abgaben zu zahlen.
Der Wiederaufbau wurde allerdings von einer Pestepidemie unterbrochen, die im Jahr 1660 grassierte und in Gau-Algesheim, Großwinternheim, Appenheim und wohl auch in Ober-Hilbersheim viele Menschenleben forderte.
Mit Karl Ludwig starb 1673 die Simmerische Linie aus, an ihre Stelle trat die katholische Neuburger Linie. Im selben Jahr standen die Franzosen wieder in Rheinhessen. Von den ständigen Kontributionsforderungen wird auch Ober-Hilbersheim betroffen gewesen sein. 1676 mussten die Appenheimer jedenfalls ihre Bede wegen der beständigen Unruhen nicht in Stromberg, sondern in Bacharach abliefern, da die Nahegegend zu unsicher war.
Unter Kurfürst Philipp Wilhelm (1685-1690) kam es zum sog. Pfälzischen Erbfolgekrieg (1688-1697), in dem der französische König Ludwig XIV. versuchte, seine Ansprüche an Kurpfalz mit Gewalt durchzusetzen. Im Jahr 1688 rückten drei französische Heere in Deutschland ein und verwüsteten die Pfalz fast vollständig. Von diesen Ereignissen war auch Ober-Hilbersheim betroffen. Der Ober-Hilbersheimer Schultheiß verzeichnete im Gerichtsbuch die Kosten für die Sachleistungen, Nachtlager und sonstigen Dienste, die die Husaren dem Dorf zwischen dem 17.12.1690 und dem 12.4.1691 abverlangten. Mehrmals erschienen Soldatentrupps, Rützen, Heydüken, Husaren, am 11.4.1691 sogar 200 Husaren mit Pferden, vor dem Dorfgraben und verlangten Geld, Verpflegung und Futter für die Tiere. Sie drohten der Bevölkerung Zerstörung und Plünderung des Dorfes an, sollte sie die Abgaben verweigern. Insgesamt errechnete der Schultheiß für den genannten Zeitraum eine Schadenssumme von fast 900 Gulden. In summa, klagte er am 13. April 1692: dieser orth ist dergestalt zugerichtet, daß auch kein einziger so wohlen der reich als arme das geringste körnlein frucht übrig behalten. Nicht ohne Ironie fügte er hinzu: sollten nochmals Soldaten in Ober-Hilbersheim einfallen, könne ohnehin kein Schaden mehr angerichtet werden, da kein Gras mehr vorhanden sei und viele Dorfbewohner wegen des Futtermangels ihr Vieh abgeschafft hätten und die Felder brach liegen ließen. Was diese schwere Zeit den einzelnen Bürgern abverlangte, wird an einigen Beispielen deutlich. Um die Kontributionszahlungen an das Militär aufbringen zu können, musste Johann Jacob Eich 1690 Güter zwischen dem Horrweiler und Barkheimer Weg verkaufen. Der Stiefsohn des Jörg Kohl, Konrad Hildebrandt, und Bernhard Heb mussten sich wegen ihrer kriegsbedingten Schulden von diversen Ackerflächen trennen. Niklas Bieser verlor 1693 sogar sein Wohnhaus in der Obergasse, weil er die Kontribution nicht zahlen konnte.
Trotz des Elends und der Not teilte Ober-Hilbersheim nicht das Schicksal Bingens, das bereits am 5.6.1690 größtenteils zerstört wurde. Auch Gau-Algesheim brannte im Juni 1690 fast vollständig nieder, lediglich die Pfarrkirche und einige Häuser blieben unversehrt . Nicht nur die Appenheimer verloren ihre Glocke, auch die Jugenheimer büßten der Sage nach ihr Glockengeläut ein, denn die Glocken zu Ober-Hilbersheim sollen einst in Jugenheim gehangen haben. Als die Franzosen 1689 ins Land eindrangen, wurden die Glocken vergraben. Die Franzosen holten sie aus dem Erdreich hervor, brachten die "Drecksglocken" aber nicht nach Jugenheim zurück, sondern nach Ober-Hilbersheim, da die dortigen Katholiken über keine Glocken verfügten. Eine andere Erklärung besagt, dass man die Ober-Hilbersheimer Glocken in Jugenheim immer dann hört, wenn schlechtes Wetter im Anmarsch ist und den Boden zu Dreck verwandelt.
Der pfälzische Erbfolgekrieg wurde erst 1697 beendet, nachdem Ludwig XIV. von Frankreich im Frieden von Ryswyk die Eroberungen zum größten Teil wieder herausgeben mußte.
Ober-Hilbersheim in pfalzgräflichem Alleinbesitz (1707 bis1792)
Die beschwerliche Langsamkeit der gemeinschaftlichen Verwaltung in einem so großen Gebiet, das zudem von den Residenzen der Landesherren so weit entfernt lag, musste eine Verwaltungsreform herbeiführen, sobald sich eine Gelegenheit dazu ergab. Dies geschah, als Ludwig Wilhelm 1707 starb und seine Mutter, die streng katholische Markgräfin Sybille als Regentin für ihren Enkel eine Teilung des sponheimischen Gebietes anstrebte, die beiden Parteien genau umrissene Gebiete zuweisen sollte. Ein Staatsvertrag zwischen Baden und Kurpfalz teilte 1707 die Vordere Grafschaft: Kurpfalz erhielt die Herrschaft Kreuznach, Baden die Ämter Kirchberg, Koppenstein, Naumburg und das von Kreuznach losgelöste Sprendlingen. Damit ging auch die Doppelherrigkeit in Ober-Hilbersheim zu Ende; zuständiger Verwaltungsort blieb weiterhin das Oberamt Kreuznach.
In den Kriegen Friedrich des Großen zogen zahlreiche Truppen durch die Umgebung Ober-Hilbersheims. Die Gemeinde war von den Einquartierungen und Requisitionen - Kurfürst Karl Philipp III. von Neuburg (1716-1742) und Karl Theodor von Selbach (1742-1799) gewährten fremden Truppen freien Durchzug und Quartier - betroffen. 1759 verlangte der französische Fritsch, Capitaine vom Oberamt Kreuznach 50 Handfronen bzw. Spanndienste (kärch). 25 Mann sollten als Schanzarbeiter (steigbrecher) eingesetzt werden. Die Pflicht wurde auf mehrere Gemeinden verteilt. Zwölf Ober-Hilbersheimer mussten eine gewisse Zeit lang Spanndienste für die Französische Truppe leisten. Welchen Umfang diese Dienstleistungen annehmen konnten und welche Risiken sie bargen, zeigt eine Aufstellung des Ober-Hilbersheimer Boten Adam Zilles aus dem Jahr 1740: Im Rahmen eines Botenrittes war er am 26.8. vier Tage bei der französischen Armee. Sein Pferd wurde misshandelt, er selbst inhaftiert. Er musste dem Hofmeister einen Taler geben, um freizukommen. Am 13./14.1. war er in Mainz bei Herrn Jeger in Sachen des Gemeindebackhauses. Am 22.1. reiste er nach Kreuznach, ebenso am 3.2., um die Jahresgefälle bei Herrn Geiger abzuliefern. Auch am 5.3. und 2.5. war er in Kreuznach beim Oberamt, am 14.8. speziell wegen einer Schatzungsangelegenheit. Am 6.9. mußte er Gülten und Zinse beim Oberamt abliefern. Am 9.9. hatte er zwei Malter Korn nach Wolfsheim geliefert. Zum Schluß habe er 14 1/2 Tage "bei gericht bei gewohnheit gesessen".
Johann Adam Theiß holte 1740 aus Winternheim und Nieder-Hilbersheim für 10 Albus Wein und Weck; auf der Hinfahrt hatte er Eichholz geliefert.
Als die militärische Bedrohung durch die Franzosen abgeklungen war, erfreute sich Ober-Hilbersheim anscheinend einer länger andauernden ruhigen Zeit. Nachdem im Jahr 1776 die hintere Grafschaft Sponheim geteilt worden war, war die gesamte Grafschaft unter Kurpfalz, Baden und Pfalz-Zweibrücken aufgeteilt. Das Oberamt Kreuznach und mit ihm Ober-Hilbersheim blieben kurpfälzisch. Der letzte Kurfürst von Bayern war 1777 kinderlos gestorben. Sein Nachfolger Pfalzgraf Karl Theodor verlegte seine Residenz von Heidelberg nach München. Die Pfalz und auch die sponheimischen Lande wurden nun von einflussreichen Beamten regiert, die mehr oder weniger willkürlich agierten und damit Unmut in der Bevölkerung heraufbeschworen. Doch die Geschichte des Dorfes sollte sich erst mit dem Einmarsch der französischen Revolutionstruppen dramatisch ändern.
Die Besetzung Rheinhessens durch französische Truppen (1792 bis 1797)
Als Anfang Oktober 1792 französische Truppen unter General Graf de Custine in Rheinhessen einrückten, wurden sie von den Bewohnern, die der pfälzischen Regierung in den Jahren zuvor immer skeptischer gegenüber standen, erwartungsvoll empfangen. Custine ließ sofort die Rheinlinie Speyer - Bingen befestigen. Während Bingen und Mainz (am 22.10.1792) erobert wurden, glaubten die unter kurpfälzischer Herrschaft stehenden Orte zunächst verschont zu bleiben, da die Pfalzgrafschaft neutral blieb. Am 1.1.1793 wurde Ober-Hilbersheim - so als wäre noch nichts geschehen - als zum Oberamt Kreuznach gehörig bezeichnet . Im März 1793 eroberten deutsche Truppen einige besetzte Gebiete zurück . Die verbündeten Preußen, Österreicher, Hannoveraner und Sachsen belagerten seit April 1793 Mainz und nahmen die Stadt schließlich ein. Die Truppen der Verbündeten marschierten nach Kreuznach und Alzey und wurden in den umliegenden Ortschaften, auch in Ober-Hilbersheim, einquartiert.
Die Einquartierung erfolgte grundsätzlich zwangsweise durch den Schultheißen. Als Entschädigung zahlte die Gemeinde den betroffenen Bürgern pro Tag für Kost und Logis 24 Kreuzer und für jedes Pferd einschließlich Futter 36 Kreuzer. Die Gemeinde brachte 1793/1794 für Einquartierung insgesamt 8.084 Gulden 45 Kreuzer als Aufwandsentschädigung für die betroffenen Bürger und 8.300 Gulden für von den Soldaten verursachte Schäden auf. Die Bewohner mussten Holz herbeischaffen, Schanzen für die Preußen bauen und Fuhrdienste für Fourage, Material und Krankentransporte übernehmen. Für die Fuhren, die teilweise 60 km von Ober-Hilbersheim weg führten, erstattete die Gemeinde pro Pferd 3 Gulden, pro Kutscher 40 Kreuzer täglich. Reichte dies den betroffenen Wagenbesitzern nicht aus, mussten sie den Rest aus eigener Tasche bezahlen.
Die pfälzische Regierung rief wegen der französischen Invasoren zwar alle Untertanen auf dem linken Rheinufer zwischen dem 16. und 60. Lebensjahr zu den Waffen, doch von den Kreuznachern ist bekannt, daß sie sich weigerten, für eine Herrschaft zu kämpfen, die sich angesichts der anrückenden französischen Verbände so bereitwillig zurückgezogen hatte. Die vom kurpfälzischen Oberamt angedrohte schwerste Strafe bei Zuwiderhandlung gegen die "Mobilmachung" wirkte nicht, da keine Ordnungsmacht vorhanden war, die Drohung durchzusetzen. Als die Franzosen im Januar 1794 wieder anrückten, war weit und breit kein pfälzischer Soldat zu sehen.
Der kalte und entbehrungsreiche Winter 1793/1794 ist als "Plünderwinter" auch in die Ober-Hilbersheimer Geschichte eingegangen. Die Franzosen beschlagnahmten auf höchsten Befehl alles, was sie gebrauchen konnten: Tücher, Leder, Leinen, Schuhe, Hosen, Röcke, Mäntel. Der Bürgerschaft blieb angesichts der drohenden Verwüstung ihres Besitzes nichts anderes übrig, als den Sach- und Geldforderungen nachzukommen. So leisteten sie widerwillig Fuhrdienste, legten Schanzen an und hielten die Wege für das Militär in Ordnung. Zwischen dem 24. und 29.10.1795 mussten täglich acht Ober-Hilbersheimer in den Feldbatterien Kreuznach Dienst tun, neun Mann hatten in der Zeit vom 14.6. bis 6.10.1795 Schanzarbeiten bei Mainz zu verrichten und vier Mann leisteten 1794 und 1795 Dienst bei den Ordonanzen. Wenn die Truppen nicht in festen Quartieren untergebracht werden konnten, biwakierten sie vielfach im Freien. Um sich zu wärmen, fällten sie Bäume oder verheizten die mühsam gesetzten Weinbergspfähle. Unter diesen Umständen war an eine geordnete Landwirtschaft und eine halbwegs zufriedenstellende Ernte nicht zu denken. Wegen der zahlreichen Fuhrdienste blieben die Männer oft tagelang ihren Feldern fern und die Arbeit blieb liegen. Zudem kamen im Rahmen der Frondienste mehrfach Pferde zu Schaden, die entweder bei der schweren Zugarbeit verendeten oder einfach von den Soldaten konfisziert wurden. Als zusätzliche Plage stellten sich seuchenartige Krankheiten ein.
Ständig waren im Jahr 1794 Soldaten in den Ober-Hilbersheimer Häusern einquartiert. Kost und Logis musste von den Hausbesitzern gestellt werden, die Gemeinde leistete geringe Ausgleichszahlungen. Mitte Oktober 1794 lagen die Franzosen wieder vor Mainz. Am 23.10.1794 kamen die Franzosen von Sprendlingen und besetzten Ober-Hilbersheim. Die Ortsbewohner mussten eine besondere Art von Kontribution leisten. Da sich bei Gau-Algesheim ein großes Heerlager befand, ließen die Franzosen in den umliegenden Dörfern Viehherden halten. Die Ober-Hilbersheimer mussten die "fränkischen Ochsen" füttern und pflegen. Die Kosten, die den Haltern entstanden, wurden auf die gesamte Gemeinde umgelegt. Die französische Herde ist anscheinend recht groß gewesen, denn anhand der Hebelisten lassen sich 142 Zahlungen feststellen. Bei Wallertheim hielten sie sich eine Herde von 200 Stück Rindvieh als Fleischvorrat. Diese Maßnahmen behinderten die Ober-Hilbersheimer Bauern sehr. Wollten diese ihre Äcker bestellen, mussten sie gegen hohe Miete ihre früheren Zugochsen von den Franzosen ausleihen. Im Jahr 1800 übergaben die Franzosen den Ober-Hilbersheimer Bauern auch Pferde, die diese pflegen und füttern mussten, um sie an einem vom Präfekten Jeanbon St. André zu bestimmenden Termin nach Mainz zu führen.
Im August 1795 fielen 300-400 Franzosen von Sprendlingen kommend in Ober-Hilbersheim ein und forderten Gemüse, Früchte, Kartoffeln, Weintrauben und Pferde. Die Bauern setzten sich dagegen zur Wehr und es soll auf französischer Seite sogar einige Tote gegeben haben. Neben mehreren kleineren Raubzügen - etwa am 1.10. und 19.10. - fanden zwei große französische Plünderungen statt. Oberschultheiß Zilles, der jetzt Bürgermeister genannt wurde, beschwerte sich am 9.10.1795 beim französischen Volksvertreter Merlin von Thionville in Ober-Ingelheim, dass am 8.10. zwischen 3 und 7 Uhr früh die Häuser Ober-Hilbersheims geplündert, alle Kleidung, das gesamte Weißzeug, Nahrungsmittel und Geld geraubt worden seien. Zudem hätten die Plünderer viele Männer entführt, um sie zum Militärdienst zu pressen. Er versicherte, dass er überzeugt sei, diese Willkürakte seien untergeordneten Truppenteilen zuzuschreiben: Ein General-Adjutant von der Division Ct. Cyr, der vermutlich diese Unternehmungen nicht befohlen haben wird, allein es sich doch von denen bei sich gehalten etwa 60 Mann Jäger und etwa 190 Mann Volontairs diese Unordnung ein Zeuge dieses gesetzlosen Verfahren. Er bat Merlin, der Gemeinde Gerechtigkeit und Schutz zukommen bzw. die ungesetzliche Aktion untersuchen zu lassen, vor allem aber die entführten Männer wieder zurückzuschicken. Merlin von Thionville leitete auch wirklich eine Untersuchung ein. Am 11.10.1795 erschien ein General vor Ort, um die Schäden zu begutachten, allein der Ortstermin brachte keine Ergebisse.
Anlass zu einer weiteren Plünderung Ober-Hilbersheims am 29.10.1795 soll das ungeklärte Verschwinden eines französischen Soldaten gewesen sein. Der französische Befehlshaber war darüber so erbost, dass er den Ort anstecken lassen wollte. Er habe sich aber durch Pater Seckardt davon abbringen lassen und sich mit der Plünderung des Ortes begnügt. Ende des Jahres 1795 wurde Mainz wieder freigekämpft und die Franzosen zogen sich auch aus der Umgebung Ober-Hilbersheims und Kreuznachs zurück.
Am 1.11.1795 waren in Ober-Hilbersheim 2.700 Kaiserliche aus dem fränkischen Kreis für eine Nacht einquartiert, am 5.11. kamen 22 kaiserliche Fußjäger für einen Tag und eine Nacht, vom 6.-13.11. mußten 700 Hessen-Darmstädtische Fußjäger samt 44 Pferden verpflegt und beherbergt werden. Vom 13.-25.11.1795 hielten sich 1.200 Hessen-Darmstädtische Fußjäger mit 60 Pferden im Ort auf und am 30.11.1795 nahmen 1.000 Mann der kaiserlichen Truppen vom Regiment Kinski mit 20 Pferden für eine Nacht Quartier in Ober-Hilbersheim.
Im Lauf des Jahres 1796 waren die Franzosen aber bereits wieder da. Sie setzten sich in Bingen und Kreuznach fest. Zwischen dem 9. und 11.6.1796 waren 730 Dragoner von Waldeck nebst Infanterie und 330 Pferden in Ober-Hilbersheim einquartiert und am 16.10.1796 hielten sich 212 Dragoner von Coburg mit 212 Pferden im Ort auf. Im Oktober überschritten die Franzosen die Nahe und bezogen im Dezember des gleichen Jahres Quartiere in Gensingen, Zotzenheim, Sprendlingen, Gau-Bickelheim, Alzey und einigen anderen Orten. Das Hauptquartier der Franzosen befand sich im nahen Engelstadt. Wieder mussten Ober-Hilbersheimer Spanndienste leisten und Requisitionen erdulden. Mit Beginn des Winters 1796/1797 wurden die Kampfhandlungen eingestellt. Am 18.12.1796 wurde zwischen den deutschen Truppen und dem französischen Hauptquartier des Generals Klein in Kreuznach eine Grenzlinie für die Winterquartiere der Soldaten gezogen. Es wurde eine neutrale Zone vor Mainz vereinbart, zu der auch die Orte Partenheim, Engelstadt, Ober-Hilbersheim und Appenheim gehörten. Im August 1797 meldete die Gemeinde Ober-Hilbersheim dem Oberamt Kreuznach die Kriegsschäden, die die französischen Truppen zwischem dem 24.10.1794 und Ende April 1797 verursacht hatten. Weiterhin enthielt der Bericht die Kosten, die durch zwangsweise Einquartierungen, für Kost und Logis, den Bürgern und der Gemeinde entstanden waren. Die umfangreichen Lieferungen der Ober-Hilbersheimer Gemeinde nach Kreuznach, die sich auch auf solche nach Partenheim und Appenheim erstreckten, beinhalteten Botenlöhne, Beiträge zu Soldzahlungen, Verwaltungskosten, die Bereitstellung von Brennholz und Brennöl für die Wachstuben, die Gestellung von Lebensmitteln für die Soldaten und Feldwachen wie brod und weck, Getreide, Fleisch, Gemüse, Butter, Schnaps, Essig.
Weil die französischen Soldaten nicht wie die deutschen Truppen mit der normalen Hausmannskost, wenig Brot und selten Fleisch, zufrieden seien, so klagte die Gemeinde am 12.8.1797 beim Oberamt Kreuznach, Oberamt, müssten die Ober-Hilbersheimer den Franzosen unter großen Mühen und Kosten Wein, Branntwein, Kaffee, Zucker und Tabak beschaffen. Auch Seilerwaren, Eisen, Steinkohle und Baumaterialien wurden von den Ober-Hilbersheimern gefordert. Zahlreiche Lebensmittel und Bettzeug mussten zudem in die Lazarette nach Kreuznach und Sauerschwabenheim geschafft werden. Bezüglich der Weinrequisitionen wurden die Auflagen vom Bataillonskommandanten damit begründet, dass in Ober-Hilbersheim weniger Militär als in den übrigen Ortschaften und zudem nur Offiziere einquartiert seien. Das stimmte so nicht, denn es waren auch Mannschaften im Ort untergebracht. Am 8. November 1797 ließ sich der Schneider Marbach die Gamaschen für die 48 in Ober-Hilbersheim im Quartier liegenden Soldaten samt den Zuschnitten mit 3 Kreuzer pro Paar bezahlen, zudem sind zahlreiche Rechnungen für Kleider, Röcke, Tücher , Bänder und Gamaschen aus diesen Tagen erhalten. Oberschultheiß Zilles und sein Sohn sowie Philipp Hangen der Müller, dieser wohl als Gemeindeeinnehmer, brachten die von der französischen Verwaltung geforderten Leistungen mit Hilfe von Schatzungen zusammen, die sie den Bürgern Ober-Hilbersheims entsprechend ihres Vermögens und Besitzes auferlegten.
Eine besondere Pflicht der Gemeinde bestand darin, sog. Tafelgelder aufzubringen, d.h. sich an der Ausstattung der Tafel des Generals St. Cyr in Kreuznach und der Tafel der in Ober-Hilbersheim einquartierten Offiziere zu beteiligen. Auch die großen Grundbesitzer, das Hofkammergut, die Grafen von Schönborn, das Mainzer Domkapitel, der Deutsche Orden, die Herren von Breidenbach, von Ritter und Hacke sowie das Pfarrgut zahlten einen Geldbetrag zur Bestreitung der Offizierstafel. Es mussten entsprechende Lebensmittel herbeigeschafft bzw. bei den Ober-Hilbersheimer Landwirten und Lebensmittelhändlern gekauft werden. Die französischen Offiziere verlangten vor allem Fleisch, Kaffee, Zucker und Weißbrot, Hähnchen, Wein, Branntwein und andere Getränke. Am 24.1.1798 besorgte Valentin Bieser sogar zwei Zitronen für den Bataillonskommandanten bei dem Bingener Händler Klein, wo die Gemeinde auch Kaffee, Stockfisch, Heringe und Baumöl kaufen konnte.
Die Einquartierung der Offiziere in Ober-Hilbersheim war angesichts deren Ansprüche zuweilen problematisch. Am 22. Dezember 1797 berichtete Oberschultheiß Zilles: "gleichwie gegenwärtig drey officier dahier im quartier sind, wovon herr pastor Sickard [= Seckardt] den capitain, Adam Bock und Valentin Bieser jun. die 2 lieutnants zu unterhalten haben. Letztere wollen aber nicht in ihrem logis speisen, sondern auf kosten der gemeinde ... bey hern capitain speisen. So wurde mit samtlich diese vereinigung getroffen, daß herr pastor das mittag- und nachtessen für die zwei officier nebst brandenwein (2 Gulden, 40 Kreuzer) liefert hiervon müssen aber alltäglich beytragen Adam Bock und Valentin Bieser (1 Gulden 44 Kreuzer), die Gemeinde schießt 56 Kreuzer bei. Den capitain muß der pastor auf eigene kosten verpflegen".
Am 31. Dezember 1797 hielt Oberschultheiß Zilles fest: "gleichwie der hiesige ort mit vielen officiern in vorigem monatt belegt warn und bey herrn pastor 2, bey Valentin Bieser, Valentin 2, by Jacob Reiß, Jakob anfänglich zwey einquartiert wurden. Da nun diese von herrn unterschultheißen einen gemeinschaftlichen tisch gefordert haben, so wurde Valentin Bieser, Valentin und Adam Bock, Adam ein anord(?) einzugehen gewaget, welches aber von ihnen nicht angenohmen wurde. Herr pastor forderte dahero auf einen officier vor mittag- und abendessen nebst brandenwein täglich 1 gulden, 20 kreuzer vor den bedeindten täglich 30 kreuzer und da niemand die kost geben wollte, so wurde dieses dem hern pastor also zugesaget, daß er jedoch einen officier auf eigene kosten halten müsst und hievor nichts bezahlt erhielt. Auch richent er vor 2ten in logie habenden officier kein belohnung für logie und frühstück unter 22., 26. und 31. aber wurden also nach einweisungen beträchtliche summen an herrn pastor bezahlt. Hat man diese erleuterung aufgesetzt, welche der empfänger Adam Linck, Adam, Gemeindeempfänger dem ausgabegeldsbescheinigungen beyzufügen hatte".
Auch 1798 wohnte der Kommandant im Pfarrhaus. Unterschultheiß Schott musste dem Pfarrer Seckardt am 18.1.1798 sogar Gemeindebäume im Wert von 30 Gulden und 30 Kreuzer zur Feuerung bereitstellen, da "die einquartiertung sein capital übersteigen habe". Diese finanzielle Belastung sah auch die französische Kommandantur und reagierte. Am 1.2.1798 wurde bestimmt: Der dahier liegende bataillonskommandant hat zu erleichterung der hiesigen gemeind die gemeind Partenheim mit einquartierung frei gelassen, hiengegen dem herrn schultheiß Schmahl gegenwart der unterschriebenen aufgetragen, daß er zu dem hiesigen staatsofficier tisch beytragen müsse, worauf in gegenwart des Vallentin Schmuck und herrn pfarrer Sickard [=Seckardt] die tägliche abgab an speiß und tranck auf 17 d 11x beruhmt wurde, woran herr Schmahl die helfte zu liefern zusicherte. Hierauf hat er aber unterm heutigen eilff gulden überbracht, welche nun, weillen empfänger Linck nicht einheimisch war, zeitlicher oberschultheiß empfangen und quittung ausgestellt hat, aber bey rückkunfft dem Adam Linck ausgehändigt hat. Es sind also diese eilff gulden in rechnungseinnahme nachzuweisen.
Um Ungleichbehandlungen entgegenzuwirken, mussten 1798 einige Bürger wegen der ungerecht verteilten Einquartierungskosten Ausgleichszahlungen leisten. Mit dem Frieden von Campo Formio (17.10.1797) und der Abtretung des linken Rheinufers an die Franzosen endete die "kämpferische Phase". Die französische Regierung konnte in den folgenden Jahren daran gehen, das Land nach ihren Vorstellungen zu verwalten.
Ober-Hilbersheim unter französischer Verwaltung
Kriegsziel der Franzosen war die Annexion des linken Rheinufers, die Zementierung des Rheins als Grenze sowie die sich daran anschließende Republikanisierung des linksrheinischen Landes. Um den "freiheitsdürstenden Völkern" zu Hilfe eilen zu können und eine baldige Assimilierung zu erreichen, sollten die französische Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege, das Steuersystem, die Sprache und das Erziehungssystem möglichst rasch und umfassend eingeführt werden.
Nach der Eroberung von Mainz im Oktober 1792 setzte eine entsprechende französische Propaganda ein. Um den Okkupationseindruck zu verbrämen und die Bereitschaft der Deutschen, die Republik zu unterstützen, nicht zu gefährden, richtete General Graf de Custine u.a. eine "Zentralverwaltung" in Mainz ein, die er aus den bekannten Patrioten der Stadt zusammensetzte. In der Stadt bildete sich eine Gesellschaft der Freunde der Freiheit und Gleichheit. Die Klubisten in Mainz und in Kreuznach standen schon 1793 den französischen Behörden als Propagandahelfer zur Verfügung. Sie hielten Unterrichtungen und Informationsabende in Bingen und anderen Gemeinden ab und klebten anonyme Plakate, die für die französische Sache werben sollten.
Die Aufhebung der standesmäßigen und gesetzmäßigen Unterschiede förderte in weiten Kreisen der rheinhessischen Bevölkerung eine Aufgeschlossenheit gegenüber allen politischen Problemen. Die Abschaffung der Standesgerichte für privilegierte Bevölkerungsgruppen, die Verkündigung eines einheitlich geltenden Gesetzes und die Einführung von öffentlichen Verfahren gaben der Bevölkerung das Gefühl der Rechtssicherheit, der gleichen Behandlung vor dem Gesetz und leisteten einem sich bildenden Staatsbürgertum bedeutenden Vorschub. Die in den Dörfern von der Oberbehörde eingesetzten Agenten versuchten die neuen Ideen zu verbreiten. Sie stammten zumeist aus den Ortschaften, in denen sie wirkten. Der für Ober-Hilbersheim zuständige Agent Valentin Bieser war Ober-Hilbersheimer und auch im Ort begütert.
Die Franzosen beseitigten zwar den Zehnt und die feudalen Abgaben, dafür erhob ihr Regiment aber andere Steuern. Es war klar, dass die Franzosen darauf aus waren, die eroberten Gebiete zur Finanzierung der enormen Kriegs- und Besatzungskosten heranzuziehen. Am 27.5.1797 legte das Kreuznacher Oberamt, vertreten durch die Herren Schweikard und Reinewald, die Taggebühren fest, die einige Gemeinden den Aufsehern des Kreuznach, Magaziner Magazins noch abzuliefern hatten. Die Ober-Hilbersheimer mussten 2 Gulden und 54 Kreuzer binnen 3 Tagen "unter straf der execution" beim Regierungssekretär Schmitt einzahlen. So legte der damit beauftragte Beamte in Kreuznach, Herr Wenzel, am 2.6.1797 den Anteil der Gemeinde Ober-Hilbersheim zu den erhobenen Naturaliengeldern zur Subsistenz der französischen Armee auf 117 Gulden und 33 Kreuzer fest . Hinzu kamen außerordentliche Abgaben, wie etwa eine Stempelsteuer für Papier und die Tür- und Fenstersteuer, die nach Anzahl der Türen und Fenster zu entrichten war. Zudem drohten ständig Aushebungen zum Militär, denen man sich nur durch Heirat entziehen konnte.
Wie straff die Franzosen das Regiment führten und welchen Druck sie auf das Oberamt Kreuznach ausübten, zeigt ein Brief vom 3.6.1797, der am folgenden Tag in der Mairie Ober-Hilbersheim einging: "Außen benannten gemeinden wird hiermit anbefohlen, binnen 24 stunden die rückständigen local- und verwaltungskosten anzubenden, indem das oberamt desfals selbst mit exemtion von hiesiger regierung bedroht ist, also dieße abzuwenden, nach verlauf der frist ihnen zuwenden muß. Kreuznach Oberamt, Schweikard, Reinewald".
Am 23. Januar 1798 wurde das linke Rheinufer in das französische Staatsgebiet eingegliedert und vier Departements: Roer (Aachen), Saar (Trier), Rheinmosel (Koblenz) und Donnersberg (Mont-Tonnerre) gebildet. Ober-Hilbersheim kam zum Departement Mont-Tonnerre mit Sitz in Mainz. Es war in 37 Kantone eingeteilt, die als Gerichtsbezirke bis in unsere Tage Bedeutung besaßen. Im Kanton Wörrstadt, zu dem neben Ober-Hilbersheim weitere 23 Gemeinden gehörten, lebten 12.405 Einwohner. Kommissar der Munizipalverwaltung zu Wörrstadt, der Commissaire du Pouvoir Executif, war seit April 1798 der Bürger Wagner aus dem Departement Moselle.
Am 26. März 1798 publizierte man die französischen Gesetze über die Abschaffung des Adels, der Zehnten und Grundzinsen, der herrschaftlichen Rechte, der Lehn- und Leibeigenschaftsverhältnisse für die vier Departements. Am 30. März wurde Französisch als Amtsprache eingeführt. Verordnungen mussten fortan immer zweisprachig gedruckt und veröffentlicht werden. Da die vollständige Inkorporierung der Gebiete in die französische Republik noch nicht erfolgte, viele Ober-Hilbersheimer aber die Vorteile der französischen Verwaltung so bald wie möglich genießen wollten, gaben sie zwischen dem 14. und 25. April 1798 dem Bürger Wagner ihren Wunsch bekannt, französisch werden zu dürfen. Von den 572 Erwachsenen stimmten immerhin 107 (18,7%) für den Antrag. Auch im privaten Bereich vollzogen viele Bürger den Wandel. In den Bürgerlisten erschienen zunehmend französisierte Vornamen. Man nannte sich nun Jacques (Jakob), Frederic, Jean (Hans), Adame, Chretien (Christian), Marguerithe, Charlie (Karl), George und Laurent (Lorenz).
Am 20. Mai 1798 sandte der Agent Valentin Bieser mit Rechnung der Ober-Hilbersheimer Ortsverwaltung das Handbuch für Munizipal Agenten und Adjunkten, am 6. Oktober 1798 wurden dem Gemeindeempfänger Adam Linck auch die Gesetzbücher übersandt und in Rechnung gestellt.
In Ober-Hilbersheim wurde 1798 ein "Freiheitsbaum" aufgestellt, der von der Gemeinde bezahlt wurde. Die Kantonsverwaltung verfügte, dass der Betrag von 158 Gulden und 58 Kreuzer von Einnehmer Adam Linck auf die Grundsteuer erhoben werden sollte. Auch die öffentlichen Aufmärsche wurden von der Obrigkeit organisiert. Der Gemeindeeinnehmer Adam Linck hatte am 19.10.1798 für die sechs Mann, welche zu Pferd und zu Fuß mit Gewehr den Neujahrszug (am 22.9.) begleitet hatten, auf Befehl des Agenten Valentin Bieser 4 Gulden und 20 Kreuzer auszuzahlen. Wie ein solcher Festakt ausgesehen hat, zeigt ein Bericht des Appenheimer Pfarrers: In Appenheim wurde am 21.1.1798, am Jahrestag der Hinrichtung Ludwig XVI. französischer König, vor dem Rathaus eine mit einer roten Jakobinermütze und blau-weiß-roten Bändern geschmückte Eiche als Freiheitsbaum aufgestellt. Morgens um 7 Uhr wurde das Fest mit allen Glocken eingeläutet und nachmittags um 14 Uhr mit großer Feierlichkeit unter Schießen, Tanzen und Absingen von Liedern der Baum gesetzt. Der Agent Schmuck hielt eine Rede und forderte am Schluss alle Zuschauer auf, ihre Mützen zu schwenken und 'vive la republique' zu rufen. Die meisten unterließen dies aber, indem die Gemeinde für diese Art Freiheit keine Sympathie zeigte.
Am 17.2.1800 verordnete die französische Regierung einen neuen Verwaltungsaufbau, der vom 26.5.1800 an das Präfektursystem einführte und am 9.9.1800 wurden die vier rheinischen Departements in wesentlichen Bereichen mit dem französischen Staatsgebiet gleichgestellt. Eine Auswirkung der Verwaltungsreform war die Einrichtung der Mairies Ende des Jahres 1800. Die alte Gemeindeverwaltung in Mainz wurde aufgehoben und Bürgermeister Macke am 22.12.1800 in sein Amt eingewiesen.
Die französische Gemeindeverordnung beseitigte den verwaltungsrechtlichen Unterschied zwischen Stadt und Land. Städte und Dörfer erhielten die gleiche Verfassung, man kannte jetzt nur noch Gemeinden. Die Gemeinden bildeten keinen eigenen Verwaltungskörper, sondern sie wurden in Kantonen mit Munizipalverwaltungen eingeteilt. Diese Gemeindekantone sind keine reinen Lokalverwaltungen gewesen, vielmehr kann man sie eher mit den heutigen Kreisverwaltungen vergleichen. Ihre Kompetenzen gingen später auf die Unterpräfekturen über. Gemeinden unter 2.500 Einwohner sollten von einem Bürgermeister und einem Adjunkten verwaltet werden. Neben der Gemeindeverwaltungsarbeit war der Bürgermeister für die Ortspolizei und das Zivilstandsregister verantwortlich. Darüber hinaus verwaltete er die Steuerrollen und Konskriptionslisten. Er übte sein Amt unentgeltlich aus, daher gehörte er meistens der vermögenden Oberschicht an. Die Bürgermeister und Adjunkten von Orten unter 5.000 Einwohnern bestimmte der Präfekt. Die Amtsdauer betrug fünf Jahre. Der Gemeinderat bestand in Orten unter 2.500 Personen aus zehn Personen, der Bürgermeister war kraft Gesetzes Mitglied im Gemeinderat. Der Präfekt ernannte den Gemeinderat für drei Jahre. Sein Tätigkeitsbereich umfasste die Überprüfung der Gemeindeausgaben und -einnahmen.
Der Friedensvertrag von Lunéville vom 9.2.1801 bestätigte den Frieden von Campo Formio, in dem 1797 Österreich schon auf die linke Rheinhälfte verzichtet hatte. Der Kaiser trat unter dem Druck der französischen Armee das linke Rheinufer an die Franzosen ab. Erst jetzt konnte sich die französische Verwaltung machtvoll durchsetzen. Das Militär reagierte schnell. Am 25.5.1801 wies der Präfekt des Departements Mont-Tonnerre, Jollivet, die Bürgermeister an, die vom Kriegsminister in Auftrag gegebene Rheinkarte und deren Ersteller, Kartographen und Arbeiter zu unterstützen. Wenig später suchte die Obrigkeit, sich über das zu verwaltende Gebiet demographische und wirtschaftspolitische Daten zu beschaffen.
Am 3.8.1801 übersandte der Präfekt des Departements Mont-Tonnerre dem Bürgermeister einen Katalog von zehn Fragen, den die Gemeinde beantworten sollte. Hieraus ergibt sich zum einen eine interessante Selbsteinschätzung der Gemeinde, zum anderen wird ersichtlich, auf welche speziellen Einzelheiten die Franzosen im Rahmen ihrer Gemeindepolitik Wert legten: Zum Anfang bejahte die Gemeinde, daß die Ober-Hilbersheim betreffenden Angaben des historisch-statistischen Jahrbuches des Departements Mont-Tonnerre für das Jahr 9 der Republik (1800/1801) stimmten. Ober-Hilbersheim sei Eigen des Pfalzgrafen und von den 603 Einwohnern seien 124 katholischen, 474 reformierten und 5 lutherischen Glaubens. Bemerkenswerte Naturdenkmäler, Kunstgegenstände und herausragende Persönlichkeiten könne die Gemeinde nicht vorweisen. Die Landwirte der Gemeinde hätten 30 Wallache, 32 Stuten, 8 Fohlen, 202 Hühner, 32 Rinder, 85 Schweine und die Erträgnisse der Ernten von 1799-1801 seien gleich geblieben. Im Ort würde vornehmlich Weizen angebaut. Zwischen dem 22.9.1800 und dem 20.4.1801 seien 15 Kinder geboren und 23 gestorben. Die Gemeinde habe einen Ortsscholaster und einen reformierten Schullehrer, die beide nicht allzu viel verdienten. Vor allem die Angaben über die Viehbestände zeigen, dass diese zum Teil geschönt sind, um die Gemeinde nicht allzu reich erscheinen zu lassen.
Der Erste Konsul Napoleon ernannte am 20.9.1801 den Baron Jeanbon St. André (1794-1813) zum Präfekten des Departements Mont-Tonnerre mit Sitz im Erthaler Hof in Mainz. In den folgenden Jahren wurden eine Reihe von Gesetzen erlassen, die die Verwaltung der Gemeinde immer stärker wandelten. Die gemeindliche Selbstverwaltung wurde in zunehmendem Maße einer staatlichen Kontrolle unterworfen. Am 6.5.1802 wurde Maire Zilles von der Munizipalverwaltung geladen, um sich mit den Verwaltungsrichtlinien vertraut zu machen. Auch am 22.8. 1803 befand er sich beim Munizipalrat, um über Steuerangelegenheiten in Ober-Hilbersheim zu beraten, am 6.4.1804 ist seine Anwesenheit in Wörrstadt ebenfalls bezeugt. Im Jahr 1805 verlangte der Präfekt von allen Gemeinden, die weniger als 20.000 Franken Einkünfte hatten, eine Kaution in die Kasse des Bezirkseinnehmers. 1806 schränkte der Gesetzgeber das Recht der Gemeinden ein, über einen Haushalt von mehr als 20.000 Francs selbständig zu entscheiden. Der Hintergrund dieser Vorschrift war einleuchtend. Ober-Hilbersheim z.B. war in diesem Jahr stark verschuldet von dem Gesamtetat von 4.780 Franken der Gemeindeausgaben, waren allein 3.863 Franken Schulden aus dem Vorjahr. Der französische Staat wollte eine höhere Verschuldung vermeiden. Auch der Bürgermeister wurde stärker in die Pflicht genommen. Trotz proklamierter Gewaltenteilung durfte der Bürgermeister mit Billigung des Gemeinderates Polizeivorschriften erlassen und deren Überwachung übernehmen.
Am 23.11.1802 bestimmte Jeanbon St. André, dass in allen Mairies Bürgerlisten zu führen seien, aus denen man die Bürger ersehen konnte, die das Alter von 21 Jahren erreicht hatten und damit Stimmrecht besaßen. Eine solche Liste wurde in Ober-Hilbersheim am 18.12.1802 angelegt. Diese Erhebung hatte auch noch einen tieferen Hintergrund, denn ab Ende 1802 wurden alle Männer mit vollendetem 20. Lebensjahr wehrpflichtig. Der Wehrdienst in der "Großen Armee" dauerte fünf bis sieben Jahre. Verheiratete waren freigestellt. Wie viele Ober-Hilbersheimer eingezogen wurden, ist nicht bekannt. Man schätzt aber, dass zwischen 1802 und 1807 im Musterungsbezirk Mainz, zu dem Ober-Hilbersheim gehörte, ca. 1.885 Rekruten eingezogen wurden; das war ungefähr ein Prozent der Gesamtbevölkerung. Es gab auch die Möglichkeit einen Ersatzmann zu stellen, der für eine Entschädigung von 500 bis 3000 Franken die Wehrpflicht wahrnahm. Soweit bekannt, haben nur drei Ober-Hilbersheimer sich auf diese Weise vom Militärdienst befreien lassen: Peter Bernhard und sein Bruder Christian kauften sich frei, Valentin Schwarz, geb. 1795, schickte einen Ersatzmann.
Die Neuordnung des Rechts, die agrarpolitischen Reformen sowie die gemäßigte Wirtschaftspolitik der französischen Herren hatten grundlegende Auswirkungen auf die soziale und politische Stellung der linksrheinischen Bevölkerung. Die alten Territorialgrenzen verschwanden, der Boden wurde frei vererb- und teilbar und die Bevölkerung wurde von feudalen Lasten, Fronden und weitgehend auch vom Zehnten befreit.
Sofort nach der französischen Machtergreifung ließ die Kantonsverwaltung in Wörrstadt am 2.8.1799 die sogenannten. Nationalgüter in Ober-Hilbersheim feststellen, als deren Erbe sich der Staat ansah und über die er frei verfügen wollte. Die Pächter der großen Güter mussten ebenso wie die "kleinen" Besitzer eine Aufstellung ihres Hab und Guts anfertigen, aus der die Größe und der Wert hervorging. Die Pächter der Hofgüter des Deutschen Ordens, die Herren von Ritter, von Hacke und Breidenbach sowie das Domkapitel zahlten Grundsteuer und mussten Pacht - Geld und Naturalien - entrichten. Bezüglich der Schönborner Güter, des Hofkammergutes und der Schönborner Mühle wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man nicht wisse, ob diese als Nationalgüter anzusehen seien. Trotzdem war auch die Schönborner Mühle 1797/98 grundsteuerpflichtig: später wurden die Schönborner Güter vom Staat sogar konfisziert.
Im Jahr 1802 bemühten sich die Grafen von Schönborn ihre eingezogenen Güter wiederzuerlangen. Die Reichsgrafen von Schönborn, Wiesentheidt und Heusenstamm wandten sich an die Reichsdeputation, erhielten von dort aber den Bescheid, dass man allenfalls eine Aufhebung der treuhänderischen Verwaltung anstreben könne, zur Rückgabe der Güter selbst müsse sich der Graf direkt an die französische Regierung wenden. Da der Graf beim französischen Gouvernement die Aufhebung der treuhänderischen Verwaltung nicht erreichen konnte, wandte er sich erneut an die Reichsdeputation und bat seine Forderung bevorzugt zu beraten. Unter den "mittelbare(n), aber mehrenteils kammerfreye(n)" Besitzungen, die von der französischen Nation beschlagnahmt und bisher nicht wieder freigegeben wurden, führte der Graf in Ober-Hilbersheim "an erbbestand vom backhaus, eine mühle und güter 31 malter, 2 vürnsel Korn zu 5 fl." auf, die einen jährlichen Ertrag von 157 Gulden und 30 Kreuzern brachten.
Während die konfiszierten Güter dem Haus Schönborn verloren gingen, retteten einige Grundbesitzer ihr Vermögen in die hessische Zeit hinüber. Von den beschlagnahmten Kirchen- und Klostergütern blieben in Ober-Hilbersheim etwa das Gut des Domkapitels mit rund 200 Morgen (neues Maß) und das Pfarrgut der katholischen Kirchengemeinde mit 105 Morgen erhalten. Wenngleich der private Großgrundbesitz keinesfalls völlig abgeschafft wurde, konnten im Zuge der neuen Besitzverteilungen doch zahlreiche Kleinbauern vom preiswerten Ankauf kleiner Parzellen des eingezogenen umfangreichen Kirchenbesitzes und der Nationalgüter profitieren. Diese Entwicklung wurde durch ein Gesetz von 1804, auch das Gemeindeland in Privatbesitz zu überführen, zusätzlich vorangetrieben.
Die Franzosenzeit war ein Dezennium später bereits wieder beendet. Am 1.1.1814 überschritten die Verbündeten den Rhein und eroberten die linksrheinischen Gebiete, die dann später auch staatsrechtlich von Frankreich gelöst wurden. Im Frieden von Paris wurde Frankreich auf die Grenzen von 1792 zurückverwiesen.
Ober-Hilbersheim als Teil des Großherzogtums Hessen (1816 bis 1918)
Im sog. Interim fungierten die Intendanten der preußischen Armee als Übergangsverwaltung. Der Kreis Bingen gehörte zunächst zum Generalgouvernement Mittelrhein. An die Stelle der Präfekten traten General-Gouvernement-Kommissare, die noch verbliebenen Unterpräfekten bestätigte man in ihren Ämtern (!); Deutsch wurde wieder als Amtssprache eingeführt. Doch schon bald darauf kam das Departement Mont-Tonnerre unter österreichisch-bayrische Verwaltung mit dem Administrationssitz in Kreuznach und wurde schließlich, nach dem Erwerb der Pfalz durch Bayern, von einer österreichischen Kommission verwaltet. Die provisorische Verwaltung endete mit dem Wiener Kongreß.
Im Artikel 47 der Wiener Kongreßakte hieß es am 30.6.1816: Der Großherzog von Hessen erhält im Austausch mit dem Herzogtum Westfalen, welches an seine Majestät den König von Preußen abgetreten wird, ein Gelände auf dem linken Rheinufer, im Vorgelände des Donnersbergs, umfassend eine Bevölkerung von 140.000 Einwohnern. Damit kam auch Ober-Hilbersheim unter die Regentschaft der hessisch-darmstädtischen Regierung.
Im Jahr 1818 wurde das Gebiet, das Mainz, den Kreis Alzey und die Kantone Worms und Pfeddersheim umfasste, erstmals Rheinhessen genannt. Die Provinz wurde von Mainz aus verwaltet, die ehemalige Amtsstadt Kreuznach wurde preußenische Kreisstadt im Verband der Rheinprovinz. Politisch gehörte Ober-Hilbersheim seit 1822 zur Provinz Rheinhessen und zum Kanton Wörrstadt.
Für das Großherzogtum Hessen bedeutete es eine schwere Zäsur, als 1816 der nördliche Teil des Departements Mont-Tonnerre mit seiner Metropole Mainz dem Altland eingegliedert wurde. Die 20-jährige französische Herrschaft hatte einen spürbaren Gegensatz hinterlassen. Die Reaktion der betroffenen Bevölkerung auf die neue Zugehörigkeit war zwiegespalten. Viele bedauerten, dass Rheinhessen nicht mehr Teil der Grande Nation war, sondern in den Besitz eines kleinen Fürsten geraten war, den Napoleon seinerzeit mit 'Monsieur de Darmstadt' angeredet hatte. Napoleons Veteranen erinnerten sich nicht ohne Wehmut und Stolz an ihre Zeit in der "großen Armee". Nicht wenige Rheinhessen trauten der neuen Verwaltung nicht zu, die anstehenden Probleme zu meistern, andere sorgten sich darum, dass die Franzosen erneut versuchen könnten, die Rheingrenze zu erreichen. Viele trauerten auch den französischen Verwaltungsinstitutionen nach, wenngleich Großherzog Ludwig I. (1806-1830) 1816 den Rheinhessen zugestanden hatte, Teile der französisch beeinflussten Verfassungseinrichtungen, die in einigen Bereichen, so etwa im Gemeindeverwaltungssystem, fortschrittlicher waren als im übrigen Großherzogtum, beizubehalten.
Erst nach Jahrzehnten hessischer Herrschaft stellte sich eine gefühlsmäßige Bindung zu Hessen ein. Das französische Erbe blieb - abgesehen von der Umgangssprache der Bevölkerung - im Bereich der Justiz am längsten erhalten. Erst im Jahr 1900 wurde das letzte französische Gesetzbuch vom BGB abgelöst.
Zunächst war eine Anpassung der verwaltungs-, rechts- und staatstheoretischen Zustände der zusammengefügten Gebiete notwendig. 1818 erhielt die Provinz Rheinhessen eine eigene Provinzial-Verwaltung, um die unterschiedlichen Strukturen links und rechts des Rheines besser ausgleichen zu können. Nur eine eigene, ortsansässige Verwaltung konnte die Notwendigkeiten im Schul- und Medizinalwesen, im Einnahmen- und Steuerrecht, in der Domänen- und Forstverwaltung und im öffentlichen Bauwesen erkennen und rasch darauf reagieren. Bis 1922 hatte Ober-Hilbersheim eine gemeinsame Bürgermeisterei mit Appenheim, erst danach erlangte diese wieder ihre Eigenständigkeit. Bis zu dieser Zeit hatte der Ort kein eigenes Siegel, sondern nur ein solches mit der Ortsbezeichnung.
Die Neuorganisation verlief alles andere als problemlos. So sind eine Vielzahl von Briefen des Großherzoglich-hessischen Kreisrates in Alzey seit 1819 erhalten, die auf das nicht funktionierende Gemeinderechnungswesen abzielen. Von diesem Missstand blieb Ober-Hilbersheim nicht verschont. Die Bemühungen der hessischen Verwaltung, zuverlässige und durchsetzungsfähige Gemeindeeinnehmer für die Besteuerung der Ober-Hilbersheimer Bürger zu finden, die auch zu einer ordentlichen Buchführung fähig waren, füllen ein ganzes Konvolut im Speyerer Landesarchiv.
Mit dem Erlass der hessischen Verfassung vom 22.12.1820 wurde erstmals die politische Einheit der alt- und neuhessischen Gebiete propagiert. Wenngleich Rheinhessen seinen Verwaltungsaufbau über Jahrzehnte hinweg beibehielt, wurde eine gewisse Vereinheitlichung auf der untersten Verwaltungsebene durch die Verabschiedung der hessischen Gemeindeordnung 1821 eingeleitet, die damit das französische Gemeindeverwaltungssystem ablöste. Allerdings orientierte sich die neue Gemeindegesetzgebung weitgehend an der französischen Munizipalverwaltung, überließ jedoch dem Staat die Aufsicht über die Gemeindefinanzen. Am 30.6.1821 übersandte der Regierungsbeamte von Grolmann auch der Gemeinde Ober-Hilbersheim eine Gemeindeordnung, in der detailliert die vorgeschriebene Struktur der Gemeindeverwaltung und die einzelnen Rechte der Gemeinde gegenüber der Regierung in Mainz und Darmstadt dargelegt wurden. Die Aufgaben der Bürgermeisterei, des Bürgermeisters, der Gemeinderäte und deren Wahl wurde genau geregelt, ebenso die Aufnahme neuer Ortsbürger, die Organisation der Gemeindeverwaltung und die Besteuerung der Einwohner. Um verlässliche demographische Daten zu erhalten, wies die Großherzogliche Regierung des Großherzogtums Hessen am 7.5.1822 alle Bürgermeister der Provinz Rheinhessen an, von nun an alle drei Jahre Bevölkerungslisten vorzulegen.
Im Jahr 1832 wurde in Oberhessen, Starkenburg und Rheinhessen eine Verwaltungsreform durchgeführt. Die Kantonseinteilung wurde beseitigt und die in Althessen übliche Kreisordnung auch auf die Provinz Rheinhessen ausgedehnt. Die Kompetenzen der rheinhessischen Provinzialregierung unterschieden sich jetzt in nichts mehr von denen der rechtsrheinischen Provinzen. Die Regierungsbehörden für Starkenburg und Oberhessen als Mittelinstanzen zwischen Ministerium und Landräten wurde beseitigt und beide Provinzen in je sechs Kreise gegliedert. In Rheinhessen konnte die Reform erst 1835 eingeführt werden. Die Einschaltung der Mittelbehörde mit der Schaffung der vier Kreise Alzey, Bingen, Mainz und Worms war damit schon der Abschluss der Vereinheitlichung in der Verwaltung. Ober-Hilbersheim kam zum Kreis Alzey. Seit 1837 führte die Gemeinde ein Buch über die verkündeten Gesetze, Verordnungen und Verfügungen der Kreis- und Landesregierung.
In Zeiten autoritärer Regierungen war es für die Bevölkerung nicht einfach, ihre politischen Einstellungen mit anderen Menschen auszutauschen, ohne sich in Konfrontation zur Staatsautorität zu setzen. Die großherzogliche Regierung in Mainz versuchte etwa 1832 und später 1850, die liberale und andersdenkende Presse zu verbieten, zumindest aber zu steuern. Eine Möglichkeit, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und gemeinsam zu handeln, bestand darin, einen Verein zu gründen bzw. einem solchen beizutreten. So auch in Ober-Hilbersheim: 1833 gründete sich der Männergesangverein, 1861/62 fanden sich Literaturfreunde im Leseverein zusammen, 1862 entstand der Feuerwehrverein, 1891 der Turnverein sowie der Krieger- und Soldatenverein, denen 1910 der Soldatenverein und 1912 der Radfahrverein folgten.
Die Märzrevolution von 1848 schlug nicht nur in der Residenz Darmstadt hohe Wogen, sondern wirkte sich auch auf das politische Leben in Ober-Hilbersheim aus. Am 9.11.1848 wurde eine Verordnung vom 1.11.1848, Bürgerwehren aufzustellen, als für Ober-Hilbersheim nicht notwendig erachtet, da im Ort bereits eine Sicherheitswache existierte. Am 7.2.1823 hatte die großherzogliche Regierung den Bürgermeistern der Provinz Rheinhessen mitgeteilt, dass Sicherheitsgarden im ganzen Großherzogtum einzurichten seien. Damit griff die hessische Regierung eine Idee der französischen Verwaltung auf, die bereits am 11.8.1809 im Departement Mont-Tonnerre solche Garden aufgestellt hatte. Am 21.2.1824 wurde im großherzoglichen Regierungsblatt Nr.5 die Bildung von Sicherheitswachen in der Provinz Rheinhessen beschlossen. In Ober-Hilbersheim bestand diese Sicherheitsmannschaft am 1.1.1841 aus Jakob Köger, der später nach Appenheim zog, Friedrich Schmuck, Heinrich Bieser 2, Martin Dix, Heinrich Wolf und Jacob Wolf 3, ab 1.1.1843 aus Martin Linck 2, Johann Hofmann 4, Valentin Schwarz, Johann Groß, R. Lumb und Philipp Kerwagen 2. Die Sicherheitsmannschaft ist bis 1883 bezeugt.
Im Zusammenhang mit dem Gebietsausgleich von 1852, der die alte Kreiseinteilung restituierte und Rheinhessen die fünf Kreisämter Alzey, Bingen, Mainz, Oppenheim und Worms sowie 12 Friedensgerichte bescherte, wurde Ober-Hilbersheim dem Kreis Oppenheim zugewiesen.
Große Politik war in diesen Jahren in Ober-Hilbersheim nicht spürbar. 1858 stiftete man lediglich zur Feier der silbernen Hochzeit des Großherzogs Ludwig III. (1848-1877) die bescheidene Summe von 15 Gulden. Mit dem Wahlsieg der hessischen Freiheitspartei in Darmstadt im Jahr 1862 wurde zwar eine Liberalisierung des politischen Lebens in Darmstadt spürbar, doch mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 büßte das Groß´herzogtum Hessen seine Souveränität ein. Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck erwirkte die Entlassung des Darmstädter Ministerpräsidenten Reinhard von Dalwigk. Mit Dalwigks Sturz begann 1871/72 ein neuer politischer Kurs. Die Verwaltungsreform von 1874 regelte die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage, dazu traten neue Städte- und Landgemeindeordnungen in Kraft. Von nicht zu unterschätzender Symbolik war die Umstellung der Währung auf Mark im Jahr 1878. Der mittelalterliche Gulden hatte endgültig ausgedient, eine neue Währung wurde eingeführt. Auch in Friedenszeiten wurden die Ober-Hilbersheimer vom Militär in Anspruch genommen. Bei den Truppenübungen im Herbst 1879 wurde der Vorspann einer einspännigen Fuhre nach Mainz von der Gemeinde mit 7 Mark bezuschusst. Wer zweispännig fahren musste, erhielt 10,50 Mark. In den Jahren 1882/83 wurden zudem Soldaten der 4. Schwadron des 2. Dragoner Regiments in Ober-Hilbersheim einquartiert.
Der erste Weltkrieg beendete auch faktisch die Herrschaft der letzten regierenden Linie des hessischen Fürstenhauses. Großherzog Ernst Ludwig (1892-1918) wurde am 9.11.1918 durch revolutionäre Truppenverbände abgesetzt. Die Regierung übernahm zunächst der Arbeiter- und Soldatenrat, dann ein Volksrat. Nach der Wahl zur hessischen Volkskammer am 16.1.1919 gingen Regierung und Staatsleitung in die Hände eines Gesamtministeriums über, dessen Vorsitzender der Minister- bzw. der Staatspräsident war.
In Rheinhessen war die Besetzung der linksrheinischen Gebiete des Volksstaates Hessen anfangs noch schwierig, da die Franzosen zwischen dem 5. und 30.12.1918 Rheinhessen und den Mainzer Brückenkopf besetzt hielten. Zudem strebten Teile der Bevölkerung eine Loslösung Rheinhessens und der besetzten Gebiete von Hessen-Darmstadt an, um das Gebiet mit der linksrheinischen Republik zu vereinigen und eine Rheinische Republik ins Leben zu rufen. Doch jegliche separatistischen Versuche mißlangen, da der Großteil der Bevölkerung diesen Plänen nicht folgen wollte. Vom Dezember 1918 bis zum 21.5.1930 war Rheinhessen von einer französischen Militärregierung besetzt. Politisch blieb Rheinhessen beim Volksstaat Hessen bis zum Ende des 2. Weltkrieges. Obwohl eine Kreisreform schon seit längerer Zeit im Raume stand, kam Ober-Hilbersheim erst 1938 im Zuge einer Verwaltungsvereinfachung zum Kreis Bingen, als der Kreis Oppenheim aufgelöst wurde. Am 30.8.1946 konstituierte sich das neue Land Rheinland-Pfalz. Die Selbständigkeit Rheinhessens ging - wenn man die Nachkriegsverwaltungen 1945/46 außer acht läßt - als verwaltungspolitische Einheit erst 1969 zu Ende.
Die Gemeinde unter der nationalsozialistischen Diktatur
Am 6.2.1931 beauftragte der Gemeinderat den Bürgermeister, die Lösung vom Kreisamt Oppenheim und die Zuteilung zum Kreisamt Bingen zu beantragen, eine entsprechende Genehmigung erfolgte aber erst 1938.
Im Frühjahr 1933 pflanzte man im Rahmen einer großen Feier im Schulhof eine Hitlereiche, die aber - so wird berichtet - nicht anwuchs. Die Festansprache hielt der Ortsgruppenleiter des NSDAP, Lehrer Stoll, Ortsgruppenleiter der NSDAP.
Bei der Reichstagswahl am 15.3.1933 erhielt die NSDAP die große Mehrheit der Stimmen. Entsprechend diesem Wahlergebnis wurde der Gemeinderat neu bestimmt.
Im Jahr 1935 erschien zum ersten Mal im Protokollbuch die ehemalige Untergasse und heutige Hauptstraße als Adolf-Hitler-Straße.
Am 27.6. folgte Ernst Linck 2 seinem Vater in das Bürgermeisteramt. Er war gleichzeitig Vorsitzender des Turnvereins und Geschäftsführer der örtlichen Bezugs- und Absatzgenossenschaft sowie der Spar- und Darlehenskasse. Karl Schwarz wurde 1. Beigeordneter, gleichzeitig war er Landesjugendwart und zuständiger Beauftragter für die Durchführung des Landdienstjahres in Hessen/Nassau mit Dienststelle in Wiesbaden.
Anfang 1938 trat Ernst Linck 2 aus gesundheitlichen Gründen als Bürgermeister zurück. Er blieb aber weiterhin Ortsgruppenleiter der NSDAP. Sein Stellvertreter wurde Heinrich Hofmann. Die Gemeinderäte waren sich einig, daß eine geeignete Persönlichkeit für das Bürgermeisteramt derzeit in der Gemeinde nicht zu finden war. Am 29.6.1938 ernannte man aber - auf Vorschlag des Beauftragten der NSDAP im Kreis Oppenheim - Ernst Linck 1 zum Bürgermeister. Das Amtszimmer befand sich, wie allgemein üblich, in seinem Haus. In den folgenden Jahren 1939 bis 1945 fand jeweils nur noch eine protokollierte Ratssitzung statt, in der der jeweilige Haushalt beschlossen wurde.
Im Jahr 1939 entstand ein Landdienstlager für 14-16-jährige Mädchen im Wohnhaus der Bezugs- und Absatzgenossenschaft in der Wassergasse 3. Bis zu 26 Mädchen kamen jährlich aus dem gesamten Rhein/Maingebiet und arbeiteten ein Jahr lang in örtlichen landwirtschaftlichen Betrieben. Mit Kriegsende wurde das Landdienstlager aufgelöst.
Folgende in Heimen untergebrachte Ober-Hilbersheimer Bürger starben im Jahr 1943 als Opfer des Faschismus:
- Frau Christina Bumb starb in der Anstalt in Eichberg im Alter von 26 Jahren. Als angebliche Todesursache wurden "Geschwüre" angeben.
- In Hadamar wurde Frau Katharina Zilles im Alter von 39 Jahren ermordet. Sie war zusammen mit ihrer Mutter 1937 nach Alzey in die dortige Nervenheilanstalt gebracht worden. Ihr Besitz wurde versteigert.
- Das Kind Inge Scherer starb im Nieder-Ramstatter Heim.
- Philipp Butz, Philipp starb in Hadamar.
Mit Beginn des Rußlandfeldzuges kamen zusätzlich Zwangsarbeiter aus Polen und Litauen nach Ober-Hilbersheim. Sie wurden überwiegend in der Edelgasse 7 untergebracht und von ihren Arbeitgebern verpflegt. Es gab allerdings die Anordnung, daß die Polen an einem separaten Tisch, dem sogenannten "Polentisch", ihr Essen einnehmen mussten. Jeden Abend nahm der örtliche Polizist Ebling eine Anwesenheitskontrolle vor. Ein Pole, den man einer Vergewaltigung bezichtigte, wurde "als abschreckendes Beispiel" im Beisein vieler polnischer Kriegsgefangener an einem Baum im Hasenborn aufgehängt.
In Nieder-Hilbersheim befand sich ein Gefangenenlager für französische Soldaten, die unter anderem auch nach Ober-Hilbersheim zum Arbeitseinsatz kamen.
Die Schuljungen von 10 bis 14 Jahren gehörten dem Jungvolk an, die Schulmädchen gleichen Alters den Jungmädel. Die männlichen Jugendlichen mußten nach der Schulentlassung in die Hitlerjugend (HJ) eintreten, die weiblichen Jugendlichen in den Bund Deutscher Mädchen (BDM). Die Hitlerjugend wurde bis zum Krieg unter anderem auch für Spitzeldienste gegen Juden eingesetzt, die in Ober-Hilbersheim Fleisch und andere Waren verkauften. Jüdische Familien waren in Ober-Hilbersheim im 20. Jahrhundert nicht mehr ansässig.
Zu Beginn des Krieges wurde ein englisches Aufklärungsflugzeug von einem deutschen Abfangjäger abgeschossen und stürzte in der Gemarkung ab. Ein Pilot war sofort tot, ein weiteres Besatzungsmitglied wurde gefangen genommen. Jahre später stürzte ein abgeschossenes deutsches Jagdflugzeug im Horrweiler Weg ab. Der Pilot hieß Merck und kam aus Darmstadt. Ein englischer Bomber stürzte im Mainzer Weg ab; alle Besatzungsmitglieder verloren ihr Leben. Auch ein amerikanischer Bomber wurde abgeschossen und stürzte im Gemarkungsteil Richtung Aspisheim am See ab. Acht Amerikaner starben, ein Besatzungsmitglied überlebte und geriet in Gefangenschaft. Die Toten wurden auf dem Gemeindefriedhof begraben und nach Kriegsende in die Vereinigten Staaten von Amerika überführt.
Viele Häuser wurden in Mitleidenschaft gezogen. Die Scheune von Peter Hofmann in der Kirchgasse 4 brannte ab. Da der Bürgermeister und der Ortsgruppenleiter geflüchtet waren, konnte der örtliche Volkssturm nicht organisiert werden, und die Amerikaner marschierten ohne weiteres Blutvergießen am Montag, dem 19. März 1945, gegen 17 Uhr in Ober-Hilbersheim ein.
Nachweise
Redaktionelle Bearbeitung: Stefan Grathoff, Sarah Traub
Verwendete Literatur:
- Karl Johann Brilmayer: Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart. Geschichte der bestehenden und ausgegangenen Städte, Flecken, Dörfer, Weiler und Höfe, Klöster und Burgen der Provinz Rheinhessen nebst einer Einleitung. Gießen 1905.
- Stefan Grathoff: Ober-Hilbersheim. Geschichte eines rheinhessischen Dorfes vom 8. bis ins 20. Jahrhundert. Ingelheim 1995.
Aktualisiert am: 17.06.2016