Geschichte des Stadioner Hofes in Mainz
Entstehungs- und Baugeschichte
Im Bleichenviertel entsteht von 1728-33 als erster barocker Adelspalais der spätere Stadioner Hof. Der Bauherr Lothar Franz von Rollingen erhält "auf seinen kostbaren neuen Hausbau zu besonderer Zier und Ansehen der Stadt"[Anm. 1] sogar Steuerfreiheiten vom Kurfürsten. Dem Grafen Friedrich von Stadion-Thannhausen, der 1737 das Gebäude vom durch den Bau ruinierten Besitzer erwirbt, verdankt der Hof seinen heutigen Namen. Im Frontgiebelfeld ist noch heute das Allianzwappen Stadion-Sickingen angebracht.
Als Architekt des Gebäudes betätigte sich der kurmainzische Kämmerer und Oberbaudirektor Anselm Franz Ritter von Grünstein[Anm. 2], der auch an vielen weiteren Bauprojekten in der Stadt Mainz aus dieser Zeit beteiligt war (z.B. dem Deutschhaus). Seine Kenntnisse der zeitgenössischen franzözischen Architektur prägen auch den Bau des Stadioner Hof. Das aus zwei Hauptgeschossen und einem aufgesetzen Nebengeschoss bestehende Gebäude wurde ursprünglich von einem Mansardenwalmdach abgeschlossen, welches während der Wiederherstellung des Gebäudes nach dem Zweiten Weltkrieg mit einem zusätzlichen Mezzanin und einem Walmdach Veränderung erfuhr. Der wenig hervorgehobene Risalit wird im 2. Geschoss um einen Balkon ergänzt, der auf sechs reich verzierten Kopfmasken ruht. Im Untergeschoss befanden sich Ende des 19. bzw. Anfang des 20. Jahrhunderts offenbar Geschäftsräume, was eine Fotographie von Ernst Neeb aus dieser Zeit bezeugt (siehe drittes Bild der Photostrecke). Neben dem Dach erfuhr das Gebäude beim Wiederaufbau eine weitere Änderung; der Risalitgiebel mit dem Allianzwappen wurde nicht wiederhergestellt. Erst bei den Restaurierungsarbeiten im Jahr 1993/94 fügte man den Giebel mit den Hinweis auf den alten Besitzer des barocken Adelspalais wieder hinzu.
Nutzungsgeschichte
Während der Mainzer Zugehörigkeit zum französischen Département Mont-Tonnerre wurde der Stadioner Hof zunächst als Wohnung für die Regierungskommissare verwendet, von 1802 bis 1814 dann als Justizpalast eingesetzt. Nach dem Auszug des Festungsgouvernement aus dem Deutschhaus im Jahr 1818 wurde dieses für ein Jahr im Stadioner Hof untergebracht, bevor es in den Osteiner Hof am Schillerplatz umzog. Von 1819-1890 dient der Stadioner Hof dann als Sitz der Kommandantur der Festung Mainz, die anschließend wieder in den Osteiner Hof verlegt wurde, wo sie sich bis 1819 schon befunden hatte. Damit endete die militärische Nutzung des Gebäudes und es ging in Privatbesitz über. Im unteren Geschoss wurden anschließend Geschäftsräume eingerichtet. Eine Nutzung als Bankgebäude kann ab 1923 nachgewiesen werden. Die schweren Luftangriffe auf die Stadt Mainz während des Zweiten Weltkrieges verschonten aber auch den Stadioner Hof nicht. Nach dem Krieg musste das schwer beschädigte Gebäude umfassend wiederhergestellt werden Seit 1949 befindet sich die Dresdner Bank im Stadioner Hof. Die letzte Restaurierung geschah in den Jahren 1993/94, wobei auch der Risalitgiebel mit dem Wappen, nicht aber das original Mansardendach, rekonstruiert wurden.
Nachweise
Verfasserin:Dominik Kasper und Pia Schellhammer
Verwendete Literatur:
- Börckel, Alfred: Mainz als Festung und Garnision von der Römerzeit bis zur Gegenwart. Mainz 1913
- Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz. Hrsg. vom Landesamt für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz. Stadt Mainz. Altstadt. Bd. 2.2. 3. Auflage. Worms 1997.
- Dölling, Regine (Bearb.): Mainzer Barockpalais. 2. Auflage. Neuss 1977.
- Jahn, Gunter: Anselm Franz Reichsfreiherr von Ritter zu Groenesteyn, 1692 - 1765. Hofkavalierarchitekt und Oberbaudirektor im Kurfürstentum Mainz; sein architektonisches Werk. Bonn 1956 (zgl. Diss)
Erstellt: 04.11.2009
Geändert: 14.04.2010
Anmerkungen:
- Zitiert nach: Döring, S. 24 Zurück
- Die Untersuchungen von Gunter Jahn haben dies erwiesen. Siehe: Jahn, Gunter: Anselm Franz Reichsfreiherr von Ritter zu Groenesteyn, 1692 - 1765. Hofkavalierarchitekt und Oberbaudirektor im Kurfürstentum Mainz; sein architektonisches Werk. Bonn 1956 (zgl. Diss). Zurück