Mainz in Rheinhessen

Hinter Schloss und Riegel – Gefängnisse in Mainz

von Wolfgang Stumme

Römisches Gefängnis

Der erste namentlich bekannte Gefangene in Mainz war der Legionär St. Ferrutius, der im Rahmen der Diokletianischen Christenverfolgung 305 n. Chr. wegen seines Glaubens in einem römischen Gefängnis starb. Womöglich war er vor seinem Tod in einem Militärgefängnis. Ob sich ein Gefängnis im Legionärslager befand, ist nicht bekannt. Ebenso wenig weiß man, ob es im zivilen Mainz ein Gefängnis gab.
Bekannt ist aber, wie es in römischen Gefängnissen zuging [Anm. 1]: Sie zeichneten sich aus durch Unerbittlichkeit und Grausamkeit der Gefängniswärter, Schmutz, Ketten, kärgliche Kost und Dunkelheit. Die zivilen römischen Gefängnisse lagen meistens in der Nähe des Forums, damit das Schreien der Gefolterten zu hören war. Im Vordergrund stand der Abschreckungsgedanke. Dies blieb in Europa so – bis etwa zum 16. Jahrhundert.

Gefängnisse in Stadttürmen

Holzturm Mainz, Aquarell von Franz Graf von Kesselstadt (1753-1841) [Bild: Gemeinfrei]

Im Mittelalter wurden die Türme [Anm. 2] der Stadtmauern, wenn sie nicht zur Verteidigung der Stadt benötigt wurden, aber auch die Keller öffentlicher Gebäude [Anm. 3] als Gefängnisse genutzt.

Der Holztorturm

Der 1360 errichtete Holztorturm diente vom Ende des 15. Jh. bis 1910 als Gefängnis. Neben dem Holztorturm wurden auch andere Stadttürme als Gefängnis genutzt.
Im obersten Stock war das Gefängnis des Johannes Bückler, bekannt als Schinderhannes. Er war in einer Zelle zusammen mit seiner Frau und dem dort geborenen Sohn inhaftiert.
Schinderhannes war am 31. Mai 1802 mit 65 Bandenmitgliedern, darunter 5 Frauen, wegen Raubes und Mordes im Hintertaunus verhaftet und nach Mainz überstellt worden. Im Kurfürstlichen Schloss wurde der Bande vom 24. Okt. – 20. Nov. 1803 der Prozess gemacht. Schinderhannes wurde am 21. Nov. 1803 zusammen mit 19 Spießgesellen durch die Guillotine hingerichtet. Etwa 30 000 Schaulustige waren zu der Richtstätte vor dem Neutor gekommen. Nach nur 24 Minuten war das Spektakel vorüber.
Das Gefängnis im Holztorturm blieb über die Jahrhunderte ohne besondere Auffälligkeiten. Lediglich am 29. Februar 1832 [Anm. 4] sind fünf Gefangene geflohen, nachdem sie zuvor den Aufseher getötet hatten.

Fischtorturm
Der fünfeckige Fischtorturm [Anm. 5] wurde 1200 errichtet. Der Fischtorturm diente vorrangig als Schuldturm, d. h. hier waren Personen untergebracht, die erst wieder frei kamen, wenn sie ihre Schulden beglichen hatten.
1846/47 wurde der Fischturm wegen Baufälligkeit abgerissen. Seit 1975 erinnert eine Pflastermarkierung in der Fußgängerzone in der Fischtorstraße an diesen Turm mit dem Schuldgefängnis.

Gautorturm (Martinsturm, Pulverturm)
Im 17. und 18. Jh. war im Gautorturm ein Stockhaus (Militärarrest). Im 19. Jahrhundert diente er als Pulvermagazin, bis er am 18. November 1857 explodierte. [Anm. 6]

Roter Turm
Der Rote Turm stand am Ausgang der Karmeliterstraße. Im 17. und 18. Jh. diente der Turm als Gefängnis für Vagabunden und Verbrecher. Der Rote Turm wurde 1833 abgerissen.

Eisenturm
Der Eisenturm stammt aus dem 13. Jahrhundert; die oberen Geschosse wurden im 14. und frühen 15. Jahrhundert ergänzt. Seit dem 17. Jahrhundert wurde der Eisentorturm als Gefängnis genutzt.
Die prominentesten Gefangenen des Jahres 1813 waren einige Offiziere des Lützow‘schen Freikorps, die die Franzosen bei Leipzig während eines Waffenstillstands hinter ihren Linien gefangen genommen hatten. Die Lützower Husaren waren Freiwillige, überwiegend Studenten und Bauern. Ihre ‚Attila‘, der schwarz gefärbte Kittel, hatte rote Revers und goldene Knöpfe. [Anm. 7] Eine Farbkombination, die sich über die Fahne des Hambacher Festes, die Abstimmungen in der Frankfurter Paulskirche und die Weimarer Republik bis heute in der Flagge der Bundesrepublik wiederfindet.
In der Zeit, in der Mainz Bundesfestung war (1816 – 1866), wurde der Eisenturm als Garnisonsgefängnis von österreichischen und preußischen Truppen genutzt.
Nach dem Fehlschlag der 1848er Revolution mussten im Eisenturm auch politische Gefangene untergebracht werden. Es soll – so Zeitgenossen – ein ganz ‚fideles‘ Gefängnis gewesen sein. Gelegentlich sei ein Freund, der zu Besuch kam, dort auch zur Nacht geblieben, während der Gefangene zu Hause nach seiner Familie sah. Der Wärter im Eisenturm war zufrieden, wenn er abends die richtige „Kopfzahl“ vorfand.
Die Gefangenen, die viele Monate lang im Eisenturm einsaßen, dankten ihrem Verwalter Maringer für sein humanes Benehmen öffentlich. [Anm. 8]

Das Gefängniswesen bis zum 16. Jahrhundert

Strafzwecke
Im römischen, germanischen und fränkischen Recht herrschten der Abschreckungsgedanke und die Unschädlichmachung des Rechtsbrechers vor.
Nachdem 1498 der Reichstag zu Freiburg im Breisgau beschlossen hatte, Strafverfahren reichsweit zu vereinheitlichen, erließ Karl V. auf dem Reichstag von Regensburg (1532) die Constitutio Criminalis Carolina (CCC). Erstmals galt der Grundsatz nulla poena sine lege (keine Strafe ohne Gesetz). Dieses erste Strafgesetzbuch mit Strafprozessordnung sah eine (zeitlich begrenzte) Freiheitsstrafe nicht vor. Die CCC blieb – mit Änderungen – bis zur Mitte des 18. Jh. in Kraft, in Norddeutschland bis 1871.
Entsprechend den Strafzwecken der Vergeltung und Unschädlichmachung dominierten bis zum Ende des 16. Jh. die Leibes- und Lebensstrafen. Das Quälen der Straftäter war quasi eine öffentliche Form der Rache. Inhaftierungen dienten nicht dem Vollzug einer normierten zeitlichen Strafe. Die Aufbewahrung des Täters diente ausschließlich dazu, diesen bis zu seiner Aburteilung sicher untergebracht zu haben.
Bei Leibesstrafen wurde nach dem begangenen Delikt und z. T. auch nach dem Geschlecht des Delinquenten differenziert. In Frage kamen bei Frauen das Abscheren des Haares und bei Männern des Bartes, das Auspeitschen, die Brandmarkung, das Abtrennen von Gliedmaßen, insbesondere von Händen, Nasen und Ohren sowie die Blendung.
Die Lebensstrafen sahen – ebenfalls differenzierend nach Delikt und teilweise nach Geschlecht – u. a. vor: Hängen, Enthaupten, Verbrennen, Rädern (Brechen der Knochen des am Boden Liegenden mit Wagenrädern) sowie Ausdärmen. Die Constitutio Criminals Carolina sah bei einem Mord an einem Mitglied des Königshauses z. B. eine Kumulation von Strafen vor: Der Auspeitschung folgte das Rädern, Ausdärmen, Vierteilen und Verbrennen; mit der abschließenden Verteilung der Asche in alle Himmelsrichtungen war die Verweigerung eines christlichen Begräbnisses verbunden. Nach den damaligen Vorstellungen zog das ewige Höllenqualen nach sich.

Beginn der modernen Freiheitsstrafe (ab dem 16. Jahrhundert)

Unter dem Einfluss religiöser Strömungen, insbesondere des Calvinismus, stießen die Leibes- und Lebensstrafen immer mehr auf Kritik. Dies führte zu einer sprungartigen Zunahme der Freiheitsstrafen und einem wachsenden Interesse an der Armenfürsorge.
Ab dem 16. Jh. gewinnt die Resozialisierungsidee an Bedeutung. [Anm. 9]

Bridewell
Eduard VI richtete 1555 auf Betreiben der anglikanischen Kirche in seinem Schloss Bridewell ein Arbeitshaus [Anm. 10] ein. Vor allem Landstreicher, Bettler, Prostituierte, aber auch ‚kleinere’ Diebe sollten an Arbeit und ‚züchtiges‘ Verhalten gewöhnt werden. Der Strafgedanke trat zurück. Bridewell wurde zum Vorbild für zahlreiche andere Arbeits- und Zuchthäuser, die im angelsächsischen Raum oft „bridewells“ genannt wurden.

Die Amsterdamer Zuchthäuser
Nach dem englischen Vorbild wurden dann auch auf dem Kontinent Arbeits- und Zuchthäuser errichtet. In Amsterdam folgte man bereits 1595 diesem Beispiel.
Man wollte in den neu errichteten Zuchthäusern, die nach Männern, Frauen und Jugendlichen getrennt waren, das „zuchtlose“ Volk einsperren, um es durch Arbeit und strenge „Zucht“ an ein ordentliches Leben zu gewöhnen. In den Amsterdamer Zuchthäusern lebte man nach dem Leitgedanken ‚Ora et labora‘. Ein Hausvater und seine Frau, mehrere Werkmeister, ein Lehrer sowie ein Arzt wurden eingestellt. Bereits damals gab es Arbeitsprämien, ja sogar Entlassungsgeld, damit es bei Entlassungen nicht gleich wieder zu einem Rückfall kam.

Die Entwicklung in Deutschland
Die Ideen des Amsterdamer Besserungsvollzugs konnten sich in zahlreichen Städten Europas durchsetzen, so auch in Deutschland; zunächst in den großen Städten entlang der Küsten in Bremen 1609, Lübeck 1613 Hamburg 1622 und Danzig 1629, dann aber auch im Binnenland in Frankfurt 1679, München 1682 und Berlin 1712.
Parallel zu den Arbeits- und Zuchthäusern blieb in den Stadttürmen und Rathauskellern der maßgebende Strafzweck noch immer die Vergeltung. Der Freiheitsentzug hatte die Leibesstrafen nicht völlig verdrängt.
Die wirtschaftlichen Folgen des Dreißigjährigen Krieges waren noch jahrzehntelang zu spüren. Die Arbeits- und Zuchthäuser waren total überfüllt. Denn neben dem Strafvollzug waren sie zugleich Irren-, Armen- und Waisenhäuser.

Verfallserscheinungen und Reformideen im Strafvollzug

Die weitere Entwicklung des Gefängniswesens ist – auch in Deutschland – seit dem 18. Jahrhundert geprägt von teilweise katastrophalen Zuständen im praktischen Vollzug und Vorschlägen für grundlegende Reformen.
Schon im 18. Jahrhundert gab John Howard wichtige Impulse zur Verbesserung des Gefängniswesens: Howard, der als Kriegsgefangener Erfahrungen in der bretonischen Festung Brest gemacht hatte, publizierte 1777 die Ergebnisse zahlreicher Exkursionen in in- und ausländische Strafanstalten („The State of the Prisons in England and Wales ...“). U. a. forderte Howard eine Binnendifferenzierung der Gefängnisse, eine prämienartige Arbeitsbelohnung, Entlassungsgeld, gesunde Ernährung und die Herstellung hygienischer Zustände sowie „die Einrichtung eines Stufenvollzugs (bei Wohlverhalten und Fleiß Aufstieg in eine höhere Klasse, bei schlechtem Verhalten und Faulheit Degradierung in eine härtere Classe).“
Die Vorschläge für die Reform des Strafvollzugs in den folgenden Jahrhunderten ähnelten sich – auch wenn die konkreten Forderungen variierten.
Die wellenartigen Bewegungen bei der Entwicklung des Strafvollzugs lassen bestimmte Gesetzmäßigkeiten erkennen:

  1. Es treten Missstände auf (oft gefördert durch Überfüllung der Anstalten),
  2. diese lösen Reformvorstellungen und Reformversuche aus (so schon im röm. Reich), die
  3. dann wg. fehlenden Geldes häufig scheitern bzw. Gegenbewegungen auslösen, die die Missstände zwar nicht begünstigen wollen, die aber die Humanisierungsbemühungen im Strafvollzug zurückschneiden.

 

Das Zuchthaus (1742 – 1910) in der Weintorstraße

Das ehemalige Zuchthaus in der Kappelhofgasse mit dem erhaltenen Relief von Burkhard Zamels aus dem Jahr 1742 in der Weintorstraße (heute Bruder-Konrad-Stift)[Bild: Sarah Traub]
[Bild: Sarah Traub]

Kurfürst Lothar Franz von Schönborn (1695 – 1729) versuchte der um sich greifenden Armut Herr zu werden und ließ ein Arbeitshaus [Anm. 11] (Bauzeit: 1721 – 1729) errichten, in dem die Insassen in verschiedenen Handwerksbetrieben, wenn nötig unter Zwang, zum Arbeiten angehalten werden sollten. Denn auch im Kurfürstentum Mainz war man der Überzeugung, dass vor allem Arbeitsunwilligkeit die miserable Lage breiter Bevölkerungsschichten verursachte. Geplant war, neben dem Arbeitshaus auch einen Zuchthaus- und Krankenhausflügel zu errichten. Diese wurden aber nicht ausgeführt.
1742 verfügte Kurfürst Philipp Karl von Eltz-Kempenich, dass die benachbarten Hospitäler – Bürgerhospital [Anm. 12], Katharinen-Hospital [Anm. 13] sowie das Barbarahospital [Anm. 14] - umgebaut und als Zuchthaus weitergeführt werden sollten.
Das Zuchthaus bildete einen zusammenhängenden Gebäudekomplex zwischen Kappelhofgasse und Zuchthausgasse. [Anm. 15] Im Innenbereich war es durch hohe Mauern unterteilt, die die jeweiligen Bereiche für Männer, Frauen und Jugendliche mit ihren Unterkünften und Arbeitsräumen umschlossen. Jeder dieser Bereiche hatte eine eigene Torzufahrt.
Das allegorische Relief über der Toreinfahrt stammt von Burkard Zamels (1690 – 1757). [Anm. 16] Es wurde 1743, also ein Jahr nach Eröffnung des Zuchthauses, angebracht. Die Inschrift lautet: „Man eile nicht so geschwind, mit Euren Urtheil fälle / die Unvollkommenheith, hat noch viele Gesellen / Bedencket Euch zuvor, könt Ihr was bessers machen / den Tadel dieses Werck, sonst wird man Eurer lachen“
Der Karren wird von je einem Paar Schweinen, Löwen und Hirschen gezogen, weil Laster bzw. Völlerei, Gewalttätigkeit sowie Stolz und Hochmut ins Zuchthaus führen. Das Relief verdeutlicht, wer laut Kurfürstlicher Verordnung ins Zuchthaus gehört: „Verschwender, Schwelger, Spieler, Verführer, Wüstlinge, unbändige Handwerksburschen, trutzige Dienstboten, widerspenstige Kinder, herrenlos Gesindel, sonderlich aber lüderliche, Ärger erregende prostituierliche, skandalöse, herabgesunkene Frauenzimmer." [Anm. 17]
Wie alle sozialen Einrichtungen in dieser Zeit war auch das Zuchthaus nicht ausschließlich den Untergebrachten vorbehalten, die man aufgrund der Bezeichnung dort vermuten durfte. Das Zuchthaus war eine sogenannte ‚Mischanstalt‘, in der neben Strafgefangenen sogar Personen untergebracht waren, für deren Aufenthalt bezahlt wurde, wie etwa für schwer erziehbare Jugendliche oder unbotmäßige Bedienstete. Diese sogenannten ‚Geheimzüchtlinge‘, sollten durch Zucht auf den richtigen Pfad zurückfinden. [Anm. 18]
Die ‚Mischanstalten‘ endeten ab Mitte des 19. Jahrhunderts, als Betreuungs-, Therapie- und Rehabilitationskonzepte zum Einsatz kamen und erstmals fachlich qualifiziertes Personal eingestellt wurde.

Arbeit
Die Züchtlinge sollten ihren Unterhalt selbst verdienen. Die Verwaltung konnte dies durch den Betrieb einer Branntweinbrennerei und durch Mästen von Schweinen erreichen. [Anm. 19] Die Branntweinbrennerei musste aber schon nach zwanzig Jahren wegen der fortgesetzten schweren Auseinandersetzungen aufgrund des reichlich genossenen Branntweins sowohl bei den Gefangenen als auch bei dem Aufsichtspersonal – nicht ohne große finanzielle Bedenken des Verwalters – aufgegeben werden.
Für die Tretmühle wurde 1743 ein gesondertes, großes Gebäude im Zuchthaus errichtet. Man hielt die Tretmühle für besonders geeignet, „unverbesserliche Müßiggänger“ zur Arbeit zu erziehen. Kernstück der Mühle waren zwei parallel angeordnete Räder, die über zwei kleinere Zahnräder die Mühlsteine antreiben. Die Räder wurden durch reine Tretkraft bewegt. Männliche Häftlinge liefen wie Hamster in den Rädern, und weibliche Häftlinge hielten die Räder in Gang, indem sie von oben mit ihren Füßen die Räder von außen tretend in Schwung brachten. Bei Übermüdung oder bei Unachtsamkeit konnte die gewaltige Mechanik schlimme Verletzungen verursachen, wenn die Arbeitenden in das Räderwerk gerieten. Jeder Gefangene musste vormittags und nachmittags je 2 Stunden treten. Im Winter von 5 bis 21 Uhr und im Sommer von 4.30 bis 21.30. Der Erlös aus dem gemahlenen Mehl wurde für den Betrieb des Zuchthauses verwendet.
Kurfürst Friedrich Karl Joseph von Erthal (1774 – 1802) hatte den protestantischen Kaufmann August Friedrich Rulffs aus Bremen an den Rhein geholt, um die Armenhäuser und Hospitäler zu reorganisieren. Rulffs, dessen oberstes Ziel war, den Müßiggang zu bekämpfen, erkannte jedoch: „Durch diese Mühle wird die Besserung der Menschen vereitelt, in jeder Arbeitsstunde haben beide Geschlechter Gelegenheit, sich in schandbarsten Unterhaltungen zu ergehen, Liebeserklärungen und geheime Abmachungen werden gepflogen. Die Weiber müssen in gebückter Haltung sich mit beiden Händen an ein Querholz halten und mit ihren Brüsten darauf liegend auf dem Rade gehen. In den Ruhestunden zeigt sich an ihren Händen ein Zittern, an ihren Füßen ein Beben, und die mit Geschlechtskrankheiten und Geschwüren behafteten Weibsleute müssen fast unerträgliche Schmerzen aushalten, so dass sie schon allen Ernstes baten, der Kurfürst möchte doch die Gnade haben, ihnen den Kopf abhauen lassen, dann wären sie doch von diesen Qualen erlöst." [Anm. 20] Das Mühletreten, befand Rulffs, sei daher physisch und moralisch schädlich.
Gegen den Widerstand des Verwalters, des Gewaltboten und des Vizedoms ordnete der Kurfürst 1786 die Stilllegung der Tretmühle an, die 1808 als Altholz versteigert wurde. Das Gebäude, in dem die Tretmühle stand, wurde 1846 durch ein zweistöckiges Gebäude ersetzt, das 1858 abbrannte. In dem Gebäude wurden Phosphor-Streichhölzer gefertigt.
Nach der Aufgabe der Branntweinbrennerei, der Schweinemast und der Tretmühle war man im Zuchthaus bemüht, andere Finanzierungsmöglichkeiten zu erschließen. Der Arbeitsbetrieb im Zuchthaus erstreckte sich auf Spinnen, Weben, das Mahlen von Puder, Gewürzen und Farben, Stärkeaustreten, Anfertigen und Verpacken von Stecknadeln, Reiben und Verpacken von Rauch- und Schnupftabak, Färben von Wolle und Garn, Anfertigen von Wachstuch und Tapeten, die Herstellung von Regenschirmen u. a.. All dies reichte jedoch nicht zur Finanzierung der Unterbringungskosten der Züchtlinge. Selbst das Vermieten von Räumen als Wohnungen, Werkstätten und Magazinen reichte nicht aus. Die Kurfürstliche Verwaltung veranstaltete wiederholt Sammlungen zugunsten des Zuchthauses; selbst eine Lotterie wurde genehmigt. Schließlich wurde dem Verwalter befohlen, die Züchtlinge noch mehr zur Arbeit anzuhalten.

Verpflegung, Trinkwasser, Kleidung, Strohsäcke
Auf dem Speiseplan standen vorwiegend Hülsenfrüchte, Brot, Gemüse. mittags und abends ein halber Liter Suppe. Wenn das nötige Kleingeld vorhanden war, konnten Häftlinge sich beim Verwalter Kaffee, Wurst usw. kaufen.
Ferner war bestimmt, dass „diejenigen, so zur Straf Wasser und Brot bekommen, müssen täglich zwei Pfund Brot zu genießen haben und einmal Warmes, sonderlich, wann sie harte Arbeit haben. Diejenigen so beichten …, bekommen selbigen Tag ein halb Maaß Bier, auch wenn das Haus besser in Stand kommt, ein halb Maaß Wein, wie dann solches ohnedem auf alle hohe Festtage als, Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Weihnachten, Neujahr, auch auf den hohen Geburtstag Ihrer Chur. Gnaden, welcher Tag im Zuchthaus mit Feiern und Beten soll zugebracht werden, geschehen muss." [Anm. 21] Gelegentlich wurden auch Nahrungsmittel gestiftet, so einmal 4 Tonnen Heringe.
Mit der Gemeinschaftsverpflegung waren nicht immer Alle einverstanden. So musste sich der Polizeikommissär und Oberaufseher der bürgerlichen Gefängnisse [Anm. 22] in Mainz am 21. Juli 1833 in der Neuen Mainzer Zeitung zu einer am Tag zuvor erschienenen Beschwerde in derselben Zeitung rechtfertigen: „Dem Unmuthe des Verhafteten muss es nachgesehen werden, wenn er die Suppe des Hauses für Hunde ungenießbar erklärt. Welche Wahrheit in der Behauptung liegt, dass fragliche Suppe nur mit Widerwillen gegessen werden könne, davon möge jeder sich überzeugen, dem es um Wahrheit zu thun ist. Jeden Tag des Morgens 11 Uhr wird diese Suppe ausgetheilt; die Gelegenheit zu prüfen, steht demnach offen.“ Und er fuhr fort: „Übrigens muss ich hier im Allgemeinen bemerken, dass es jedem noch nicht rechtskräftig Inhaftirten gesetzlich freisteht, so weit es seine Mittel ihm erlauben, alle mit seiner Bewachung verträglichen Annehmlichkeiten, in Bezug auf Lager, Kost etc. sich zu verschaffen, so dass er z. B. seine Speisen aus dem ersten Gasthofe der Stadt sich kann holen lassen. Wem freilich die Mittel dazu fehlen, der muss mit dem sich begnügen, was das Verwahrungshaus geben kann und darf.“
Bis zum ausgehenden 19. Jahrhundert war die Wasserversorgung in Mainz unzureichend geregelt. Darunter litt auch das Zuchthaus. Die Gefangenen mussten das Wasser zum Trinken, Kochen und Waschen mit großen Fässern, an denen seitlich Räder angebracht waren, jahrelang von städtischen Laufbrunnen holen; oft in der Nacht, da es nicht selten zu Auseinandersetzungen mit der Bevölkerung kam. Erst um 1880 erfolgte der Anschluss an die städtischen Versorgungsleitungen.
Kleider wurden von der Anstalt nicht geliefert. Man half sich mit dem, was man bei der Einlieferung am Leibe trug. Oder, ohne Rücksicht auf Übertragung von ansteckenden Krankheiten zu nehmen, mit dem Nachlass verstorbener Insassen. Eine systematische Reinigung der Kleidung gab es nur in Ausnahmefällen. die sich zuvor in Polizeihaft befanden. Bei längeren Strafen, z. B. 4 – 6 Wochen, wurde die Kleidung zur Vertilgung der Läuse mit Petroleum eingerieben. Täglich beseitigten 3 – 4 Gefangene Ungeziefer in den Kleidern in einem Schwefelkasten. Geschenkte Kleidung von ‚Guttätern‘ gab es nur sehr selten.
Die meisten Bettstellen waren Doppelladen, d. h. je zwei Züchtlinge schliefen zusammen auf einem Strohsack.

Aufsichtspersonal in den ersten 100 Jahren
Häufig brachten die Gendarmen nachts Aufgegriffene; wenn die Gefängnis-Verwaltung die Aufnahme verweigerte und auf den Holzturm verwies, wo noch Platz sei, hielten die Gendarmen ihre Aufgabe für gelöst und ließen die Gefangenen einfach im Hof stehen. Jeden Mittag brachten etwa 8 Schutzleute 20 – 25 zu Haft verurteilte Bettler. Auseinandersetzungen zwischen Verwalter und Gendarmen, die sich ins Persönliche zuspitzten, steigerten noch diese schrecklichen Zustände. Das Personal war angesichts dieser Situation hilflos und überfordert.
Ein geübtes, erfahrenes Aufsichtspersonal, wie es die Verhältnisse geradezu besonders erfordert hätten, konnte infolge der äußerst schlechten Besoldung und der geringen Aussicht, auf Dauer eingestellt zu werden, nicht herangebildet werden. So mussten häufig ganz ungeeignete Leute angenommen werden, die zusammen mit ausgewählten Gefangenen die Ordnung aufrechtzuerhalten suchten. Wegen des Ungeziefers scheuten sich z. B. die Aufseher, in den Saal der Bettler zu gehen. Nur wenn es dort zu einer Keilerei kam, gingen sie dazwischen. Dies war nicht ungefährlich und führte oft zu unvorschriftsmäßiger Behandlung der Insassen.

Anatomie
Erstmals wurde 1748 erwähnt, dass sich die Anatomie der Medizinischen Fakultät der Universität im Gefängnis befand. Hintergrund war die Verfügbarkeit geeigneter Untersuchungsobjekte wie z.B. die Leichen mittelloser Geisteskranker, die man ‚auf unbestimmte Zeit’ ins Zuchthaus eingeliefert hatte. [Anm. 23] In den 1780er Jahren wurde die Anatomie dann in das säkularisierte Altmünsterkloster verlegt.

‚Korrektionshaus‘ des Großherzogtums Hessen

Während der Zugehörigkeit zu Frankreich (1798 bis 1814) wurde aus dem Zuchthaus das Maison Correctionelle; Teile des Gebäudes nutzten die Franzosen zum Vollzug des Militär-Arrests. 1804 ging das Maison Correctionelle per Gesetz in den Besitz des französischen Staates über.
Nach dem Abzug der Franzosen im Mai 1814 wurde für Mainz zunächst eine provisorische Regierung gebildet, die sog. Kaiserlich-Königlich Österreichische, Königlich Preußische Landes-Administration. Im Dezember 1814 kam es zu einem Gesuch des Zuchthausverwalters: „Mit Furcht, Zittern und Schrecken flehe ich wiederholt um Ersatz der Kosten, da ich ein Mann mit großer Familie ohne Bezahlung nicht bestehen kann ...". [Anm. 24] Dabei handelte es sich nicht nur um sein Gehalt, sondern vornehmlich um die Verpflegungskosten der Gefangenen.
1816 wurde Mainz Teil des Großherzogtums Hessen und Hauptstadt der Provinz Rheinhessen. Ein Bericht über die Revision des Korrektionshauses und des Holztorturmes betonte, dass die Verurteilten durch die ungesunden Verhältnisse geradezu dem unvermeidlichen Tode preisgegeben seien. Zusätzlich mussten aus Frankreich rückgeführte Gefangene untergebracht werden. Man war bemüht, die Situation zu verbessern, wobei darauf geachtet wurde, dass die Untersuchungsgefangenen und korrektionellen Häftlinge von den Kriminalverbrechern getrennt blieben.
Das Korrektionshaus, wie es jetzt hieß, war zu Beginn des 19. Jahrhunderts massiv überfüllt. Im Winter stieg die Zahl der Gefangenen zeitweise bis auf 300. Eine gewisse Entlastung konnte durch die Verlegung von Häftlingen in andere Anstalten des Großherzogtums erreicht werden.
1831 wurde z. B. angeordnet, dass u. a. 10 weibliche und 30 männliche Korrigenden in das Korrektionshaus Darmstadt überführt werden sollten. Nach der dortigen Hausordnung war die Verabreichung von Tabak und Getränken nicht gestattet, auch soll die Kost und die Behandlung der Kranken schlechter gewesen sein, so dass die Mainzer ihre Rückverlegung dauernd und stürmisch verlangten. Eine Meuterei der 40 Korrigenden im Juli 1831 und ein gewaltsam unternommener Ausbruchsversuch wurden durch Militär unterdrückt. Sowohl das Korrektionshaus in Darmstadt als auch in Mainz wiesen durch eingehende Berichte nach, dass durch Überfüllung die Gesundheit der Gefangenen aufs Ärgste gefährdet sei, worauf im August 1831 das Großherzogliche Ministerium in Anbetracht der unvermeidlichen Notwendigkeit die Rückführung nach Mainz verfügte.

‚Gefängnis‘ im Deutschen Reich

Nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 und der Einführung des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich wurde das ‚Korrektionshaus’ in ‚Gefängnis’ umbenannt.
Der Höhepunkt der Überbelegung war in den strengen Wintern 1879/80 und 1880/81 erreicht. Im Erdgeschoss des Baues an der Kappelhofstraße waren die weiblichen Gefangenen untergebracht. In demselben Bau waren im Dachgeschoss männliche Bettler Tag und Nacht eingesperrt. Dieser Raum, der nach den seit 1897 geltenden Grundsätzen bei Tag- und Nachtbelegung höchstens mit 13 Personen belegt werden durfte, war nicht selten mit 80 Bettlern belegt. Da die Bettlager nicht ausreichten, gab es häufig Schlägereien. An Baden und Einkleiden war bei der großen Zahl der Entlassungen und Aufnahmen pro Tag und angesichts des unzureichenden fachlich ausgebildeten Personals nicht zu denken.
Um 1880 waren täglich etwa 20 Prostituierte Stammgäste. Bei der Einlieferung waren sie häufig betrunken und hatten oft noch Schnapsflaschen bei sich.
Ein Gebäude war männlichen Jugendlichen vorbehalten. Jungen von 14 Jahren und wüste Burschen bis zu 21 Jahren waren gemeinsam untergebracht. Wegen Personalmangels führte häufig ein älterer Gefangener die Aufsicht. Für nicht vorbestrafte 14 – 15 jährige Mädchen, die zuvor mit 17 – 18 jährigen Prostituierten gemeinsam untergebracht waren, wurden nun in Darmstadt gesonderte Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen.
Nach 1890 wurden die Räume mit Ölfarbe angestrichen und die hölzernen Bettgestelle wurden entfernt. Damit konnte die entsetzliche Wanzenplage endlich beendet werden.
Für den Schulunterricht wurde erstmals ein besonderer Lehrer eingestellt.
Die Bemühungen, den Gesundheitszustand der Gefangenen zu verbessern, zeigte Früchte: Die Sterberate konnte gesenkt werden: 1861: 4,00%, 1881: 2,30%, 1891: 0,20%, 1910: 0,09%.
Vor dem Ersten Weltkrieg war die Zahl der Gefangenen in Mainz in den zu dieser Zeit verfügbaren Gefängnissen rückläufig gewesen. Der Großherzogliche Gefängnisverwalter Ernst Lang begründete 1910 diese Entwicklung u. a. mit den Folgen der Sozialgesetzgebung und der dadurch verbesserten sozialen Lage der untersten Schichten sowie der erzieherischen Tätigkeit in der Strafanstalt.

Gefängnis im ersten Mainzer Rathaus

Das erste Mainzer Rathaus stand in der Rentengasse. In der Stiftsfehde (1459 – 1463) hatte Adolf II. von Nassau in der Auseinandersetzung mit Diether von Isenburg den Mainzer Stuhl im Straßenkampf erobert. Mainz verlor alle Freiheiten; die meisten Patrizier wurden ausgewiesen und die Ratsversammlung wurde aufgelöst. Das Rathaus wurde 1526 als bischöfliches Generalvikariat und später dann als Gefängnis genutzt.
Das Gefängnis im ehemaligen Rathaus diente lange Zeit als Weibergefängnis; aber zeitweise wurden dort auch männliche Schuldgefangene verwahrt. Nach Übergang des Vikariats an das Großherzogtum Hessen wurden 1817 die im Vikariat untergebrachten männlichen Schuldgefangenen in den Fischturm verlegt.
In den 1830er Jahren war die Dienstordnung für das Aufsichtspersonal in den Zivilgefängnissen zu Mainz sehr vom Geiste der Humanität geprägt. Aber an den misslichen baulichen Zuständen konnte diese nichts ändern. Sowohl im Korrektionshaus als auch im Holzturm, Eisernen Turm, Fischturm und in dem Vikariat in der Rentengasse wurden die Gefangenen nun noch mehr zusammengepfercht.
Im Jahre 1841 wurden die weiblichen Gefangenen vom Vikariat in das zwischenzeitlich umgebaute Korrektionshaus in der Zuchthausgasse verlegt. Das Gebäude wurde für 15.800 Gulden an den Besitzer des Europäischen Hofes verkauft; es wurde bis auf geringe Reste abgetragen, um einem Gasthof Platz zu machen. [Anm. 25]

Arresthaus in der Ottiliengasse

1830 wurde die Erbauung eines Arresthauses verfügt. 1834 wurde das Arresthaus auf der Rückseite des neuen Hessischen Justizpalastes im Neuen Dalberger Hof, zur Ottiliengasse hin, in Betrieb genommen. Untergebracht wurden dort Untersuchungsgefangene und Häftlinge mit längeren Gefängnisstrafen.
1850 – also kurze Zeit nach der bürgerlichen Revolution von 1848 – erschien in der Mainzer Zeitung ein Artikel über das neue Arresthaus, „in dem schon lange Zeit eine nicht unbeträchtliche Anzahl unserer Mitbürger um politischer Ursachen willen“ einsaßen. Beklagt wurde die „schädliche Hausordnung“, die es den Gefangenen verbat, Licht zu brennen, was dann dazu führte, dass sie in der Winterzeit von fünf Uhr abends bis sieben Uhr morgens, also 14 Stunden zu schlafen oder müßig im Bett zu liegen hatten [Anm. 26], „was gewiss jeder Gesundheitsregel widersprach“. Noch heftiger wurde die Methode der Luftheizung angeprangert.
Nach 1871 und der Einführung des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich wurde das Arresthaus in ‚Gefängnis’ umbenannt.
Nach 1890 wurden die Räume (auch im Gefängnis in der Weintorstraße) mit Ölfarben angestrichen und die hölzernen Bettgestelle wurden entfernt, um die Wanzen zu bekämpfen.
Nach Errichtung des Gefängnisses in der Diether von Isenburg-Straße (1910) wurde das Gefängnis in der Ottliengasse von der Polizei genutzt. Im Dalberger Hof war seit 1923 u. a. das Polizeiamt, später dann die Polizeidirektion untergebracht.

Wieder Gefängnis in der Ottiliengasse

Von Juli 1923 – 1924/1927 wurde das Gebäude in der Ottiliengasse erneut als Gefängnis genutzt. Die Mainzer Bevölkerung hatte große Sympathien mit den „Politischen“, wie die von der französischen Besatzungsmacht dort inhaftierten „Ruhrgefangenen“ genannt wurden. Tagsüber erhielten sie Besuch, sie konnten Bücher aus der Stadtbibliothek entleihen, und sie wurden von Schauspielern und Sängern des Mainzer Theaters unterhalten.
Ab 1924 verblieb in der Ottiliengasse eine „Weiberstrafanstalt“. 1927 hatte das alte Arresthaus ausgedient, wurde aber während der NS-Zeit erneut reaktiviert.
Noch in den 1960er Jahren befand sich in dem Gebäude ein sog. Schubgefängnis [Anm. 27], das der Polizeiverwaltung unterstand. [Anm. 28]

Gefängnis im Keller des Dalberger Hofes

Der Neue Dalberger Hof wurde in den Jahren 1715 – 1718 errichtet. Bei dem Bombardement in der Nacht vom 30. Juni auf den 1. Juli 1793 brannte er aus; die Fassade aber blieb erhalten. Da in den Schlusssteinen der drei Haupteingänge Sauköpfe abgebildet waren, hieß das Gebäude im Volksmund „zu den drei Sauköpfen“ [Anm. 29]

Von 1806 bis 1808 war im wieder aufgebauten Dalberger Hof eine Reitschule untergebracht. 1809 kaufte die Stadt Mainz den Dalberger Hof für 22.000 Franken. Seit 1821 wurde er zum Justizhaus des Großherzogtums Hessen-Darmstadt. Im Jahre 1827 trat die Stadt den Dalberger Hof an das Großherzogtum Hessen ab und erhielt im Gegenzug das Kurfürstliche Schloss.

In den ersten Jahren der „Machtergreifung“ waren zahlreiche politische Häftlinge im Keller des Dalberger Hofes eingesperrt. Nach 1939 zählten auch zunehmend Juden und ausländische Zwangsarbeiter zu den Gefangenen. Den Angaben des Gefangenenbuches B zufolge durchliefen in der Zeit vom 12. Sept. 1943 bis zum 27. Juli 1944 insgesamt 1.968 Personen das Gefängnis im Keller des Dalberger Hofes. Viele dieser Häftlinge wurden in die Konzentratinslager Buchenwald, Ravensbrück, Dachau und Auschwitz überführt.

Bei den Häftlingen war das Gefängnis wegen seiner ständigen Überfüllung und aufgrund der starken Verwanzung berüchtigt.

1943 saß der junge Franzose Pierre Cordier im Mainzer Gefängnis, weil er als Zwangsarbeiter [Anm. 30] einen Fluchtversuch unternommen hatte. Über seine Erfahrungen schrieb er nach dem Krieg: „Bis die üblichen Formalitäten abgewickelt waren, war es bereits Abend geworden., bevor man uns in einen großen unbeleuchteten Saal brachte. Der Wärter leuchtete lediglich mit einer Taschenlampe in den riesigen Schlafsaal, wo dreißig bis vierzig Männer auf Matratzen lagen. In einer Ecke des Saales waren zwei Matratzen frei, mit einer Decke darauf, und während der folgenden acht Tage mussten wir zu dritt unter diesen Bedingungen schlafen. Während dieser ganzen Zeit behielten wir übrigens bei Tag und Nacht unsere Kleider an.

Als es hell wurde, sah ich Menschen der verschiedensten Nationalitäten, und es wurden hier alle Sprachen gesprochen. Es gab kein Wasser, man konnte sich nicht waschen. Der Eimer mit dem Holzdeckel, ein einziger für alle, war den ganzen Tag besetzt, und man musste oft Schlange stehen. Einige Männer trugen Kleidungsstücke der sowjetischen Armee, andere der tschechischen. Hier gab es morgens keinen Kaffee. Mittags und abends gab es vielleicht zehn Essgeschirre mit vier oder fünf Löffeln für alle. Zwei Wärter stellten einen riesigen Kessel mit wässriger Kohlsuppe, worin nur einige wenige Kartoffeln schwammen, in den Raum. Alles stürzte sich darauf. Es gelang mir niemals, eines der Essgeschirre zu ergattern, auch keinen Löffel. Wie die meisten anderen, griff ich einfach mit den Händen in den Kessel und versuchte, so viel wie möglich aus dieser scheußlichen Brühe herauszufischen und stopfte mir meine Ration Kohl in den Mund. Danach leckte ich mir die Finger ab, um kein noch so kleines Stückchen zu verschwenden."[Anm. 31]

‚Privatgefängnis‘ der Gestapo in der Kaiserstraße 31

Zu den Aufgaben der Mainzer Außenstelle der Geheimen Staatspolizei Darmstadt in der Kaiserstraße 31 gehörten u. a. die Überwachung und Verfolgung politisch verdächtiger Personen, jüdischer Bürger und ausländischer Zivilarbeiter, aber auch die Durchführung der Deportationen der Mainzer Sinti im Mai 1940 sowie der Mainzer Juden ab 1942.
Vorladungen in die Kaiserstraße 31 waren wegen der menschenunwürdigen Verhörmethoden in den Kellerzellen gefürchtet. Im Innenhof des Gebäudes befand sich ein Lattenverschlag, der von der Gestapo als „Privatgefängnis“ genutzt wurde. Hier mussten Häftlinge, z. T. mehrere Tage lang, auf die Überführung in den Dalberger Hof oder das Gefängnis in der Diether von Isenburg-Straße warten.

Gefängnis in der Diether von Isenburg-Straße

Die Neugestaltung des Schlossplatzes wurde mit der Ausschreibung des Großherzoglich Hessischen Ministeriums der Justiz für den Bau eines neuen Justizgebäudes mit Provinzialarresthaus eingeleitet: „Auch muss, mit Rücksicht auf die Umgebung, darauf Bedacht genommen werden, dass sich das Gebäude im Äußeren nicht als Gefängnis darstellt. (Es soll) einen würdigen Bestandteil in dem von der Stadt Mainz eingeleiteten monumentalen Ausbau des Schlossplatzes bilden." [Anm. 32]
Paul und Karl Bonatz hatten die Ausschreibung gewonnen. Paul Bonatz dürfte den Meisten als Architekt des Stuttgarter Hauptbahnhofes und des Hauptgebäudes der Sektkellerei Henkell in Biebrich bekannt sein.
In vier Jahren wurden das Justizgebäude und das Gefängnis gebaut. Das Gefängnis war seinerzeit eines der modernsten im Deutschen Reich. Es verfügte über elektrisches Licht, Dampfheizung für Heiz-, Koch-, Bade- und Desinfektionszwecke, Speiseaufzüge, Wäscheabwürfe sowie über WC-Spülung in den 225 Einzelzellen für Männer und den 75 Einzelzellen für Frauen. Der Anstaltsleiter musste bis 1960 seinen Wohnsitz im Gefängnis haben. Daneben gab es noch weitere Dienstwohnungen innerhalb des Gefängnisses.
Die Inbetriebnahme im Jahre 1910 bedeutete zum einen die Schließung des Gefängnisses im Holztorturm, als auch das Ende des Zuchthauses in der Weintorstraße und das (vorläufige) Ende des Arresthauses in der Ottiliengasse.
In den Novemberunruhen 1918 erzwangen aufständische Soldaten die Freilassung von Militärgefangenen.
Als am 8. Dez. 1918 französische Truppen das linksrheinische Gebiet besetzten, galt auch in Mainz für die Ahndung von Kriminalität und Verstößen gegen Regelungen der Besatzungsbehörden französisches Kriegs- und Polizeirecht. Die Franzosen beschlagnahmten einen Teil des Gefängnisses. Französische Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge wurden im französischen Trakt untergebracht. Für den Vollzug der Strafe an den von französischen Gerichten Abgeurteilten waren die deutschen Behörden zuständig; hierfür wurde der verbliebene Teil des Gefängnisses genutzt.
Massenarbeitslosigkeit, Lebensmittelknappheit und Währungsverfall waren der Nährboden für die zunehmende Kriminalität nach dem Ersten Weltkrieg. Es kam zu einer Überbelegung des Gefängnisses: In den Einzelzellen wurden nun bis zu drei Häftlinge untergebracht. Die mangelhafte Ausstattung führte u. a. dazu, dass Waschschüsseln auch als Essnäpfe herhalten mussten. Der Haftalltag war geprägt durch eine erbarmungslose Monotonie; es gab keine Werkstätten und keine Arbeit. Tageszeitungen waren verboten. Die einzige Abwechslung war ein zeitlich begrenzter Hofgang, der anfangs im Gänsemarsch erfolgte. Später gab es dann Lockerungen und Raucherlaubnis.
Die Gefängnisküche teilte mittags und abends dünne Suppe mit Erbsen, Bohnen, Linsen oder Reis aus – selten mit Nudeln. Pro Tag gab es etwas Brot und Gefrierfleisch, aber nie Kartoffeln. Die gelegentlichen Lebensmittelpakete vom Roten Kreuz brachten etwas Abwechslung in den eintönigen Speiseplan.

Nachdem das Deutsche Reich 1923 mit seinen Reparationsleistungen in Verzug geriet, erfolgte die Besetzung des Ruhrgebietes durch französische und belgische Truppen. Nachdem die Reichsregierung zum passiven Widerstand aufgerufen hatte, griffen französische Gerichte hart durch. Da „Ruhrgefangene“ auch in Mainz untergebracht werden mussten, forderte die französische Besatzungsmacht am 9. Juli 1923 ultimativ, dass ihr das gesamte Gefängnis zur Verfügung stehen müsste. Für die komplette Räumung hatte die deutsche Verwaltung gerade einmal 24 Stunden Zeit.
Gefangene, bei denen man keine Gewalttaten erwartete, wurden beurlaubt. Die ‚schwierigsten‘ Gefangenen wurden nach Butzbach verlegt. Alle übrigen Gefangenen mussten am Umzugstag mit anpacken. Akten, Kohle- und Holzvorräte, Küchengeräte, der Proviant, die Matratzen und die Habseligkeiten der Gefangenen wurden in den reaktivierten Gefängnisbau in der Ottiliengasse verbracht.
Die Gefangenen hatten hundertmal am Tag Gelegenheit zu fliehen. Am Abend fehlte nur ein Mann, jedoch auch dieser kehrte in angetrunkenem Zustand in das Gefängnis zurück. Er hatte, nachdem er fleißig beim Umzug mitgeholfen hatte, mit seinen Freunden das unverhoffte Wiedersehen gefeiert. Als Belohnung für die Mithilfe gab es eine Extra-Ration Zigaretten.
Die Tatsache, dass keine Gefangenen geflohen waren, hatte sicher nichts mit deren Gesetzestreue zu tun. Der Grund war, dass ihre Angehörigen häufig keinen oder nur unzureichenden Wohnraum hatten und oft nicht wussten, wie sie sich am nächsten Tag ernähren konnten. Unterbringung und Verpflegung im Gefängnis waren unter diesen Bedingungen eine treffliche Alternative – auch wenn die Gefangenen ohne Küche, Wäscherei und Heizung auskommen mussten. In den früheren Einzelzellen schliefen bis zu fünf Personen auf Matratzen, die tagsüber in einer Ecke gestapelt wurden.
Den Emmeranflügel des Dalberger Hofes mussten Mainzer Familien räumen, weil auch dort Ruhrgefangene untergebracht werden mussten.
1924 kehrten die Männer und 1927 auch die Frauen wieder in das Gefängnis in der Diether von Isenburg-Straße zurück. Nach dem Abzug der Franzosen im Jahre 1930 stand dieses Gefängnis ausschließlich dem Volksstaat Hessen zur Verfügung. – Aber nicht lange, denn nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten wurden dort neben Strafgefangenen auch politische Häftlinge und während des Krieges desertierte deutsche Soldaten und ausländische Zwangsarbeiter inhaftiert. Das Gefängnis war wegen seiner schlechten Haftbedingungen berüchtigt. In den Zellen wimmelte es von Ungeziefer. Die hygienischen Verhältnisse waren unzumutbar.
Bereits 1934 starb in diesem Gefängnis die jüngste ehemalige Reichstagsabgeordnete, Franziska Kessel (KPD) – vermutlich infolge von Misshandlungen während der Haftzeit.
Lediglich ein Teil des Dachstuhls wurde bei den Bombenangriffen während des Zweiten Weltkrieges zerstört. So konnte das Gefängnis bei Kriegsende weitergeführt werden.
1996 wurde das Gefängnis als Kulturdenkmal durch das städtische Amt für Stadtsanierung und Denkmalpflege unter Schutz gestellt.

Ende des Gefängniswesens in Mainz

Am 13. Dezember 2002 verließen die letzten Häftlinge ihre Zellen in dem zuletzt als Untersuchungsgefängnis genutzten Gebäude in der Diether von Isenburg-Straße. Sie zogen in die neue Justizvollzugsanstalt „Rohrbach“ im rheinhessischen Wöllstein. – Seitdem gibt es in Mainz kein Gefängnis.
Der Neubau der Justizvollzugsanstalt Rohrbach war längst überfällig. Denn in § 3 des Strafvollzugsgesetzes vom 16. März 1976 waren bereits konkrete Anforderungen an den Strafvollzug vorgegeben: „(1) Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden. (2) Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken. (3) Der Vollzug ist darauf auszurichten, dass er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.“
Diesen Anforderungen konnte das Gefängnis aus dem Jahre 1910 nicht nachkommen. Es fehlten die räumlichen Voraussetzungen für die schulische und berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie differenziertere Arbeitsmöglichkeiten. Auch Angebote für die Freizeitgestaltung, insbesondere im Bereich des Sports, gab es nicht.
Eine entsprechende Erweiterung der Justizvollzugsanstalt war in Mainz nicht möglich. Nur mit einem Neubau konnte das Problem gelöst werden.
Auch in anderen Bundesländern wurden Neubauten errichtet, weil zahlreiche Justizvollzugsanstalten ebenfalls nicht den Anforderungen des Strafvollzugsgesetzes entsprachen.

Verfasser: Wolfgang Stumme

Redaktionelle Bearbeitung: Jasmin Gröninger

Verwendete Literatur:

  • Cordier, Pierre: Als Zwangsarbeiter auf der Schiffswerft in Mainz-Gustavsburg 1943 bis 1945. Herausgegeben, übersetzt und eingeleitet von Hedwig Brüchert. In: Sonderheft der Mainzer Geschichtsblätter. Verein für Sozialgeschichte Mainz e. V. (Hg.). Mainz 2005.
  • Hüffer, Rolf: Mauern, Türme und Tore. In: Gillessen, Günther (Hrsg.): Wenn Steine reden könnten. Mainz 1991, S. 21 – 27.
  • Krause, Jens-Uwe: Gefängnisse im Römischen Reich. Stuttgart 1996.
  • Lang, Ernst: Auszug aus der Chronik der Mainzer Gefängnisse. Sonderabdruck aus den Blättern für Gefängniskunde. Mannheim 1913.
  • Ortner, Helmut: Gefängnis. Weinheim und Basel 1988.
  • Schmidt-Wyk, Frank: Von der Tretmühle zur Seufzerbrücke. Ein Vierteljahrhundert Mainzer Gefängnis-Geschichte geht zu Ende. In: Mainz. Vierteljahreshefte für Kultur, Politik, Wirtschaft, Geschichte. Mainz 2003, 23. Jg. Heft 4, S. S. 65 – 68.
  • Stumme, Wolfgang: Der Mainzer Hauptfriedhof. Menschen und ihre letzten Ruhestätten. Ingelheim 2010.

Aktualisiert am: 29.07.2016

Anmerkungen:

  1. Vgl. Krause, Jens-Uwe: Gefängnisse im Römischen Reich. Stuttgart 1996. Zurück
  2. Wer „türmen“ ging, war aus einem Gefängnisturm geflohen. Zurück
  3. So z. B. das ‚Lochgefängnis‘ unter dem Nürnberger Rathaus. Vgl. Ortner, Helmut: Gefängnis. Weinheim und Basel 1988, S. 18. Zurück
  4. Mainzer Zeitung, No. 60, 29. Februar 1832. Zurück
  5. Der Standort ist im Pflaster der Fußgängerzone markiert. Er wurde um 1846/47 abgerissen. Zurück
  6. Die Ursache der Explosion konnte nicht eindeutig geklärt werden Über hundert Menschen kamen ums Leben, mehrere hundert Menschen wurden schwer und Tausende leicht verletzt. Die wenige Jahre zuvor gegründete Freiwillige Feuerwehr hat Tage und Nächte lang Tote geborgen und Verletzte gerettet. Immer wieder flackerten Brände auf. (Vgl. Stumme, Wolfgang: Der Mainzer Hauptfriedhof. Menschen und ihre letzten Ruhestätten. Ingelheim 2010, S. 41.) Zurück
  7. Hüffer, Rolf: Mauern, Türme und Tore. In: Gillessen, Günther (Hrsg.): Wenn Steine reden könnten. Mainz 1991, S. 21 – 27 (26). Zurück
  8. Vgl. Mainzer Zeitung, 9. Mai 1850. Zurück
  9. Im Strafvollzugsgesetz (1976) wird die Wiedereingliederung des Strafgefangenen dann zum alleinigen Vollzugsziel des Freiheitsentzuges erklärt. Zurück
  10. Die steigende Nachfrage nach Wolltuchen hatte in England schon früh zu einer Umstellung vom Getreideanbau zur Weidewirtschaft und Schafzucht geführt. Viele Bauern wurden gezwungen, ihre Dörfer zu verlassen, weil die Großgrundbesitzer extensiv Schafzucht betreiben wollten. Angesichts der wachsenden Anzahl von Arbeitslosen in den Städten war das soziale Problem nicht mehr allein mit der Verhängung von Leibes- und Lebensstrafen zu lösen, sondern eher durch „Arbeitsbeschaffungsprogramme“. Zurück
  11. Dieses Arbeitshaus kennen wir heutzutage als Rochusspital. Zurück
  12. Das ehemalige Patrizierhaus Zum Floß (Weintorstraße 12) wurde 1576 zum Bürgerhospital umgestaltet. Zurück
  13. Das ehemalige Katharinen-Hospital (Weintorstraße 2 – 4) existierte seit 1353 im Fischerdorf Vilzbach. Während des Dreißigjährigen Krieges wurde es in die Barbaragasse verlegt. Es war zuständig für durchreisende Pilger und für Militärangehörige. Die Massenbettelei infolge des Dreißigjährigen Krieges führte gegen Ende des 17. Jh. dazu, dass das Hospital mehr und mehr den Charakter eines Zuchthauses angenommen hat. Zurück
  14. Das Barbarahospital (Kappelhofgasse 3 – 7) wurde 1353 gegründet. Die Gasse hat ihren Namen von der Hospitalkapelle. Zurück
  15. Ab 1742 hieß die Barbaragasse Zuchthausgasse. 1888 wurde diese dann auf Grund von Protesten anderer Anwohner in Weintorstraße umbenannt. Zurück
  16. Das Original befindet sich im Landesmuseum. Zurück
  17. Schmidt-Wyk, Frank: Von der Tretmühle zur Seufzerbrücke. Ein Vierteljahrhundert Mainzer Gefängnis-Geschichte geht zu Ende. In: Mainz. Vierteljahreshefte für Kultur, Politik, Wirtschaft, Geschichte. Mainz 2003, 23. Jg. Heft 4, S. S. 65 – 68 (66). Zurück
  18. Vgl. Lang, Ernst: Auszug aus der Chronik der Mainzer Gefängnisse. Sonderabdruck aus den Blättern für Gefängniskunde. Mannheim 1913, S. 9. Zurück
  19. Gelegentlich konnte die Zuchthauskasse auch durch den Verkauf von Deserteuren, die sich im Zuchthaus befanden, an Werbeoffiziere (z. B. aus den Niederlanden) aufgefüllt werden. Zurück
  20. Vgl. Lang, Ernst, a.a.O., S. 7 f. Zurück
  21. Vgl. Lang, Ernst, a.a.O., S. 10f. Zurück
  22. Neben den ‚bürgerlichen‘ Gefängnissen gab es in Mainz auch vom Militär genutzte Gefängnisse. Zurück
  23. Besondere Pflegestätten für Geisteskranke gab es zu dieser Zeit noch nicht. Zurück
  24. Lang, Ernst: Auszug aus der Chronik der Mainzer Gefängnisse (Sonderabdruck aus den Blättern für Gefängniskunde). Mannheim 1913, S. 16. Zurück
  25. Bei der Neubebauung des Brandgebietes trat 1972 eine spätgotische Fensterumrahmung des mittelalterlichen Rathauses zu Tage; sie steht heutzutage neben dem Eisenturm. Zurück
  26. Obwohl sich diese Gefangenen nicht von denen unterschieden, die zur selben Zeit im Eisentorturm auf ihren Prozess warteten, waren sie sehr viel rigideren Regelungen unterworfen. Zurück
  27. Wenn Gefangene in ein anderes Gefängnis verlegt werden oder wenn sie einen Termin bei einem entfernt liegenden Gericht wahrnehmen müssen, werden sie in Spezialfahrzeugen, die im Volksmund ‚grüne Minna‘ genannt werden, transportiert. Dieses ‚Verschieben‘ von Gefangenen wird auch Schub genannt. Die Spezialfahrzeuge verkehren nach einem bundesweit gültigen Fahrplan. In der Regel fahren diese Fahrzeuge nur die nächst gelegenen ‚Schubgefängnisse‘ an, so dass es durchaus vorkommen kann, dass z. B. ein Gefangener, der von Süddeutschland nach Norddeutschland verschubt wird, zwei Wochen unterwegs sein kann. Die Nacht verbringen die Gefangenen dann in einem sogenannten Schubgefängnis, um am nächsten Tag den Transport fortzusetzen. Überwiegend sind die Schubgefängnisse den Justizvollzugsanstalten angegliedert. Zurück
  28. Im Jahre 2007 begann die Umgestaltung des Neuen Dalberger Hofes zu einer ‚gehobenen Wohnanlage. Das ehemalige Gefängnis in der Ottiliengasse wurde abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Zurück
  29. 1838 wurden die Sauköpfe entfernt. Zurück
  30. Neben ca. 1,6 Mio. französischen Kriegsgefangenen (1940) arbeiteten bis 1945 mehrere hunderttausend französische Frauen und Männer im Reichsgebiet. Der weitaus größere Teil von ihnen wurde zwangsrekrutiert. Zurück
  31. Cordier, Pierre: Als Zwangsarbeiter auf der Schiffswerft in Mainz-Gustavsburg 1943 bis 1945. Herausgegeben, übersetzt und eingeleitet von Hedwig Brüchert. In: Sonderheft der Mainzer Geschichtsblätter. Verein für Sozialgeschichte Mainz e. V. (Hg.). Mainz 2005, S. 46 f. Zurück
  32. Schmidt-Wyk, Frank: In Mainz. Mainz – Vierteljahreshefte für Kultur, Politik, Wirtschaft, Geschichte. 23. Jahrgang (2003), Heft 4, S. 65 – 68 (65). Zurück